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Landtag, 24. Sitzung vom 21.09.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 57

 

glaube, es ist höchst an der Zeit, dass diese Stadtregierung mit den BürgerInnen auf Augenhöhe kommuniziert. Vielleicht verstehen Sie auch, dass Ihnen diese Geheimniskrämerei in Wirklichkeit nur mehr Ärger einbringt. Eine transparente Kommunikation würde Ihnen vielleicht auch viel Ärger ersparen. Ich hoffe daher und appelliere an Sie, dass Sie mit dieser Geheimniskrämerei aufhören. Wenn Sie aber bei dieser Haltung bleiben und weiterhin Informationen verweigern und Studien geheimhalten, wird es BürgerInnen geben - zum Glück, und zum Glück haben wir auch das Wiener Verwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichtshof -, die dafür sorgen werden, dass Sie Ihren Auskunftspflichten nachkommen.

 

An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei allen MitarbeiterInnen des Wiener Verwaltungsgerichts für die Arbeit bedanken, und ich danke auch für den Bericht. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Vielen Dank. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Taborsky. Ich erteile es ihm.

 

11.39.19

Abg. Hannes Taborsky (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident des Landtages! Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtshofs! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Zu Beginn eine Gratulation an Sie, sehr geehrter Herr Präsident, und die Kolleginnen und Kollegen im Verwaltungsgerichtshof für die Bewältigung der Herausforderungen des vergangenen Jahres. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist das falsche Gericht!) Die Einrichtung der Verwaltungsgerichtshöfe ist ja eine Erfolgsgeschichte der Verwaltungsreform der Zweiten Republik. Ich kann mich noch gut erinnern: Als ich Mitte der 1980er Jahre in die Bundesverwaltung gekommen bin, war man ja doch eher so unter sich, mit netten drei Instanzen, die man da im eigenen Bereich betreut hat.

 

Diese Stiländerung, dass jetzt unabhängige Richter in einem Verfahren auch inhaltlich etwas zu sagen haben, war durchaus, glaube ich - das kann ich als Bundesbeamter sagen, und ich glaube, auch vielen Landesbeamten wird es so gegangen sein -, eine positive Entwicklung, auch was die Qualität der Rechtsprechung betroffen hat.

 

Es ist, und das ist der zweite Aspekt dieser Sache, sehr still über die Bühne gegangen. Ich glaube, die Bevölkerung hat das gar nicht so mitbekommen, welche epochale Änderung sich da im Rechtsstaat entwickelt hat. Ich darf Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich zu diesen Dingen gratulieren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Mag. Kowarik von der FPÖ hat ja bereits sehr detailliert ausgeführt, was im Bericht steht. Trotzdem möchte ich zu einigen Punkten hier noch Stellung nehmen und ersuche Sie, dann in Ihren Ausführungen vielleicht auch ein, zwei Punkte dazu zu sagen.

 

Der Wiener Verwaltungsgerichtshof hat 2022 ja 25.747 Verfahren abgewickelt, eine hohe Gesamtbelastung, und trotz Senkung um 1.723 Verfahren ist das noch immer ein sehr hohes Niveau. Die offenen Rechtssachen sind erfreulicherweise von 9.700 auf 8.200 um 1.500 reduziert worden. Es gibt aber natürlich auch wesentliche Verfahrensprobleme, und eines davon ist heute bereits angesprochen worden, das betrifft das Problem der Magistratsabteilung 35, und das wirkt sich natürlich weiter auch im Bereich des Verwaltungsgerichtshofs aus. Das ist jetzt, und das möchte ich betonen, keine Kritik am dortigen Personal, denn wer zu wenig Ressourcen hat, kann kein besseres Ergebnis erreichen - und das ist auch ein Beispiel für die politische Verantwortung in dieser Stadt. Wir haben ja auch in der Untersuchungskommission sehr viel über das Thema der politischen Verantwortung gehört, und die politische Verantwortung schaut in Wirklichkeit hier so aus, dass man jahrelang zusieht, bis ein System zusammenbricht, und dann die Schuld woanders sieht. Wir haben es bei der MA 35 gesehen, da ist dann gesagt worden, das sind alles schwierige Gesetze und die Bundesregierung soll da etwas ändern - bevor man im eigenen Regelungsbereich rechtzeitig dafür sorgt, dass Personal zur Verfügung steht und Schulungen angeboten werden.

 

Ein Beispiel haben wir auch bei der Wien Energie gehabt - daran kann ich mich gut erinnern -, beim Beteiligungsmanagement, wo uns der zuständige Abteilungsleiter gesagt hat, er hat leider nur eine Person und mit der kann er eigentlich kein vernünftiges Controlling durchführen. Mir kommt das bei der MA 35 auch ein bisschen so vor. Das wird jetzt Gott sei Dank in die Hand genommen und aufgebaut, aber es ist zweifelsohne ein Versäumnis der Vergangenheit.

 

Von gesamt 529 Säumnisbeschwerden sind 91 Prozent, 481, allein auf die Magistratsabteilung 35 zurückzuführen. In vielen Fällen wurden die einleitenden Anträge vor Jahren eingebracht, dann monatelang keine Verfahrensschritte gesetzt. Das heißt, das überwiegende Verschulden der Behörde ist da klar bewiesen. Und - jetzt kommt es noch dazu -: Die Magistratsabteilung 35 delegiert Entscheidungen durch Fristversäumnis an den Verwaltungsgerichtshof, der natürlich für diese Menge nicht ausgelegt ist, und zusätzlich wird die dreimonatige Frist, die vorgesehen ist, nicht genutzt, sondern es wird direkt dem Landesverwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das heißt, dem Bürger - das hat schon der Herr Kollege gesagt - wird durch diese Vorgehensweise eine Rechtsinstanz genommen, und das ist meiner Ansicht nach auch verfassungsrechtlich bedenklich und das muss man sich wirklich genauer anschauen, denn das kann so, in dieser Form, nicht weitergehen.

 

Personal, wo es eingesetzt wird, ist ein großes Thema in der Stadt Wien, auch im Wiener Verwaltungsgerichtshof. Das Verwaltungspersonal wurde zwar um 10 Planposten aufgestockt. Allerdings wurden 15, auch mit guter Begründung, verlangt, und die sind noch offen. Das heißt, auch da besteht ein Manko. Die festgelegten Werte für die höchstzulässige Belastung der Richter wurden wieder um 20 Prozent überschritten. Offensichtlich gibt es also zu wenige Richter für die Bewältigung der Arbeit, und es wäre unserer Ansicht nach dringend notwendig, da entsprechend nachzubessern.

 

Gleichzeitig muss man sagen, dass ja auch wiederum die Untersuchungskommission, zumindest was die ÖVP betrifft, zusätzliche Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofs ergeben hat. Ein großer Mangel in Wien ist, dass der

 

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