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Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 43

 

zurück. Ich halte es für nicht sehr glücklich, dass sich oberste Beamte in die politische Diskussion einmischen. Wenn sie das machen, müssen sie damit rechnen, dass sie auch wirklich einbezogen werden, meine Damen und Herren.

 

Hinsichtlich der Transparenz gibt es noch viel zu tun. Vor allem wäre einmal ein wichtiger Anfang, dass man unsere Gesetze ernst nimmt, und zwar von oben bis unten. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Bakos. Ich erteile es ihr. Bitte.

 

11.00.01

Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuseherinnen!

 

Meine Kollegin Bettina Emmerling hat bereits ausgeführt und auch bekräftigt, was für ein Herzensanliegen das vor allen Dingen für uns NEOS natürlich ist, das hinter diesem Titel dieser Aktuellen Stunde steht, nämlich vor allen Dingen in unseren Augen die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Ich will gerade jetzt auch diese Zeit nutzen, um genau darauf einzugehen, vor allen Dingen auf Letzteres, nämlich auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das ein Prinzip ist, das man wirklich getrost als veraltet bezeichnen kann und das dringend, dringend abgeschafft gehört. (Beifall bei den NEOS.)

 

Das österreichische Amtsgeheimnis stammt aus dem Jahr 1925. Ich möchte jetzt nicht rechtshistorisch - obwohl ich Juristin bin - vielleicht argumentieren, warum das damals vielleicht seine guten Gründe hatte, aber was ich ganz sicherlich sagen kann, ist, dass das nicht in die heutige Zeit passt und dass man getrost sagen kann, dass dieses Prinzip ein Relikt der Vergangenheit ist und die Gesetzeslage dadurch auch antiquiert ist. Österreich ist das einzige EU-Land mit einer derart weitreichenden Verschwiegenheitspflicht im Verfassungsrang. Das muss man sich auch noch einmal vor Augen führen. Es ist also unser aller Anliegen, hoffe ich, dass es wirklich auch um dieses Prinzip einer offenen Verwaltung gehen sollte, dass wir einen Wandel in diesem Land herbeiführen, dass wir alle an einem Strang ziehen, dass wir transparentes staatliches Handeln ermöglichen und einen einfachen Zugang zu Daten, zu Informationen schaffen.

 

Es geht vor allen Dingen nicht einfach nur um den Wunsch nach mehr Transparenz für Bürgerinnen und Bürger, natürlich, aber es geht auch um die Frage, wie das Vertrauen der Bevölkerung in verwaltungstechnische und politische Prozesse gestärkt werden kann. Da muss das neue und wirklich moderne Narrativ auch bei uns vorherrschen, dass eine offene transparente Demokratie gerade auch eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen braucht, ganz gleich, ob in Wien oder woanders in Österreich.

 

Ich möchte hier ein Beispiel nennen, für die Kenner und Kennerinnen, die sich auch mit Informationsfreiheit beschäftigt haben, wird das wahrscheinlich nicht überraschen, nämlich das Land Schweden. Schweden zum Beispiel ist sehr, sehr fortschrittlich, was Informationsfreiheit betrifft. Da hat das Prinzip des allgemeinen Zugangs zu öffentlichen Informationen zu Daten bereits vor rund 250 Jahren, 1766 begonnen. Auch das muss man sich noch einmal vor Augen führen, wie weit voraus uns zum Beispiel dieser Staat ist. Es haben dort alle Bürgerinnen und Bürger das Recht, in jegliche Dokumente der Verwaltung - und mit Dokument meine ich tatsächlich von Chats über Briefe über SMS über Tonbandaufnahmen, also Dokumente, ganz klar weit gefasst auch als Begriff - Einsicht zu erhalten und zu lesen.

 

Ich möchte ein paar Beispiele geben, wie das dort funktioniert, und vielleicht auch zum Reflektieren oder zum Bewusstwerden mitgeben, was das bedeuten könnte, oder wie meilenweit wir eigentlich entfernt sind. Vermutet zum Beispiel in Schweden eine Person bei einer anderen Person, die im Staatsdienst tätig ist, dass sie zum Beispiel in einen Interessenskonflikt verwickelt ist, dann kann sie einfach Einsicht in das E-Mail-Postfach dieser Person nehmen. Will man wissen, warum das Restaurant, das neben einem existiert, vielleicht geschlossen hat, weil man gehört hat, dass das Lebensmittelinspektorat dort war, kann man einfach ganz schnell innerhalb von wenigen Minuten, Stunden auch Einsicht in dieses Protokoll vom Lebensmittelinspektorat nehmen. Vermutet eine Bürgerin Freunderlwirtschaft, Korruption - vielleicht klingelt es da ja auch bei manchen - bei einem Abgeordneten, zum Beispiel bei einem Lokalpolitiker, bei einer Lokalpolitikerin in der Gemeinde, in der man wohnt, kann man in Schweden binnen Minuten, binnen Stunden Einsicht in die SMS nehmen, die sich auf die berufliche Tätigkeit dieses Abgeordneten beziehen. So einfach geht das in Schweden. Das mutet uns komplett ungewohnt an, komplett fremd, aber wir sehen, es ist anderswo möglich und es muss auch bei uns ganz klar möglich werden. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Es ist Zeit für einen transparenten, offenen Staat, wie wir NEOS von Anfang an gesagt haben, für einen gläsernen Staat zu sorgen, in dem das Amtsgeheimnis abgeschafft ist, in dem Informationsfreiheit möglich wird. Wir freuen uns auf den Tag, an dem das endlich auch in diesem Land geschieht. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Hast du jetzt zugehört? - Abg. Mag. Josef Taucher: Ich habe keine SMS, ich rede nur über Signal!)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Pühringer, und ich erteile ihr das Wort.

 

11.05.34

StRin Mag. Judith Pühringer|: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich komme noch einmal zum Zitat des Bürgermeisters zurück, zum Tweet des Bürgermeisters, das ja Ausgangspunkt der heutigen Aktuellen Stunde war. Zusammenfassend bekräftigt Bgm Ludwig in diesem Tweet ja eigentlich, dass alle Wienerinnen und Wiener ein Recht auf transparente Kommunikation und vor allem auf transparente Information haben. Wir haben gestern, glaube ich, alle sehr eindrucksvoll erlebt, wie im Gemeinderat, wie im Landtag quasi mit diesem Recht auf Information umgegangen wird. Fragen dürfen gestellt werden, beantwortet werden sie nicht. Das Recht auf Fragebeantwortung gibt es also anscheinend nicht.

 

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