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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 68

 

der Wiener Bezirksmuseen niedergeschrieben wird, unterscheidet sich durch nichts inhaltlich von der Satzung der ARGE der Wiener Bezirksmuseen aus dem Jahr 1982, es gibt hier keine inhaltliche Veränderung. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Gerhard Schmid.)

 

Daher, muss ich ehrlich sagen, verstehe ich die Anträge, die hier gestellt werden, nicht, denn sie greifen ins Leere. Es gibt hier keine Verschlechterung, ganz im Gegenteil, es gibt nur eine Verbesserung, nämlich mit der Verpflichtung des Wien Museums, den Wiener Bezirksmuseen zur Seite zu stehen. Und auf das Argument, das noch gekommen ist, was das Thema Initiativantrag versus Begutachtung betrifft, war das eine sehr bewusste Entscheidung, das so zu machen. Das war deshalb eine sehr bewusste Entscheidung, weil man auch dazusagen muss, das Gesetz, das wir heute hier behandeln, betrifft lediglich die Organisation und die Arbeit des Wien Museums, des Museums der Stadt Wien, das hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, und deshalb war das eine sehr bewusste Entscheidung, dass wir das auch auf diese Art und Weise machen.

 

Ich bitte Sie also angesichts dieser Tatsachen, die ich gerade ausgeführt habe - keinerlei Verschlechterung, es wird eigentlich nur das geregelt, was mit Stand heute schon geregelt ist -, um Zustimmung zur Novelle Wiener Museumsgesetz, und ich freue mich sehr auf die Eröffnung des Wien Museums, wir werden bei der Kulturbudgetdebatte noch Möglichkeiten haben, die Eröffnung des Wien Museum zu feiern. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner, und ich erteile ihr das Wort. Bitte.

 

16.00.09

Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE)|: Schönen Nachmittag, sehr geehrte Damen und Herren im Livestream! Ich habe hier keine Zahl, aber ich glaube, das ist normal. Sehr geehrte Damen und Herren und intersexuelle Personen im Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir haben heute den - ich weiß jetzt nicht, wie vielten - Gesetzestext. Da wird alles schon ein bisschen schwieriger. Ich werde es aber trotzdem noch einmal zusammenfassen. Sie werden von mir nicht viel Neues hören. Nur eines aber, damit man das am Anfang gleich hört: Auch wir werden gegen dieses Museumsgesetz stimmen. Das hat drei Gründe. Der erste ist die unklare Regelung bezüglich der Wiener Bezirksmuseen. Der zweite ist der Umbau von einem bisherigen Kuratorium in einen Aufsichtsrat jetzt. Der dritte sind Intransparenzen bei Bestellungen und Vergütungen genau dieses Aufsichtsrates - zumindest so, wie wir das verstehen. Vielleicht haben wir nicht alles in dem Sinne verstanden, wie Sie das gemeint haben.

 

Zuerst möchte ich aber noch kurz etwas anderes zum Thema der Eigentumsverhältnisse und der Debatte im Zusammenhang mit den Bezirksmuseen und den Eigentumsverhältnissen beantworten. Nachdem ich selbst fünf oder sechs Jahre - ich weiß es jetzt nicht genau - ein Bezirksmuseum in Wien geleitet habe, glaube ich, dass ich mich da ein bisschen auskenne, was die Bedürfnislagen und auch die Schwierigkeiten sind.

 

Schon damals - das ist lange her, das war, bevor ich im Gemeinderat war - ging die Debatte bei diesen Eigentumsverhältnissen nicht darum, wem es gehört, sondern darum, dass da schon seit Jahren eine Inventarisierung stattfinden soll, damit alle auf alle Gegenstände zugreifen können oder zumindest wissen, was wo liegt. Da ist die Frage: Wer macht diese Inventarisierung? Wird da, wenn das jetzt in den Besitz des Wien Museums geht, wirklich eine Inventarisierung stattfinden oder nicht, oder wird es so passieren, wie wir das zumindest als Information im Ausschuss bekommen haben, dass wieder die Bezirksmuseen für die Inventarisierung zuständig sind, der Besitz aber beim Wien Museum ist? Um solche Debatten geht es. Das war die Herausforderung. Bis jetzt haben die Digitalisierung und die Inventarisierung der Gegenstände der Bezirksmuseen Wien noch nicht stattgefunden. Es gibt aber ein großes Bedürfnis danach. Aus diesem Wunsch ist das entstanden.

 

Ich werde aber jetzt noch einmal zu diesem Brief der ARGE der Wiener Bezirksmuseen zurückgehen. Den hat sie offensichtlich an alle politischen Vertreterinnen und Vertreter geschrieben. Damit wir hier nicht nur Stille Post spielen, habe ich diesen Brief hier und würde ihn gerne einmal vorlesen, damit alle wissen, was das Problem ist. Mein Eindruck ist: Zwei sprechen vom Gleichen, nämlich die KollegInnen der MA 7 oder des Wien Museums - wer immer die Gesetzesvorlage verhandelt hat - und die Kollegen von der ARGE Wiener Bezirksmuseen. Ich würde das gerne hier vorlesen, damit alle wissen, wovon wir sprechen.

 

Also, das ist jetzt ein Zitat: „Wir sind sehr verwundert darüber, dass wir nicht über die geplante Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und die uns betreffenden Änderungen informiert und im Begutachtungsverfahren nicht zu einer Stellungnahme eingeladen wurden. Wir haben durch Zufall erfahren, dass diesbezüglich bereits am 12.10.2023 ein Initiativantrag eingebracht wurde und die Beschlussfassung für den 22.11. geplant ist. Dies umso mehr, als wir unmittelbar davon betroffen sind und rechtlich bedenkliche Passagen enthalten sind. Wir führen derzeit gute Gespräche“ - das sagt Kollegin Brigitte Neichl von der ARGE Wiener Bezirksmuseen - „mit der Stabsstelle Bezirksmuseen im Wien Museum. Der Abschluss eines Memorandum of Understanding steht unmittelbar bevor. Auf Anregung aus dem Büro der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler Anfang Oktober 2023 haben wir die Punkte Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse aus den Verhandlungen ausgeklammert, um sie erst danach zu besprechen und eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis zu finden.“

 

Das ist genau der Punkt, worüber sie sich aufregen: Zuerst haben sie es aus den Gesprächen herausgenommen und plötzlich finden sie es im Gesetz wieder.

 

„Genau jene beiden Punkte finden sich jetzt aber im Initiativantrag betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und sollen damit ohne jegliche Einbeziehung der ARGE rechtlich bindend beschlossen werden.“ (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sind jetzt

 

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