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Landtag, 36. Sitzung vom 29.03.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 52

 

Wir von der ÖVP-Wien werden diesen vorliegenden Gesetzesnovellen für die 15a-Vereinbarung nicht zustimmen, und ich werde Ihnen jetzt auch erklären oder nahebringen, warum. Bei einigen Punkten fehlen uns ganz klare Regelungen, und wir haben das schon einmal bei der letzten Kindergartennovelle 2018 diskutiert, wo wir gesagt haben, es bedarf auch in den Gesetzen ganz klare Spielregeln, ganz klare Formulierungen, wie zum Beispiel das Sprachniveau bei Pädagogen auf C1-Niveau. Damals ist drinnengestanden, ein Pädagoge muss ausreichende Deutschkenntnisse haben. Da haben wir gesagt, das ist uns zu wenig, wir wollen eine klare Sprachregelung, wir wollen, dass da C1 drinnensteht. Jetzt ist dank der Bundesregierung, dank der 15a-Vereinbarung diese klare Spielregel sozusagen vorgegeben worden, woran sich auch das Land Wien halten muss.

 

Der zweite Punkt, warum wir auch nicht zustimmen, ist: Diese 15a-Vereinbarung bildet sozusagen einen Rahmen, in dem sich das Land ein wenig bewegen kann, wie Kindergarten, Kindertagesbetreuung oder Frühförderung ausschauen darf und kann. Da hat man schon so ein wenig das Gefühl, auch so, wie es in den letzten Wochen immer wieder besprochen wurde, dass das von der Stadt Wien sehr widerwillig oder auch gar nicht umgesetzt wird.

 

Alleine die Kopftuchdebatte, die wir hatten, wo es dann geheißen hat, es geht um die Selbstbestimmung von jungen Mädchen im Kindergarten, und so weiter! Das war alles eine Diskussion, und ich denke, das werden wir sicher oder vielleicht noch diskutieren. Ich möchte auch gar nicht diese Kopftuchdebatte wieder anreißen, aber das sind schon Punkte, wo man sich einfach an die Spielregeln halten muss, und das sind auch Sachen, die man einfach einhalten sollte. Da geht es schon auch um das Recht von den jungen Mädchen und Kindern, die in den Kindergarten gehen.

 

Sie hatten auch die Möglichkeit, anhand der 15a-Vereinbarung Qualitätskriterien einzuschleifen oder sei es eine Kostentransparenz, die wir immer wieder fordern. Das ist alles nicht passiert. Dass Punkte teilweise gar nicht eingearbeitet wurden, worauf ich dann noch zu sprechen komme, habe ich schon gesagt.

 

Ich möchte allgemein sagen, die Bedenken der Volksanwaltschaft kann ich teilen, dass eben die Grundlagendokumente nicht gesetzlich verankert sind. Auch über den Wiener Bildungsplan sollten wir uns, glaube ich, einmal unterhalten, denn auch der ist nicht gesetzlich verankert, und ich glaube, dass das eine Notwendigkeit ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich möchte kurz auf das Frühförderungsgesetz eingehen. Hier gibt es eine Ausnahme bei § 4 der Besuchspflicht für den verpflichtenden Kindergarten. Da steht drinnen: So sind Kinder gemäß § 4 Abs. 1 Z 4 ausgenommen, deren Betreuung durch die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter im Sinne des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes in der geltenden Fassung erfolgt, wenn der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung der Tageseltern und der Werte- und Orientierungsleitfaden eingehalten werden. Bei § 4 Abs. 1 Z 5 geht es ähnlich oder gleich um die häusliche Erziehung, also wenn Kinder zu Hause sozusagen betreut werden dürfen und nicht im Kindergarten.

 

Was aber sehr wichtig ist, und das fehlt uns, ist, dass wir dahin korrigieren, dass die Kinder bei Tageseltern und auch zu Hause betreut werden können, wenn Sie keine Deutschsprachförderung brauchen, denn sonst führt sich ja die Idee des verpflichtenden Kindergartenjahres ad absurdum und ist dann weg. Das verpflichtende Kindergartenjahr ist ja dazu da, dass Kinder auch konzentriert Deutsch lernen können und somit den Einstieg in die Schullaufbahn besser schaffen.

 

Daher bringen wir einen Antrag ein, den kann ich dann auch gleich hier abgeben, wo wir eben sagen: Im vorliegenden Entwurf des Wiener Frühforderungsgesetzes sind folgende Änderungen vorzunehmen: § 4 Abs. 1 Z 4 bis 6 lautet - und ich lese jetzt nur einen vor: „Kinder, deren Betreuung durch häusliche Erziehung erfolgt, wenn der Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern und der Werte- und Orientierungsleitfaden eingehalten werden, die keiner Förderung der Bildungssprache Deutsch bedürfen.“ Ich glaube, das ist sehr wichtig, damit einfach das Kindergartenjahr nicht ad absurdum geführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Das wäre einmal das Erste, wir haben ja noch ein paar. Was absolut im Kindergartengesetz fehlt, ist die Weitergabe von Daten der Sprachförderung von Kindergarten an Volksschule. Wir haben auch darüber gesprochen, das ist jetzt ein politischer Antrag, denn das ist sozusagen die letzte Möglichkeit, dass wir das in dieses Gesetz reinnehmen, außer Sie sagen, Sie machen das Gesetz auf Grund der 15a-Vereinbarung noch einmal auf, und das ist ein Punkt der 15a-Vereinbarung, der eingearbeitet werden muss.

 

Die meisten Bundesländer haben es ja schon in ihren Gesetzen drinnen, und ich hoffe, dass die Stadt Wien das auch noch macht. Warum ist die Weitergabe von den Sprachförderdaten vom Kindergarten an Schule so wichtig? - Damit man weiß, wo man mit dem Kind weiterarbeiten kann. Damit man weiß, welche Förderung es noch braucht oder welche Förderung es nicht mehr braucht. Es ist natürlich auch schon eine Hilfestellung zu den Deutschförderklassen. Ein Schelm, der Böses denkt, wenn wir wissen, wie die rot-grüne Stadtregierung zu Deutschförderklassen steht, dass man das vielleicht gar nicht einarbeiten möchte. (Abg. Heinz Vettermann: Deutschförderung sehen wir positiv!) - Ich sage, ein Schelm, der Böses denkt. Es ist ja nur eine Anmerkung von mir, ich sage ja nicht, dass es so ist, Sie können das ja gerne richtigstellen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Erwischt!)

 

Hierzu bringe ich einen Abänderungsantrag ein, den ich dann bei Punkt 6 einfach nur noch vorlegen werde, wo wir eben sagen: Der Amtsführende Stadtrat … Warten Sie, damit ich nicht alles vorlese, denn sonst wird es ja langweilig: Der Erhalter eines Kindergartens hat der Volksschule, bei der das Kind zu Besuch angemeldet ist, auf deren Ersuchen Daten zur Sprachstandsfeststellung und zur erfolgten Sprachförderung zu übermitteln, wenn

 

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