Europawahl 2024 in Wien

Wählen für Menschen mit Behinderung

Personen, die den Stimmzettel im Wahllokal nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, haben die Möglichkeit, sich von einer von ihnen selbst bestimmten Begleitperson führen und beim Ausfüllen des Stimmzettels helfen zu lassen.

Wählen in barrierefrei erreichbaren Wahllokalen

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Alle barrierefrei erreichbaren Wahllokale sind zusätzlich mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.

In der "Amtlichen Wahlinformation", die Sie rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei erreichbar und mit einer barrierefrei benutzbaren Wahlzelle ausgestattet ist.

Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei erreichbaren Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl wählen.

Begriffsbeschreibung: Barrierefrei erreichbares Wahllokale

Barrierefrei erreichbar bedeutet:

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar,
    • oder es gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind,
    • oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
  • Bei Türen ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 250 cm (inklusive eines 50 cm Bereiches seitlich neben der Türschnalle) für das Öffnen und Schließen der Türe vorhanden.

Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt,

  • ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang,
  • sind die Bedienelemente in Greifhöhe angeordnet,
  • sind die Bedienelemente ertastbar.

Ist ein Wahllokal barrierefrei zugänglich, bedeutet dies nicht, dass das gesamte Gebäude barrierefrei nach ÖNORM B1600 ist.

Begriffsbeschreibung: barrierefrei benutzbare Wahlzelle

Eine barrierefrei benutzbare Wahlzelle ist breiter als eine "normale" Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrer*innen bequem benutzt werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag, dem 9. Juni 2024, nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (zum Beispiel per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und in jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Voraussetzung: Beantragung einer Wahlkarte

Besuch einer mobilen Wahlkommission

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) und den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, stellen Sie bitte den nachstehenden Antrag bei Ihrem zuständigen Wahlreferat:

Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission

Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.

Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre. Die geheime Ausübung des Wahlrechts wird sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.

Blinde und sehbehinderte Personen

Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.

In jedem Wahllokal stehen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen zur Verfügung. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie gleich mit dem Wahlkartenantrag eine Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablone anfordern. Sie können die Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen bei Bedarf auch nachträglich beim zuständigen Wahlreferat anfordern.

Weiterführende Informationen

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