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Landtag, 4. Sitzung vom 25.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 52

 

rungskoalition mittlerweile eine neue Zuständigkeit haben. Ich bin guter Dinge, dass wir auch im Sinne des Petitionsrechtes einiges betreffend Verbesserungen auf den Weg bringen können. Es wird ja immer wieder beteuert, wie wichtig Bürgerbeteiligung ist, wie wichtig die Demokratie ist, und diese verbale Wertschätzung oder Beteuerung haben wir auch schon zu Beginn der Periode beziehungsweise im letzten konstituierenden Ausschuss vernommen. Die nonverbalen Zeichen waren leider Gottes etwas widersprüchlich zu dieser Äußerung.

 

Nichtsdestotrotz ersuche ich auf diesem Wege im Sinne des Petitionsausschusses, aber zu guter Letzt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Wiens eindringlich um volle physische Unterstützung im Petitionsausschuss seitens der Ressortführung, meine Damen und Herren.

 

Das Wiener Petitionsrecht war zugegebenermaßen in der Vergangenheit eine etwas schwere Geburt, um es einmal so zu bezeichnen. Wir Freiheitliche haben ein entsprechendes Petitionsrecht bereits seit Jahren gefordert und in etwa in der Mitte der vorletzten Periode, sprich, zwischen 2010 und 2015, ist es gelungen, ein Petitionsrecht in Wien auf die Beine zu stellen. Seit dem Jahr 2013 haben wir auch jährlich entsprechende Berichte des Petitionsausschusses im Landtag zu behandeln.

 

Was ist in diesem Bericht alles enthalten? - Eine grobe Zusammenfassung der eingebrachten Petitionen, die wir eben im Ausschuss behandelt haben, aber auch etwas Statistik, nämlich ein grober Überblick darüber, wie viele Petitionen man schlussendlich behandelt hat, wie viele nicht ausreichend unterstützt wurden, wie viele formale oder sachliche Fehler es gegeben hat, aber auch, wie viele Petitionen tatsächlich abschließend, zum Teil entsprechend ausführlich, auch im Ausschuss behandelt wurden.

 

Ich darf dazu vielleicht einen kleinen Überblick geben, denn beim ersten Petitionsbericht war es, glaube ich, so, dass gewissermaßen der Damm gebrochen ist, dass es endlich ein Petitionsrecht in Wien gibt. Da wurden für das Jahr 2013 49 Petitionen abschließend behandelt, abschließend in dem Sinn, dass man sich unter anderem mit einer Empfehlung seitens des Ausschusses beispielsweise an eine zuständige Stelle des Magistrats oder eines Stadtrats schlussendlich gewandt hat beziehungsweise dass auch der Petitionswerber abschließend eine Antwort des zuständigen Gremiums erhalten hat. 2014 waren es schon ein bisschen weniger, von 49 ging es dann runter auf 35. Dann hat man sich im Jahr 2015 bei 12 Petitionen eingependelt, 2016 bei 17 und 2017 bei 15 abgeschlossenen Petitionen.

 

Es gab dann einen leichten Anstieg im Jahr 2018 mit 23 Petitionen, 2019 mit 26 und beim jetzt vorliegenden Petitionsbericht über das Jahr 2020 können wir wieder ein Absinken, nämlich auf 17 abgeschlossene Petitionen, verzeichnen. Jetzt kann man natürlich unterschiedlich interpretieren. Das Jahr 2020 war natürlich auf Grund der Pandemie auch nicht zwingend das Jahr, in dem man jetzt großartig Kontakt zu Mitstreitern, zu Gleichgesinnten beziehungsweise zu anderen Petitionsunterstützern gesucht hat, das mag sein. Nichtsdestotrotz war natürlich die Entwicklung seit Beginn der Errichtung des Petitionsrechts in den letzten Jahren natürlich nicht zwingend so geprägt, wie wir uns das vielleicht unterm Strich vorgestellt haben.

 

Von den Themen her, womit befassen sich die Petitionen des Petitionsausschusses in der Regel? - Es sind vornehmlich Bezirksthemen, Grätzlthemen und insbesondere geht es um das Thema Stadtplanung. Ich möchte dann auch noch darauf zu sprechen kommen, welche Reformvorschläge wir diesbezüglich auch hätten. Durchaus relevant und bemerkenswert ist, dass es natürlich auch Petitionen gibt, die nicht ausreichend Unterstützung finden. Es gibt eine Schwelle von 500 Unterzeichnern, damit eben eine Petition den Weg in den Ausschuss findet, und ja, das waren im Jahr 2020 immerhin 14 Petitionen, die diese Schwelle nicht geschafft haben. Im Vergleich dazu, ich habe es bereits erwähnt, sind es 17 Petitionen, die im Jahr 2020 abschließend behandelt wurden, also in etwa sind es von der Anzahl her gleich viele, die es nicht geschafft haben oder es in den Ausschuss geschafft haben.

 

Damit wären wir auch schon beim Kapitel, welche Verbesserungen wir uns diesbezüglich wünschen würden. Zum einen, das sage ich ganz offen, halten wir diese eingezogene Hürde von 500 Unterzeichnern für zu hoch, insbesondere wenn man da auf die nicht ausreichend unterstützten Petitionen blickt. Ich habe mir im Petitionsbericht markiert, welche Themen es da gibt: Da geht es zum einen um einen Park, es geht um eine Hundezone in einem Park, es geht um einen Umwidmungsstopp, es geht um eine Straße im 22. Bezirk, um eine Kreuzung im 16. Bezirk, um ein Grätzl im 14. Bezirk, um eine Einbahnregelung im 18. Bezirk. Da sind wir grundsätzlich der Meinung, dass die Höhe von 500 Unterstützern zu hoch gegriffen ist, weil der überwiegende Teil es nicht zu dieser 500er Hürde schafft. Das sind überwiegend Grätzlthemen, und wir halten das für sehr, sehr schade, denn wenn in einer Straße beispielsweise nicht einmal 500 Leute wohnen und man aber ein Anliegen hat, das einem unter den Nägeln brennt, dann ist die 500er Hürde natürlich eine sehr, sehr hohe. Uns würde vorschweben, dass man etwa bei der Hälfte ansetzt, irgendwo im Bereich von 250 bis 300 Unterzeichnern. Erfahrungsgemäß braucht man eh 20 Prozent Unterstützer mehr, weil sich im Nachhinein herausstellt, dass halt unterschiedliche Unterzeichner nicht die Voraussetzungen erfüllen, nicht 16 sind, nicht in Wien wohnhaft sind, und so weiter, und so fort.

 

Das wäre einmal ein Vorschlag, dass man einfach diese Hürde an die entsprechenden Gegebenheiten, aber schlichtweg auch an die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit dem Petitionsrecht gemacht haben, anpasst.

 

Hinsichtlich einer Reform des Petitionsrechts schwebt uns natürlich die Hauptstoßrichtung vor, generell das Vertrauen in das Petitionsrecht in Wien zu stärken, und dass man damit einhergehend in Zukunft aber auch eine gewisse Verbindlichkeit von Empfehlungen, die eben der Petitionsausschuss an unterschiedlichste Stellen der Stadt Wien adressiert, impliziert. Ich nehme da beispielsweise nur eine Petition aus diesem Petiti

 

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