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Landtag, 26. Sitzung vom 23.11.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 68

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte.

 

11.01.08

Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zunächst haben wir uns beim Vorlegen des Entwurfs der Wohnbeihilfe sehr gefreut, dass der Wertverlust der Wohnbeihilfe mit März 2024 endlich ausgeglichen wird. Wir haben da ja eine Dringliche Anfrage an den Bürgermeister verfasst, vor einem Jahr an der gleichen Stelle zum Thema gemacht, wir haben auch ein Modell für ein grünes Wohngeld vorgestellt. Wir haben das in einer Aktuellen Stunde noch einmal diskutiert und begrüßen, dass es nun endlich zur Reform kommt.

 

150 Millionen statt bisher 48 Millionen pro Jahr zeigt, wie weit der Prozess der Entwertung der Wohnbeihilfe vorangeschritten war. Damit wir uns nicht in die Taschen lügen: Was wir heute beschließen, ist eigentlich im Wesentlichen eine Reparatur, eine Reparatur, die wir zugegebenermaßen auch früher schon machen hätten können, auch in unserer Regierungszeit, daher richte ich diese Kritik jetzt nicht nur an die jetzige Regierung, sondern auch an die vorigen Regierungen. Wir stellen also mit dem heutigen Beschluss den Zustand von 2008 wieder her, nicht weniger, aber auch nicht mehr.

 

Was ist passiert? Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe waren 2008 zirka bei 92 Millionen EUR und sind dann bis zum Jahr 2022, wo wir die letzten Zahlen haben, auf 48 Millionen gesunken. Wenn man jetzt Inflation und Bevölkerungswachstum berücksichtigen würde, dann hätten sie 2022 bei zirka 145 Millionen EUR liegen müssen. Wenn man jetzt also die Inflation für 2023 mitberücksichtigt, dann sind wir wahrscheinlich sogar ein bisschen über den 150 Millionen EUR, die jetzt veranschlagt werden. Die Zahl der BezieherInnen ist massiv gesunken, von 58.000 Personen im Jahr 2008 auf 38.000 Personen im Jahr 2021 - das sind die letzten Zahlen, die mir vorliegen -, und eigentlich müsste sie aber auf Grund des Bevölkerungswachstums mittlerweile bei 67.000 Personen in etwa liegen. Das heißt, es sind zirka 29.000 Personen, die 2008 noch anspruchsberechtigt waren. Wenn man jetzt annimmt, dass 2008 ähnliche Rahmenbedingungen geherrscht haben, haben die, die 2008 noch Anspruch hatten, 2021 den Anspruch schon verloren gehabt. Die Inflation hat zu einer kalten Progression aus der Wohnbeihilfe geführt, immer weniger WienerInnen haben immer weniger Wohnbeihilfe bekommen. Auch 2023 werden die Ausgaben und die Zahl der BezieherInnen noch sinken, weil die Reform ja erst ab dem 1.3.2024 wirkt. Es ist also ein Paradoxon, dass gerade in Zeiten massiver Probleme mit den Wohnkosten die Ausgaben für die Wohnbeihilfe und die Zahl der BezieherInnen massiv sinken. Es geht ja nicht um die Leistung der Leistung wegen, es geht um die Menschen, die auf die Leistung angewiesen waren und auf diese angewiesen sind, um die Probleme und die Menschen, die quasi mit einer schleichenden Entwertung ihrer Wohnbeihilfe Probleme mit den Wohnkosten bekommen haben.

 

Nun haben wir uns nach Vorliegen des Begutachtungsentwurfs die Frage der Absicherung gegen Teuerung natürlich genau angesehen, und siehe da, auch die neue Wohnbeihilfe ist nicht umfassend gegen Teuerung abgesichert. Die Leistung wird wieder Jahr für Jahr gekürzt werden, wenn auch langsamer als bisher, das gebe ich gerne zu. Im Bereich des anrechenbaren Wohnaufwandes war durch die Anknüpfung an den Richtwert schon bisher eine Absicherung gegen Teuerung gegeben. Zu begrüßen ist, dass die neue Betriebskostenpauschale, die auch beim anwendbaren Wohnaufwand liegt, ebenfalls gegen Inflation abgesichert wird, also da anknüpft. Im Bereich des zumutbaren Wohnaufwandes schafft die Wohnbeihilfe Neu mit der Anknüpfung dieser Null-Zumutbarkeitsgrenze an die Mindestsicherung, das ist die Einkommensgrenze, bis zu der kein Wohnungsaufwand zumutbar ist, zumindest auf dieser Ebene eine Inflationsanpassung. Wo sie fehlt, das ist für diese Zumutbarkeitsstufen darüber. Da fehlt der Teuerungsausgleich, das führt dazu, dass inflationsbedingt steigende Nominaleinkommen erneut zu einem schleichenden Wertverlust der Wohnbeihilfe beitragen. Das heißt, es werden wieder weniger WienerInnen weniger Wohnbeihilfe bekommen. Die schleichende Kürzung der Ausgaben wird zwar gedämpft sein, aber sie wird nicht abgeschafft. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist trotzdem noch zu kritisieren. Wir bringen dazu einen Abänderungsantrag ein, auch vor dem Hintergrund, dass wir es auf Bundesebene jetzt geschafft haben, Sozial- und Familienleistungen an die Inflation anzupassen und dieser schleichende Wertverlust eben nicht mehr da ist auf Bundesebene. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang ja auch an den SPÖ-Bundesparteitag erinnern, wo man eine Teuerungsbremse in der Bundesverfassung gefordert hat. Es ist schon skurril, dass man es dann trotz mehrfacher Hinweise - und so etwas kann ja passieren, aber wir haben im Ausschuss, wir haben in Presseaussendungen darauf hingewiesen - nicht schafft, diese Teuerungsabsicherung vollständig herzustellen.

 

Die Reform der Wohnbeihilfe, das muss man Ihnen halt schon auch sagen, ist der vorläufig letzte Akt eines langen Scheiterns bei einer Zusammenführung von einer Wohn- und Mietbeihilfe. Das ist jetzt nichts, was ich der Wohnbaustadträtin hinter mir alleine vorwerfe, sondern da müssten ja mehrere zusammenwirken, auch der Sozialstadtrat hätte da etwas zu tun. Aber dass wir es nicht schaffen, zwei Leistungen, von denen niemand da draußen, der sie nicht bezieht, sagen kann, was ist der Unterschied und was ist jetzt Mietbeihilfe und was ist jetzt Wohnbeihilfe und für was bin ich anspruchsberechtigt, zusammenzuführen und einen One Stop Shop zu schaffen, das ist schon ein Scheitern, wo ich sage, sehr geehrte Damen und Herren, da muss man irgendwann einmal hinschauen und das zusammenbringen, dass da nicht mehr zwei Stellen zuständig sind. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Auch nach dieser Reform müssen die Hilfesuchenden herausfinden, bei welcher Stelle der Antrag zu stellen ist, die Wohnbeihilfe bleibt bei der MA 50, die Mietbeihilfe

 

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