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Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 32

 

Die Kinder- und Jugendanwältin und der Kinder- und Jugendanwalt werden sodann auf Vorschlag des amtsführenden Stadtrates von der Wiener Landesregierung jeweils auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

 

Der Kinder- und Jugendanwältin und dem Kinder- und Jugendanwalt kommen insbesondere folgende Aufgaben zu:

 

Erstens: Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen in allen Angelegenheiten, die die Stellung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die Aufgaben von Obsorgeberechtigten betreffen.

 

Zweitens: Hilfestellung bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen zwischen Eltern oder anderen mit Pflege und Erziehung betrauten Personen und Kindern sowie Jugendlichen über Pflege und Erziehung.

 

Drittens: Information der Öffentlichkeit über die Aufgaben der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Kinderrechte und sonstige Angelegenheiten, die für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von besonderer Bedeutung sind.

 

Viertens: Einbringung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Rechtssetzungsprozesse sowie bei Planung und Forschung.

 

Und last but not least, fünftens: Zusammenarbeit mit und Unterstützung von nationalen und internationalen Netzwerken.

 

Die Funktionsperiode der aktuell von der Wiener Landesregierung als Kinder- und Jugendanwältin beziehungsweise Kinder- und Jugendanwalt bestellten Personen läuft Ende Juni 2019 aus. Das bedeutet, dass die Bestellung für die nächsten fünf Jahre mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2019 zu erfolgen hat. Um fristgerecht der Wiener Landesregierung einen Bestellungsvorschlag unterbreiten zu können, hat die Magistratsdirektion den mit 4. März 2019 datierten Ausschreibungserlass beider Funktionen am 5. März 2019 exakt um 10.02 Uhr expediert. Die Veröffentlichung auf den Internetseiten der magistratsinternen und magistratsexternen Jobbörse der Stadt Wien erfolgte rund eineinhalb Stunden später, nämlich am 5. März 2019 um 11.30 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt war die Ausschreibung im Internet veröffentlicht und somit, wenn man so sagen will, genau genommen weltweit publik.

 

Das bedeutet mit Blick auf die Bewerbungsfrist, die mit Ablauf des 26. März 2019 geendet hat, eine Zeitspanne von 21 Tagen, die für jede Interessentin und jeden Interessenten zur Verfügung beziehungsweise offen stand. Die weiteren, zusätzlichen Publikationen der Ausschreibung erfolgten dann in weiterer Folge im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vom 9. März 2019, also bewusst in der auflagenstärkeren Wochenendausgabe, sowie - last but not least - im Amtsblatt der Stadt Wien am 14. März 2019. In dieser dreiwöchigen Bewerbungsfrist langten neun Bewerbungen ein, und zwar von sieben Frauen und zwei Männern. Die erste Bewerbung langte übrigens bereits am 7. März 2019 ein.

 

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat, wie gesetzlich vorgesehen, der Gemeinderatsausschuss für Bildung, Integration, Jugend und Personal Anfang Mai 2019 die Kandidatinnen und Kandidaten gehört und dem Herrn amtsführenden Stadtrat einen Vorschlag mit den geeignetsten Bewerbungen vorgelegt. Dessen Antrag für die Bestellung der Kinder- und Jugendanwältin und des Kinder- und Jugendanwaltes hat die Wiener Landesregierung am 14. Mai 2019 angenommen.

 

Zur Klarstellung möchte ich noch erwähnen, dass das für die Ausschreibungen relevante Wiener Gleichbehandlungsgesetz keine bestimmten Fristen oder Zeitspannen für die Bewerbungen von auszuschreibenden Dienstposten vorsieht.

 

Ich hoffe, dass ich damit einen Überblick über das Ausschreibungsverfahren, das im Sinne einer klaren, transparenten Darstellung funktioniert hat, geben konnte, und ich würde doch deutlich machen, dass alle vorgesehenen, auch vom Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen penibel eingehalten wurden.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg. Ellensohn. - Bitte.

 

9.23.33

Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Bürgermeister, Herr Landeshauptmann! Jetzt haben Sie so ausführlich geantwortet, dass nicht so viele Fragen übrig sind, zumindest nicht den Zeitablauf betreffend. Man kann immer darüber reden, wie lang eine Bewerbungsfrist sein soll. Es nützt meistens etwas, wenn man sie noch länger macht. Wir haben jetzt alle die Aufgabe, unsere Listen für die Nationalratswahl zu erstellen, denn die findet ja nicht im normalen Rhythmus statt - zum fünften Mal übrigens, fast schon in Serie.

 

Ich habe noch einen Vorschlag für alle, die sich dafür interessieren, wann man sich das nächste Mal bewerben kann. Denn ob nun die Bewerbungsfrist 20 beziehungsweise 21 Tage oder, wie fälschlicherweise hier in der Anfrage behauptet, 12 Tage war: Am 1. Juli 2024 beginnt die nächste Periode. Ich nehme an, dass ein paar Monate vorher, vielleicht im März, wieder eine Ausschreibung stattfindet. Also wer sich dafür interessiert, könnte sich das in den Kalender schreiben: 2024 am 1. Juli beginnt es wieder. Denn jene Leute, die sich für diese Funktion interessieren, wissen, wann das ausläuft, und die warten nur darauf. Vermutlich gibt es auch deswegen dann schnell eine Bewerbung, weil die Leute damit gerechnet haben. Es hat ja jeder gewusst, wann es ausläuft, und dementsprechend ist das nicht ganz so tragisch.

 

2024 gibt es also wieder die nächsten Ausschreibungen. Ich hoffe, dass bis dahin die Kinder- und Jungendanwaltschaft ganz in Ihrem Sinne am Anfang Ihrer Ausführungen gute Arbeit für die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt leistet. - Danke.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr. Michael Ludwig: Richtig ist, dass die Fristen, die vom Gesetz und den Richtlinien vorgesehen worden sind, auch eingehalten wurden, und richtig ist auch, dass es bereits im Vorfeld mediale Berichterstattung gegeben hat, dass die Periode ausläuft, und dass

 

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