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Landtag, 15. Sitzung vom 22.09.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 43

 

tig sind, wie dass wir eben, so wie gestern, über Kontroll- und Einsichtsrechte der Opposition reden. Dass Bürgerinnen und Bürger Auskünfte und Informationen über Verfahrensabläufe, über Verwaltungsabläufe erhalten, ist für transparentes politisches Handeln unerlässlich. Wienerinnen und Wiener, aber auch alle in Österreich Lebenden haben ein Recht auf größtmögliche Transparenz bei allen Entscheidungen in Politik und Verwaltung, denn nur dann können sie nachvollziehen, warum etwas passiert, und können nachvollziehen, ob das, was passiert, in ihrem Sinne ist oder auch nicht. (Beifall bei den NEOS.)

 

Da gehört natürlich auch die Beantwortung von Bürger-, Bürgerinnenanfragen, aber auch das Bereitstellen von Unterlagen der öffentlichen Verwaltung dazu, und da ist das Informationsfreiheitsgesetz natürlich ein wichtiger Punkt. Wir haben uns in der Fortschrittskoalition im Regierungsprogramm auch dazu bekannt, umgesetzt werden muss es natürlich auf Bundesebene. Ich weiß, dass die Verhandlungen hier gestockt haben. Wir haben erst im Februar wieder hier im Haus einen Resolutionsantrag an den Bund beschlossen, dass die Verhandlungen wiederaufgenommen werden sollen, und ich habe natürlich auch das Zitat des Herrn Bürgermeisters gelesen, und es gab ja vor Kurzem, vor ein paar Tagen, ein Treffen mit Ministerin Edtstadler und Bgm Ludwig, und ich werte das als positives Zeichen, dass in dieser Sache auch einiges weitergeht.

 

Wir haben aber auch gesagt, dass wir, sollte die Bundesregierung jetzt das Informationsfreiheitsgesetz nicht in diesem Rahmen, wie wir es uns vorstellen, schaffen oder vorlegen können, auch in Wien im Rahmen unserer Möglichkeiten eigene Schritte setzen werden.

 

Ich möchte im Zusammenhang mit dem Thema der Debatte auch noch das Auskunftspflichtgesetz ansprechen, weil dieses ja auch bezüglich Amtsgeheimnis natürlich ein Thema ist. Es haben bis jetzt ja schon jeder Mann, jede Frau das Recht, Auskünfte zu verlangen. Das betrifft Angelegenheiten des Wirkungsbereiches von Organen des Landes, der Gemeinde Wien oder auch der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung. Wir haben aber auch noch vor, hier Verbesserungen durchzubringen, und zwar kürzere Auskunftsfristen, ohne Aufschub längstens vier Wochen, so wie wir das vereinbart haben - mit Verlängerungsmöglichkeit um maximal zwei Wochen, sollte die Fragestellung extrem komplex sein -, und dass Auskünfte auch in einem einheitlichen Standard vorgelegt werden, das heißt, maschinenlesbar, speicherbar, in einem druckbaren Format, wenn das möglich und zweckmäßig ist.

 

Ich möchte zum Abschluss noch einmal bekräftigen, dass wir im Themenbereich Transparenz, sei es, was die Oppositionsrechte betrifft, sei es aber auch, was das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger betrifft, einiges vorhaben, dass wir uns ganz klar dazu bekennen, auch ganz klar zu einer Informationsfreiheit bekennen und dass Transparenz und Offenheit in Politik und Verwaltung essenziell und wesentlich sind, um das entsprechende Vertrauen in der Bevölkerung zu erhalten und zu bewahren. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer. Ich erteile ihr das Wort. Bitte.

 

10.43.52

Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP)|: Ich habe gerade ein bisschen gerätselt, warum der Herr Transparenzlandesrat hier ist - was uns natürlich sehr freut, dass Sie unserer Diskussion beiwohnen. Wer aber nicht hier ist, das ist der Herr Landeshauptmann, was mich doch einigermaßen verwundert hat, einerseits, weil er im Titel der Aktuellen Stunde tatsächlich auch namentlich genannt wird - es geht ja auch um seinen Tweet - und zweitens, weil er das oberste Organ der Gemeindeverwaltung ist, damit weisungsgebend allen anderen Stadträten und allen anderen Verwaltungseinheiten gegenüber ist und es eigentlich das Gebot der Stunde wäre, dass er als der quasi oberste Chef hier wäre. Man sieht leider, dass das Thema Transparenz nicht einmal so attraktiv ist, dass er unserer Diskussion heute beiwohnt.

 

Wir haben - worüber ich sprechen möchte - einige Anfragen an alle Stadträtinnen und Stadträte gestellt mit der Frage „Welche Studien wurden in der laufenden Legislaturperiode in Auftrag gegeben?“ Und die Antwort war relativ interessant, und zwar deshalb, weil LR Wiederkehr sie beantwortet hat, alle anderen aber nicht. Das ist deswegen interessant, weil alle anderen Landesrätinnen und Landesräte geschrieben haben: Wir dürfen das aus Datenschutzgründen nicht beantworten. - Ich glaube, das kann nicht ganz stimmen, erstens, weil es auf Bundesebene möglich ist, zweitens, weil LR Wiederkehr es beantwortet hat, und drittens erschließt sich mir überhaupt nicht, warum es aus Datenschutzgründen nicht möglich sein soll, eine Anfrage nach Studientitel und nach Studienergebnis, also nach dem Inhalt, zu beantworten.

 

Jetzt haben wir folgendermaßen reagiert: Wir haben gesagt, gut, dann stellen wir die gesamte Anfrage an alle Landesregierungsmitglieder gleich noch einmal und fragen nicht mehr, wie viel an Kosten die einzelnen Studien verursacht haben, also wie viele Mittel dafür verwendet wurden, sondern wir fragen nur noch: Welche Studien wurden bestellt und welche Ergebnisse sind herausgekommen? - Und ich möchte betonen: Es ist absolut relevant, es ist in einer liberalen Demokratie eigentlich selbstverständlich, dass der Steuerzahler weiß, welche Studien er finanziert und was bei diesen herauskommt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Und da sind durchaus interessante Dinge dabei. Von StR Hanke ist gekommen: Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge 2007 bis 2026. - Ich weiß nicht, ob es da vielleicht um Frau Brauner geht, keine Ahnung. - Von StRin Gaál ist gekommen: Preisdämpfende Wirkung des gemeinnützigen Wohnbaus. - Das sind ja durchaus interessante Dinge. LR Hacker hat heute die Wirkung der Mindestsicherung erwähnt - ich nehme an, das ist die Studie, die er uns exemplarisch aufgelistet hat, wir wissen aber weder Details dazu, wir wissen auch nicht, was herauskommt, und, was eigentlich das fundamentale Problem ist, wir wissen auch nicht, wie viele Studien

 

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