Pflichten im Baufall - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die wichtigsten mit dem Bebauungsplan verbundenen Verpflichtungen im Baufall sind:

  • Abtreten von Flächen für die Herstellung neuer Verkehrsflächen
  • Gehsteigherstellung sowie Beitrag zu den Baukosten von Verkehrsflächen
  • Herstellung von Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung und das Kanalnetz; dafür sind Anschlussgebühren zu entrichten.
  • Die öffentliche Müllabfuhr muss in Anspruch genommen werden.
  • Bei Neu- und Zubauten besteht eine Stellplatzverpflichtung. Das heißt, für je 100 Quadratmeter Wohnnutzfläche ist ein Stellplatz zu schaffen.

In manchen Fällen müssen im Interesse der Allgemeinheit die im Bebauungsplan festgesetzten Bestimmungen in letzter Konsequenz mit Hilfe der Enteignung durchgesetzt werden. Dies ist möglich:

  • Bei der Herstellung von Verkehrsflächen und von öffentlichen Versorgungsleitungen, im Allgemeinen Kanäle und Wasserleitungen
  • Zur Verwirklichung von Bauvorhaben auf Grundflächen für öffentliche Zwecke, wie zum Beispiel für Schulbauten
  • Zur Erhaltung oder Herstellung der allgemeinen Zugänglichkeit des Wald- und Wiesengürtels
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Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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