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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 98

 

schon vorgelesen, deswegen kann ich mir das jetzt ersparen. Aber die Vorgangsweise, nur diejenigen Stellungnahmen, die man selber angefordert hat, zu veröffentlichen und alle anderen zu verstecken, sodass diejenigen, die auch etwas zu der Meinungsbildung beizutragen haben, dann ihrerseits persönlich einen jeden Abgeordneten besuchen müssen, um ihre Argumente anzubringen, also das ist nicht der Sinn eines transparenten Begutachtungsverfahrens, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber ich gebe zu, Sie haben eh die Konsequenzen daraus gezogen und beim Hundetötungsgesetz erst überhaupt keine Begutachtung durchgeführt, sondern das als Initiativantrag eingebracht mit dem entsprechenden Erfolg, dass es schon drei Mal geändert werden musste und trotzdem noch ein Skandal ist! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber zurück zur Bauordnung selbst. Sie haben sich gewundert, vor allen Dingen der Kollege Stürzenbecher und da wundere ich mich jetzt drüber, weil er ja Verfassungsrechtler ist, dass wir das nicht in Ordnung finden, dass die Dinge, die eigentlich im Gesetz stehen sollten, in einem rechtlich nicht qualifizierbaren Papier drinnenstehen, das wir dann extra beschließen sollen. Meine Damen und Herren, das hat einen ganz einen guten Grund, warum wir diese Vorgangsweise nicht wollen: Erstens auf Grund schlechter Erfahrungen mit solchen Beschlüssen des Gemeinderats, die Sie initiiert haben. Und zweitens, weil ganz offensichtlich das Ziel der Aktion das ist, dem Verfassungsgerichtshof, der sich möglicherweise mit dieser Bestimmung beschäftigen wird, die Angriffsfläche zu nehmen, weil etwas, was rechtlich nichts ist, kann man auch nicht aufheben. Und es geht ja nicht um irgendetwas. Der Kollege Pawkowicz hat sich ja mit dem Kollegen Chorherr schon ein Fernduell geliefert über die Frage, ob jetzt zwei Drittel oder 51 Prozent in dem Gesetz stehen. Es stehen die 51 Prozent im Gesetz, und die zwei Drittel, die stehen in diesem Papier, das nichts wert ist. Das heißt, Sie flüchten vor der konkreten Beschlussfassung dessen, was Sie uns allen verkaufen wollen, und versuchen, das sozusagen hintenherum irgendwie vorbeizuschwindeln. Meine Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich habe gesagt, wir haben schlechte Erfahrungen mit diversen Richtlinien gemacht, die Sie beschließen lassen. Erinnern wir uns an das Widmungsverfahren Heumarkt. Wir haben schon ein paar Mal darüber geredet. Da gab es eine Richtlinie, es ist auch unbestreitbar, dass die für dieses Verfahren gilt, nämlich die alte Hochhaus-Richtlinie, die Hochhäuser in diesem Bereich grundsätzlich verbietet. Gemacht haben Sie trotzdem was anderes. Und ehe man sich zu Recht darüber aufgeregt hat, wie die Volksanwaltschaft gesagt hat, das ist rechtswidrig, was Sie da tun, dann haben Sie schnell einen Beschluss gefasst - na, künftig werden wir es eh wieder richtig machen - und haben vorsichtshalber noch eine andere neue Hochhaus-Richtlinie beschlossen, die alles erlaubt, was vorher verboten war. Meine Damen und Herren, und dann erwarten Sie von uns, dass wir Ihnen vertrauen, wenn Sie solche rechtlich unverbindlichen Papiere beschließen? Wir sollten Ihnen dann glauben, dass das einen Erfolg hat? Nein, das glauben wir Ihnen nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es ist ja schon das nächste derartige Ding im Anzug: In der Stadtentwicklungskommission wurde ein Blickachsen-Tool vorgestellt, eine großartige Einrichtung. An und für sich wäre das ja wirklich was Wichtiges und Notwendiges. Aber wir stellen erstaunt fest, dass jetzt zwar der Blick auf den Wohnpark Alt-Erlaa und die Wienerberg City geschützt wird, aber dass es kein Problem ist, wenn der Tojner seinen Turm mitten ins Weltkulturerbe hineinpflanzt. Irgendwas läuft da falsch mit Ihren Richtlinien und Papieren, meine Damen und Herren, das muss man schon sehr deutlich sagen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und was machen Sie dann in der ganzen Diskussion, wo jetzt die UNESCO versucht hat, Fact Finding Mission zu machen und sich ein Bild zu machen? Sie machen nicht etwas, um vielleicht da einen Kompromiss zu erzielen oder die Situation zu verbessern. Nein, justament in diesem Augenblick wird der Feststellungsbescheid, dass keine UVP gemacht wird, beschlossen. Und justament zu dem Zeitpunkt lassen Sie die Bagger beim Belvedere-Stöckl auffahren, und so weiter, und so fort. Sie gehen da, beziehungsweise eigentlich müsste ich mich da jetzt eher an die Frau Vassilakou, die unsere Werkstudentin im Stadtsenat … (Zwischenruf und Aufregung bei Abg. Brigitte Meinhard-Schiebel.) Denn das ist ihr Vollzugsbereich und nicht der von der Frau StRin Gaál.

 

Okay, wie gesagt, all das geht nur deswegen, weil in dieser Bauordnung etwas fehlt, was wir uns eigentlich erwartet hätten, dass es dieses Mal hineinkommt, nämlich eine Verankerung, eine gesetzliche Verankerung des Weltkulturerbes. Das fehlt bis heute, und das ist genau der entscheidende Punkt, warum wir damit so unzufrieden sind. Ich darf an das erinnern, was die Volksanwaltschaft, also nicht die Freiheitliche Partei, sondern die Volksanwaltschaft, und auch kein freiheitlicher Volksanwalt, geschrieben hat. Vier Punkte sind als Missstand der öffentlichen Verwaltung dargestellt worden: Der Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen. Der Mehrwert, der durch dieses Hochhaus entstehen sollte, ist nicht erkennbar. Das Hochhauskonzept ist ignoriert worden, ich habe es vorhin schon erwähnt. Und der Grundsatz, dass eine Planung nicht vor der Widmung erfolgen sollte, sondern die Widmung den Rahmen für die Planung erstellen sollte, der ist ebenfalls verletzt worden. Das alles hat die Volksanwaltschaft entschieden kritisiert und hat auf Grund dessen Anregungen gemacht, Anregungen an den Landesgesetzgeber, genau diese Situation zu verbessern beziehungsweise künftig so etwas zu verhindern. Und die lauten:

 

Erstens: Das Weltkulturerbe gesetzlich umsetzen.

 

Zweitens: Den § 1a, über den von diesem Rednerpult schon sehr viel gesagt worden ist, so zu formulieren, dass endlich die Missbräuche beziehungsweise die Fehlentwicklungen ausgeschlossen sind, insbesondere was diesen Grundsatz des Verkaufs von Widmungen betrifft. Und eine Vertragsraumordnung zu schaffen, die eben verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten entspricht.

 

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