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Landtag

21. Wahlperiode

25. Sitzung vom 19. Oktober 2023

Sitzungsbericht

 

(Beginn um 9.01 Uhr)

 

Vorsitzende: Erster Präsident Ernst Woller, Zweiter Präsident Ing. Christian Meidlinger und Dritter Präsident Mag. Manfred Juraczka

 

Schriftführerinnen bzw. Schriftführer: Abg. Safak Akcay, Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger, Abg. Ilse Fitzbauer, Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS, Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM, Abg. Mag. Barbara Huemer, Abg. Nikolaus Kunrath, Abg. Dr. Josef Mantl, MA, Abg. Mag. Ulrike Nittmann, Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA, Abg. Yvonne Rychly und Abg. Harald Zierfuß

 

Präsident Ernst Woller eröffnet die Sitzung.

 

1. Entschuldigt sind Abg. Mag. Nina Abrahamczik, Abg. Mag. Bernadette Arnoldner, Abg. Mag. Berivan Aslan, Abg. Mag. Ursula Berner, MA, Abg. Mag. Caroline Hungerländer und Abg. Mag. Heidemarie Sequenz sowie zeitweilig Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi, Abg. Petr Baxant, BA, Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch, Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS, Abg. Mag. Marcus Gremel, MBA, Abg. Markus Grießler, Abg. Silvia Janoch, Abg. Mag. Dietbert Kowarik, Abg. Dr. Claudia Laschan, Abg. Gabriele Mörk, Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia, Abg. Mag. Dr. Ewa Samel und Abg. Mag. Marcus Schober.

 

2. In der Fragestunde werden von Präsident Ernst Woller folgende Anfragen aufgerufen und von den Befragten beantwortet:

 

(FSP-1263303-2023-KGR/LM) 1. Anfrage von Abg. Nikolaus Kunrath an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz:

 

"Die MA 35 informiert auf wien.at über die notwendigen Schritte zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach der Klärung grundsätzlicher Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft wird darauf verwiesen, einen Erstberatungstermin online zu buchen. Der nächste freie Termin hierfür ist mit Stand 11. Oktober 2023 der 2. April 2024. Dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung auf die österreichische Staatsbürgerschaft darstellt, wird nicht erwähnt. Diese fehlende wesentliche Information führt dazu, dass ab dem Zeitpunkt des Wunsches, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen, bis zur tatsächlichen Antragstellung mehrere Monate verstreichen. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zur notwendigen Beschleunigung der Staatsbürgerschaftsverfahren auf der Website der MA 35 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Vor-aussetzung für die Antragstellung darstellt?"

 

(FSP-1130658-2023-KVP/LM) 2. Anfrage von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal:

 

"Ende April 2023 wurde in einer Aussendung seitens der Rathauskoalition bekräftigt, dass angesichts der Erfahrungen mit der Ausübung des Notkompetenzrechtes des Herrn Bürgermeisters, insbesondere betreffend seine Notverfügung vom 15. Juli 2022, eine Reform der Bestimmungen der in der Wiener Stadtverfassung verankerten Notkompetenzrechte insbesondere des Bürgermeisters und des Stadtsenates, aber auch anderer Organe, angedacht und in Vorbereitung sei. Wie ist der aktuelle Stand der legistischen Vorbereitungen für eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung betreffend eine Reform besagter Notkompetenzbestimmungen?"

 

(FSP-1260480-2023-KSP/LM) 3. Anfrage von Abg. Benjamin Schulz an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität:

 

"Wir feiern jetzt im Oktober den 'Jahrestag' der Machbarkeitsstudie zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt. Diese Studie haben Sie, Frau Stadträtin, im Oktober 2022, also ziemlich genau vor einem Jahr, gemeinsam mit dem Bezirk präsentiert. Die Realisierung dieses Meilensteines im Sinne einer noch nie da gewesenen Verkehrsberuhigung hängt aktuell von einer Änderung der StVO, einer Gesetzesbestimmung auf Bundesebene, ab. Gäbe es mitunter alternative Maßnahmen, die auf Wiener Ebene bzw. Landesebene realisiert werden könnten?"

 

(FSP-1124922-2023-KFP/LM) 4. Anfrage von Abg. Wolfgang Seidl an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport:

 

"Im Oktober 2022 hatte sich der Bund mit den Ländern darauf geeinigt, die Zuverdienstmöglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von 110 EUR plus maximal 80 EUR pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 EUR anzuheben. Vier Bundesländer - Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol - haben diese noch nicht umgesetzt, unter anderem weil das zu einer Ungleichbehandlung unter den Schutzsuchenden führt. Warum hat Wien diese Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit umgesetzt?"

 

Redner zur Geschäftsordnung: Abg. David Ellensohn, Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, Abg. Mag. Josef Taucher, Abg. Kilian Stark und Abg. Erich Valentin

 

(FSP-1263302-2023-KGR/LM) 5. Anfrage von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke:

 

"Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen gab es lange Zeit ein Übereinkommen zwischen Ländern und Gemeinden, auf eine Veränderung des vertikalen Verteilungsschlüssels von 68 Prozent (Bund) - 20 Prozent (Land) - 12 Prozent (Gemeinde) auf 60:25:15 zu drängen. Die diesbezügliche Notwendigkeit wurde durch Studien von Städtebund und KDZ hinreichend untermauert. Damit sollten rund 8,5 Mrd EUR seitens des Bundes zu Ländern und Gemeinden transferiert werden. Mit dem jetzt bekannt gegebenen Verhandlungsergebnis mit Mehreinnahmen von rund 3,5 Mrd EUR statt 8,5 Mrd EUR reduziert sich der finanzielle Spielraum Wiens gegenüber der ursprünglich als unbedingt notwendig aufgestellten Forderung um rund 1,2 Mrd EUR. In welchen Bereichen werden sich die Mindereinnahmen in der Höhe von 1,2 Mrd EUR bei allen WienerInnen bemerkbar machen?"

 

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