Rechte im Baufall - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für das Recht zu Bauen.

Durch den Bebauungsplan - nicht durch den Flächenwidmungsplan - erlangen die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer das Recht, ihr Grundstück entsprechend den festgesetzten Bebauungsbestimmungen zu bebauen.

Im Einzelnen gibt die Baulinie oder Straßenfluchtlinie das Recht, an ihr Fenster und vor ihr Anschlüsse an die in den Verkehrsflächen liegenden Straßenkanäle und öffentlichen Versorgungsleitungen herzustellen. Ein- und Ausgänge und im Allgemeinen auch Ein- und Ausfahrten dürfen angeordnet werden.

Wesentlich sind darüber hinaus die so genannten "subjektiv- öffentlichen Nachbarrechte". Das heißt, dass Sie dann, wenn auf dem Nachbargrundstück ein Neu- oder Umbau ansteht, ein Recht darauf haben, dass die im Bebauungsplan oder in der Bauordnung festgesetzten Bestimmungen eingehalten werden. Dies sind im Wesentlichen:

  • Abstände eines Gebäudes zu den Nachbargrundgrenzen
  • Gebäudehöhe
  • Flächenmäßige Ausnutzbarkeit
  • Bestimmungen hinsichtlich der Fluchtlinien
  • Bestimmungen, die dem Schutz vor Immissionen dienen
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Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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