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Landtag, 25. Sitzung vom 19.10.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 52

 

Abschließend, wir stimmen natürlich diesem Gesetz der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes zu. Wir fordern das ja auch schon seit mehreren Jahren. Ich bin auch sehr froh, dass es dann auch zu einer etwas konkreteren Formulierung der Geschäftsordnung seitens des Stadtrechnungshofes kommen wird, wo es dann konkrete Punkte der Tätigkeitsbereiche geben soll. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Novak zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

12.04.04

Abg. Barbara Novak, MA (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten!

 

Ich freue mich, dass wir heute ein großes Vorhaben der Fortschrittskoalition aus unserem Regierungsübereinkommen zum Abschluss bringen. Die Kollegin Emmerling hat es schon erwähnt, es waren lange, intensive zweieinhalb Verhandlungsjahre, die wir gemeinsam verbracht haben, da es nicht ganz so trivial ist, wie man im ersten Moment glaubt. Wir haben zwar im Regierungsübereinkommen schnell etwas zu Papier gebracht, aber dann doch gesehen, dass ja der Hund im Detail steckt und dass sehr viele Gesetzesmaterien betroffen sind, nicht nur auf unserer Ebene, sondern natürlich auch auf Ebene des Bundes, wie man ja auch dazusagen muss, dass wir in vielen Bereichen, insbesondere, was die parteiengesetzlichen Regelungen betrifft, die wir heute hier beschließen, auf Basis auch der neuen bundesgesetzlichen Regelungen agiert und in sehr vielen Bereichen, der Sanktionen, et cetera, versucht haben, hier auch im Sinne der Harmonisierung eine ähnlich gelagerte oder gleichlautende Regelung zu finden. Ich glaube, das ist im Sinne aller, die auch mit diesem Gesetz leben werden, es zu Leben erfüllen werden, sinnvoll abgestimmt und harmonisiert vorzugehen.

 

Zum Stadtrechnungshof ist einiges schon gesagt worden, dem ich mich inhaltlich in vielen Bereichen anschließen kann, insbesondere, was die hervorragende Tätigkeit des Direktors und des ganzen Teams des Stadtrechnungshofes betrifft. Auch ich bin der Meinung, das ist einer der spannendsten Ausschüsse. Ich habe viele Jahre in dem Ausschuss gewirkt, leider ist das mit meiner jetzigen zweiten Funktion doch schwierig vereinbar. Aber ich freue mich immer, wenn wir auch hier im Landtag oder im Gemeinderat die dazugehörigen Berichte diskutieren. Die weiteren Details zum Thema Stadtrechnungshofreform und eigenständige Gesetze und auch sicher die erweiterten Prüfkompetenzen, insbesondere Großvorhaben, wird mein Kollege Meidlinger einbringen, da Kollege Meidlinger, Kollege Konrad, Kollegin Emmerling und ich ja im Viererverhandlungsteam waren.

 

Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien bedanken, dass wir hier sehr offene Gespräche führen und sehr sachlich gemeinsam etwas entwickeln konnten. Ja, viele Forderungen, die in den letzten Jahren, fast schon Jahrzehnten, würde ich sagen, auch vorgebracht wurden, in diversesten, meistens ja sachlich geführten Stadtrechnungshofdebatten, sind auch hier eingeflossen. Das finde ich auch grundsätzlich sehr gut. Manches, wie gesagt, ist nicht ganz so trivial zu lösen und mag hier vielleicht noch nicht dabei sein, aber meistens ist nach der Novelle vor der Novelle, es wird also vielleicht an anderer Stelle Gelegenheit geben, da noch mit aufzunehmen.

 

Ich möchte mich jetzt in meiner Wortmeldung gerne auf den Bereich des neuen Wiener Parteienförderungsgesetzes und der Akademieförderungsgesetze konzentrieren. Wir haben hier versucht, auch eine rechtliche Basis zu finden, die die Prüfkompetenzen noch einmal klarer formuliert, die Meldepflichten, die Berichtslegungen, und das alles unter einem ganz, ganz starken Oberbegriff, nämlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Transparenz auch hier im Bereich der Parteienförderung öffentlicher Gelder, die für demokratische Arbeit verwendet werden sollen, und das auch mit dementsprechenden Sanktionen versehen.

 

Noch nicht erwähnt wurde der neu einzurichtende Unabhängige Wiener Parteienprüfsenat, ein eigenes Gremium, das unabhängig agiert und mit kompetenten und unabhängigen, nicht von der Stadt Wien kommenden Kolleginnen und Kollegen besetzt wird, auch mit hoher juristischer, richterlicher Kompetenz im Vorsitz. Und dieses Gremium wird zukünftig jenes sein, dass die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Meldepflicht oder bei Verstößen gegenüber der Wahlkampfkostenobergrenze zu erfolgen haben, auch verhängt werden. Die Geldbußen - wie schon von Frau Kollegin Emmerling erwähnt - sind auch hier in der Höhe dem Bundesgesetzgeber angepasst, also sehr empfindlich hoch und erstmalig eingeführt. Ich denke, auch das ist richtig, dass wir das so machen. Die Akademien, die zukünftig auch der Prüfung unterliegen, seien hier auch noch einmal erwähnt, ich glaube, auch hier eine gute und richtige Maßnahme, um zur Harmonisierung zu kommen.

 

Der Allparteienantrag, der auch schon erwähnt worden ist, ja, ist auch eine gute Sache, und nein, es ist nicht möglich, das für alle Unternehmungen zu regeln, deshalb jetzt auch diese Form, die wir hier gewählt haben. Und ich denke, es wird dem dann jedenfalls unserer Zielsetzung gemeinsam auch Rechnung getragen sein.

 

Ich möchte noch etwas zu den Wahlkampfkostenobergrenzen sagen und versuchen, das auch hier auf eine sachliche Ebene zu bringen. Wir können natürlich immer über die Beträge diskutieren, das haben wir auch gemacht. Ich verhehle nicht, dass es auch den NEOS durchaus recht gewesen wäre, noch tiefer runterzugehen, das ist überhaupt keine Frage. Ich setze einen ganz einfachen Rechenstift an, auch in meiner anderen Funktion. Die fünf Millionen hatten wir ja das letzte Mal in der gemeinsamen Vereinbarung, da haben damals ja nicht alle Parteien mitgemacht, die GRÜNEN waren dabei bei der letzten Gemeinderatswahl, die NEOS waren dabei, wir, und noch ein paar Kleinparteien. Wir haben uns damals schon auf die fünf Millionen geeinigt. Für mich ist es jetzt nicht unbedingt eine Senkung, weil wir das bei der letzten Wahl schon hatten, aber angesichts der Inflation der letzten zweieinhalb Jahre und derer, die, glaube ich, noch kommen wird, sind wir eh schon fast dort, was jetzt gefordert wird, denn wir reden jetzt schon von einer 20-prozentigen Inflationsanpassung, die man eigentlich geistig vornehmen müsste. Wenn ich mir vorstelle, was die nächsten zwei Jahre noch

 

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