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Landtag, 7. Sitzung vom 23.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 62

 

magere Reform von heute, wenn man sie überhaupt so nennen kann, sieht das nicht vor.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es fehlt in Ihrem Vorschlag auch eine allgemeine Aussagepflicht öffentlich Bediensteter. Es gibt noch immer keinen Passus über die Ausweitung des Untersuchungsgegenstandes auf ausgegliederte Unternehmen. Auch das war ein Punkt, der von uns Freiheitlichen schon in der ersten Sitzung angesprochen wurde. Wir hätten gerne die Möglichkeit - und es wäre juristisch möglich, da braucht man keine juristischen Taschenspielertricks -, dass auch ausgegliederte Unternehmen seitens einer Untersuchungskommission überprüft werden können, weil ja irrsinnig viele Dinge von der Stadt Wien in den letzten Jahren und Jahrzehnten in ausgegliederte Bereiche ausgelagert wurde.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der uns Freiheitlichen extrem wichtig war und der völlig vom Tisch gewischt wurde, war, dass es jeder Fraktion zumindest ein Mal in der Periode, ein Mal in fünf Jahren möglich sein muss, auch selbstständig eine Untersuchungskommission einzusetzen. Wir haben jetzt eine Hürde bei 25 Mandataren. Wir sind in dieser Periode eine kleine Fraktion, wir werden sie selbstständig niemals einsetzen können. Allerdings sehen wir beispielsweise bei der Causa Chorherr, wie notwendig es wäre, dass jede Fraktion zumindest ein Mal die Möglichkeit zur selbstständigen Einsetzung bekäme, denn bei der Causa Chorherr erleben wir, dass die Grünen natürlich mauern, als Oppositionspartei natürlich keine Untersuchungskommission wollen. Bei der ÖVP hat es mich auch gewundert. Jetzt sind die Chats aufgetaucht, Kurz weiß Bescheid, und Blümel hat da vielleicht auch einiges gewusst. Und dann haben wir eben genau die Situation, dass wir hier als Freiheitliche auch mit diesem neuen Entwurf von Ihnen nicht die Möglichkeit bekommen, eine eigene Untersuchungskommission einzusetzen. Das Gleiche gilt aber natürlich auch für alle anderen Oppositionsparteien.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt ist auch das Schiedsgremium, das über die Zulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes und über die Zulassung von Beweisaufnahmen der Einsetzerminderheit entscheidet, nicht das Verwaltungsgericht Wien, wie wir es uns gewünscht hätten. Das heißt, man sieht, man hat am Anfang seitens der NEOS ein bisschen eine Scheineinbindung vorgespielt, man hat ein, zwei Runde Tische veranstaltet, man hat sich durchaus auch Ideen angehört, allein, man hat sie dann in keiner Art und Weise umgesetzt. Jetzt frage ich mich: Habt ihr es nicht umgesetzt, weil ihr es nicht wolltet? Habt ihr es nicht umgesetzt, weil es die SPÖ nicht erlaubt? - Am Ende ist es egal. Es ist schade, dass wir keine Untersuchungskommissionsreform in der Form bekommen, wie es auf Bundesebene etabliert ist. Es ist schade, dass wir diese parlamentarischen Kontrollrechte in Wien weiterhin nicht in einer entsprechenden Form haben, und es ist besonders schade, weil ja gerade die NEOS immer eine Partei waren, die Transparenz und auch Einbindung der Opposition versprochen hatten.

 

Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es Ihm.

 

12.56.14

Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS)|: Vielen Dank. Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Mit dem heutigen Beschluss der Reform der Untersuchungskommission setzen wir in Wien einen großen demokratiepolitischen Schritt. Wir NEOS haben lange für diese Reform gekämpft, und Sie wissen, dass die zwei letzten Untersuchungskommissionen zum KH Nord und zum Förderwesen in Wien alles andere als friktionsfrei verlaufen sind. Es gab Auseinandersetzungen zu Zeugenladungen, zum Untersuchungsgegenstand, zu Aktenlieferungen, all das hat wichtige und wertvolle Zeit gekostet. Wir haben damals als Oppositionspartei Fehler in der Konstruktion dieses wichtigen Kontrollgremiums aufgezeigt, und aus dieser Erfahrung heraus war es uns auch wichtig, in den Verhandlungen mit der SPÖ zu dieser Regierung diese Reform in das Programm der Fortschrittskoalition hineinzuverhandeln. Ich möchte mich an der Stelle auch ganz herzlich bei Kurt Stürzenbecher und bei Stephan Auer-Stüger für die Zusammenarbeit der letzten Monate auf dem Weg zu dieser Reform bedanken.

 

Wir erfüllen hiermit als NEOS - sozusagen als jetzt Regierungspartei - eine Forderung, die wir in Oppositionszeiten gestellt haben. Wir bekennen uns ganz klar zu diesem Kontrollorgan und auch dazu, dass diese Einsetzung ein Minderheitsrecht der Opposition sein muss, und das ist in diesen Zeiten für eine Regierung auch keine Selbstverständlichkeit. Wir haben heute schon die Schlagworte Ungarn und Polen gehört, wo Oppositionsrechte geknebelt werden, oft verbunden auch mit Angriffen auf die unabhängige Justiz. Wir sehen aber auch in Österreich auf Bundesebene, dass wir davor ja nicht gefeit sind, wenn man das eine oder andere Manöver der ÖVP betrachtet. Wir gehen hier in Wien bewusst einen anderen Weg, einen gegenteiligen Weg und bringen mit dieser Reform mehr Transparenz und mehr Kontrolle in unsere Stadt.

 

Ganz kurz möchte ich auf die wichtigsten Punkte eingehen: Wir stärken wie gesagt die Minderheitsrechte, senken von 30 auf 25 notwendige MandatarInnen zur Einsetzung. Die Einsetzungsminderheit kann eine unbegrenzte Anzahl an ZeugInnen laden und ergänzende Beweisaufnahmen verlangen. Auch nur die Einsetzungsminderheit kann eine vorzeitige Beendigung der UKo beschließen. Die Einsetzungsminderheit kann eine dreimonatige Verlängerung der Untersuchungskommission verlangen. Wir verlängern die Frist, in dessen Rahmen Sachverhalte zum Untersuchungsgegenstand gemacht werden können, von acht auf zehn Jahre. Wir haben ein dreiköpfiges Schiedsgremium eingerichtet, das für strittige Verfahrenspunkte zuständig ist. Wir haben den Vorsitz neu geregelt, wir werden uns damit auch Zeit sparen, um Zeit für die eigentliche Kontrollarbeit zu gewinnen. Wir haben die Verfahrenshilfe neu geregelt, und wir haben auch einen Mechanismus bei Meinungsverschiedenheiten zur Einsetzung des Untersuchungsgegenstandes geschaffen.

 

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