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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 57

 

Polizeieinsatz gegeben hat, dann sollte uns das schon nachdenklich machen, und wir müssen miteinander daran arbeiten, die Dinge zu verbessern.

 

Wie es sich auswirkt, wenn die Dinge in der Jugendhilfe nicht gut funktionieren, sieht man, wenn man unsere Heimopfer betrachtet, die eine Heimopferrente bekommen, was auch die Volksanwaltschaft abwickelt. Wer zwischen 1945 und 2000 in einer Jugendhilfeeinrichtung, in einer Heilanstalt oder in einer kirchlichen Einrichtung untergebracht war und dort Gewalt erfahren hat, der kann bei der Volksanwaltschaft einen Antrag auf Heimopferrente stellen. Tausende Menschen tun das, was im Umkehrschluss bedeutet, dass tausende misshandelt wurden. Diese Menschen bekommen die Heimopferrente zugesprochen, und in vielen Fällen haben sie auch noch einen Entschädigungsanspruch gegen den Träger, der diese Einrichtung damals betrieben hat.

 

Leider hat die Stadt Wien diese Entschädigungsansprüche eingestellt, nur betreffend Steinhof wurden diese wiederaufgenommen. Und es zeigt sich jetzt ein Mal mehr, wie problematisch das ist, denn jetzt hat sich in der Gehörlosen-Community herumgesprochen, dass es dieses Gesetz und die Heimopferrente gibt, und daher werden von diesen Menschen jetzt vermehrt Anträge gestellt. Nun ist es so, dass diejenigen, die in Wien und Niederösterreich untergebracht waren, keine zusätzlichen Entschädigungen bekommen, während die, die in Salzburg, in der Steiermark und in Tirol untergebracht waren, Entschädigungen bekommen. Für die Gehörlosenanstalten ist nicht einmal die Stadt Wien zuständig, sondern der Bund, doch die Stadt Wien ist für viele andere Einrichtungen zuständig, und es wäre gut, wenn man gemeinsam mit dem Bund diese Entschädigungszahlungen wiederaufnehmen und den Leuten wenigstens finanziell noch ein bisschen Gerechtigkeit widerfahren lassen würde.

 

Zum Bereich der Mindestsicherung möchte ich anmerken, dass es natürlich immer wieder Einzelfälle gibt, in denen die Volksanwaltschaft Probleme aufdeckt, dass aber im Großen und Ganzen die Abwicklung der Mindestsicherung in Wien für die Anzahl der Fälle, die hier zu bearbeiten sind, sehr gut funktioniert und die Kooperationsbereitschaft der Behörde groß ist.

 

Wir hatten aber ein Problem mit der MA 40: Diesbezüglich haben wir die Abwicklung sehr unbefriedigend gefunden. Dabei ging es nicht um die Abwicklung der Mindestsicherung, sondern um die sogenannte Baumbestattung. Diese Baumbestattung wurde erlaubt. Das hat ein privater Verein auf dem Gebiet der Bundesforste durchgeführt. Dieses wurde dem Verein gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, und die Stadt Wien hat diese Baumbestattungen lange Zeit bewilligt. Ab irgendeinem Punkt ist man dann aber draufgekommen: Wenn dort so viele Leute bei den Bäumen in Urnen, die sich allerdings eh auflösen, bestattet werden, dann wird das schön langsam zu einem Friedhof, dann bräuchte man eine eigene Genehmigung, und daher sollte man diese Baumbestattung eigentlich einschränken.

 

Man hatte sich diesbezüglich auch an den Verwaltungsgerichtshof gewendet. Während dieser Zeit wollte allerdings eine Familie eine Frau dort bestatten lassen, deren Mann schon bei einem Baum bestattet worden war. Die MA 40 hätte eigentlich die Aufgabe gehabt, diesen Antrag binnen zwei Wochen zu bewilligen oder zumindest binnen sechs Monaten begründet abzulehnen. Die MA 40 hat aber weder das eine noch das andere getan, sondern gesagt: Wir warten das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ab. Das hat wesentlich länger gedauert, und die Urne ist derweilen irgendwo herumgestanden. Im Endeffekt hat der Verwaltungsgerichtshof gesagt, dass eine Baumbestattung in diesem Ausmaß nicht mehr möglich ist. Für die betroffene Familie heißt das aber, dass die Eltern nicht nebeneinander begraben sein können. - Das ist eine recht traurige Geschichte, die durch bürgerInnenfreundliches Verwaltungshandeln zu vermeiden gewesen wäre. Ob dort nämlich eine Urne mehr oder weniger eingegraben ist, ist für die Familie wichtig, für den Wald aber relativ egal.

 

Aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung haben uns besonders viele Beschwerden betreffend die Problematik der Persönlichen Assistenz erreicht. Ich weiß, dass daran gearbeitet wird, und ich hoffe, dass es bald zu einem Ergebnis kommt. Dieses Thema spielt nämlich auch in Bezug auf die Umsetzung der Menschenrechtskonvention eine wesentliche Rolle, und Österreich wurde jetzt in einem Staatenprüfungsverfahren insofern gerügt, als da großer Nachholbedarf besteht.

 

Oft wurde der Personalmangel im Bereich der Pflege und im Bereich der Sozialarbeit angesprochen. Dieser Personalmangel soll unter anderem durch verschiedenste Prämien ausgeglichen werden, dass nämlich der Bund Geld zur Verfügung stellt, was manchmal von den Ländern aufgedoppelt und an Menschen ausbezahlt wird, die in diesem Bereich arbeiten und/oder eine Ausbildung machen. Es gibt in diesem Zusammenhang die verschiedensten Prämien. Ich möchte diese jetzt nicht im Einzelnen aufführen. Alle haben aber etwas gemeinsam: Jedes Bundesland setzt diese Prämie auf andere Art und Weise um. Die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, sind aber im Zuge ihrer Ausbildungen und ihrer Erwerbstätigkeit oft nicht auf ein Bundesland beschränkt, sondern sie wechseln durchaus von einem Bundesland ins andere, und dann passiert es sehr häufig, dass die Menschen bei derartigen Prämien und Förderungen durch die Finger schauen. Das verstehen diese Menschen überhaupt nicht! Wenn ein Mangel hinsichtlich dieser Berufsgruppe dadurch besteht, dass die Bundesländer jeweils nur auf ihre Regelungsart schauen, dann geht es darum, flächendeckend eine Förderung einzuführen, die wirklich dazu führt, dass sich mehr Leute finden, die sich in diesem Bereich bewerben und arbeiten, anstatt die Leute zu verärgern.

 

Ich möchte es einmal dabei bewenden lassen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Ich erteile nun das Wort an Volksanwalt Rosenkranz. Bitte.

 

14.57.58

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz|:  Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete!

 

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