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Landtag, 42. Sitzung vom 28.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 72

 

reinwirft und nicht woanders. Und für den Fall, dass man es doch anders macht, dann auch eine Grundlage hat, entsprechend zu strafen und ebenso entsprechend zu strafen, wenn man vorsätzlich falsch wirft, also zum Beispiel Restmüll in Altstoffsammelstellen, sehr unangenehm, weil damit ganze Fraktionen ruiniert werden. Dass die Maximalstrafe von 3.500 EUR für private Personen jemals zum Zuge kommen sollte, bezweifle ich, so wie es bei den meisten Maximalstrafen der Fall ist. Da wird es wohl eher sein, dass es da bei einem wiederholten Missbrauch, zum Beispiel von Gewerbebetrieben, am ehesten zur Geltung kommt, nämlich tatsächlich im Wiederholungsfalle. Auch diese Fälle kommen vor, kenne ich aus eigener Erfahrung. Ich bin in einem Haus aufgewachsen, in dem es einen Sandwichproduktionsbetrieb gegeben hat und die Tonnen von Mayonnaisebehältern mit Eierschalen waren nicht nur in den für diesen Betrieb vorgesehenen drei Altstoffsammelbehältern zu finden, sondern in allen Mistkübeln, wie es so schön heißt, in allen Koloniakübeln des gesamten Hauses und das über Jahre. Es war ein wunderbar typischer, wie soll ich sagen, Nachbarschaftskleinkrieg, wie er immer wieder vorkommen kann. Mit der Novelle dieses Gesetzes hat das Land Wien die rechtlichen Grundlagen, um dem auch Einhalt zu gebieten. Das ist tatsächlich auch nötig, weil in dem gerade beschriebenen Fall hat sich ein Gewerbebetrieb sozusagen die Müllgebühren gespart, indem er sie auf die Mieter und Mieterinnen des Hauses umgewälzt hat.

 

Zusätzlich zu diesen Präzisierungen habe ich ja vorher gesagt, dass Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Land abgeschafft werden. Das bezieht sich vor allem auf das Abfallkonzept für Baustellen und die sogenannte Schadstofferkundung. Diese beiden Absätze können wegfallen, weil sie inzwischen durch die Recyclingbaustoffverordnung des Bundes ausreichend geregelt sind. Weiters kommt es zu einer Vereinfachung beziehungsweise Vereinheitlichung der Berechnung für die Entsorgung von Müll aus Müllbehältern und Mulden. Wie ich schon gesagt habe, das Wesentlichste für die Konsumentinnen und Konsumenten beziehungsweise für die BewohnerInnen des Landes Wien und der Stadt ist tatsächlich, dass darauf geachtet wird, dass diese Umgehungen der Restmüllgebühr effektiver bekämpft werden können und ich glaube, dass das ein tatsächlicher Fortschritt für alle Bewohnerinnen und Bewohner Wiens ist. Daher werden wir den beiden Anträgen zur Abänderung des Initiativantrags nicht zustimmen und ersuchen alle Mitglieder des Gemeinderats um eine Zustimmung zum Initiativantrag zur Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Als nächster Redner ist Herr Abg. Guggenbichler am Wort.

 

15.45.44

Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Geschichte dieses Gesetzes, wie es heute eingebracht wird, begann ja schon im Dezember. Ich kann mich an die Abgeordnete der SPÖ, Bundesvorsitzende, erinnern, die gesagt hat, dass es ein ganz, ganz, ganz schlechter Stil ist, wenn eine Regierung mit Initiativanträgen arbeitet. Was ist ein Initiativantrag? Wenn Regierungsabgeordnete einen Gesetzesvorschlag einbringen. Damit spart sich nämlich die Regierung die ganze Begutachtungsfrist. (Zwischenruf von Abg. Erich Valentin.) Natürlich, wir haben ja keine gescheite Begutachtungsfrist gehabt. Erich, du weißt das ganz genau. Und, Erich, lass mich bitte, lass mich bitte ausführen, du bist nach mir eh gemeldet, wie euer Pfusch in diesem Fall gelaufen ist. Im Dezember war dieser Initiativantrag schon auf der Tagesordnung, doch mangels Notifizierung durch die Europäische Union wurde er von den Regierungsparteien selbst von der Tagesordnung genommen. Das heißt, ihr seid selber draufgekommen, das ist ein Quargel. Auf Grund dessen habt ihr ihn von der Tagesordnung genommen. Dann ist er in die Jännersitzung gekommen. Und wenn dieser Antrag ja schon seit Dezember fertig ist und nur noch die Genehmigung der Europäischen Union fällig ist, geht man davon aus, dass man ganz normal eine Woche früher einen Antrag kriegt, so wie die Antragsfrist ist, sieben Tage vorher, und dass der Initiativantrag eingebracht wird.

 

Welche Lösung haben die Rot-Grünen, nein, eigentlich hat die Stadträtin den Nachtrag gebracht? Am Freitag am Abend um 17 Uhr haben Sie uns diesen Initiativantrag übermittelt, am Dienstag zu Mittag war die (Zwischenruf von Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima.), am Dienstag zu Mittag war die Sitzung. So gehen Sie nämlich mit den demokratischen Rechten in dieser Stadt um, Frau Stadträtin! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Einen Nachtragsantrag am Freitag am Abend um 17 Uhr! Ich muss sagen, das ist schon ein bissel genant. Dann zu sagen, das ist durchdacht und da haben alle geschaut - na, wofür war der Nachtrag notwendig? Warum haben Sie ihn nicht in die normale Tagesordnung gebracht, Herr Vorsitzender, warum war er nicht eine Woche vorher in der Tagesordnung? Weil ihr nicht fertig wart! Weil ihr wahrscheinlich noch irgendwas drauf umgedreht habt oder was auch immer. Sonst gibt es keinen logischen Grund, warum das im Nachtrag hätte sein sollen. Das war der zweite Pfusch, den Sie geliefert haben: Zuerst selbst von der Tagesordnung setzen, aus welchen Gründen auch immer, und dann schaffen Sie es nicht einmal einen Monat später, diesen Antrag normal in der Antragsfrist einzubringen und verschicken ihn am Freitag am Abend um 17 Uhr, wenn am Dienstag um 11 Uhr die Ausschusssitzung ist, damit sich ja keiner darauf vorbereiten kann, damit man sich das ja nicht anschaut. Sie wollten hier etwas durchpeitschen!

 

Wie wir dann die Präsentation gekriegt haben, das ist ja die nächste Chuzpe an der ganzen Geschichte, hat auf einmal der Abteilungsleiter der MA 48 am Dienstag um 11 am Vormittag eine fix und fertige 40 Seiten Power-Point-Präsentation, was ja gut wäre, wenn es eine Regierungsinitiative wäre, weil die Frau Stadträtin darf auf ihren Magistrat zugreifen. Aber die Abgeordneten von Rot und Grün, die den Initiativantrag eingebracht haben, haben nicht das Recht, auf den Magistrat zuzugreifen. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Abteilungsleiter, der Herr Thon, ist ein irrsinnig fleißiger

 

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