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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 37 von 98

 

sondern die Nachbarn müssen extra zur Baupolizei pilgern, und ihre Rechte werden weiter beschnitten. Diese Leute bekommen die Erleichterung. Wenn Sie sagen, das ist eine Erleichterung für die privaten Häuslbauer, so wie es in den Erläuterungen steht, dann ist auch das ein weiterer Beleg dafür, was für eine Mogelpackung Sie uns hier vorlegen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann meine Lieblingsbestimmung § 6 Abs. 6a, das ist die Geschichte mit dem förderbaren Wohnraum. Um das bitte nicht falsch zu verstehen, wir sind hier grundlegend anderer Meinung wie die Volkspartei. Es ist eine langjährige freiheitliche Forderung, genau solche Widmungskategorien zu schaffen. Eine ähnliche Mogelpackung gab es ja schon bei der letzten großen Bauordnungsnovelle, nur zur Erinnerung für die, die es vielleicht vergessen haben. Damals hat ein gewisser Michael Ludwig, er war damals Wohnbaustadtrat, schon einmal den Leuten hier Sand in die Augen gestreut. Damals wurde die Widmungskategorie förderbarer Wohnraum erfunden, und alle Zeitungen haben genau das geschrieben, was der damalige Wohnbaustadtrat auch gesagt hat, nämlich endlich wird es mehr geförderten Wohnraum geben, obwohl im Gesetz nur gestanden ist: förderbarer Wohnraum. Das heißt, es ist völlig egal, ob sie die Förderung kriegen, in Anspruch nehmen oder nach der bisherigen Bestimmung auch billig weitergeben, sondern es reicht, wenn sie sich halt technisch an das halten, was man sonst in solchen geförderten Häusern machen muss.

 

Tatsächlich ist passiert, was wir vorhergesagt haben, nämlich a) nichts zum Thema Verbilligung, sondern b) die Preise sind weiter gestiegen. Jetzt wird das repariert. Ja, es ist auch eine langjährige freiheitliche Forderung, hier tatsächlich geförderten, echt geförderten Wohnraum zu stützen. Ich weiß, da gibt es in der Fachwelt geteilte Meinungen dazu, auch ob das jetzt verfassungsmäßig ist oder nicht. Ich habe hier beide Varianten gehört, ich sage, ich lasse es darauf ankommen.

 

Aber das, was Sie in den Zeitungen schreiben, das, was Sie in Ihren Presseaussendungen wiedergeben und das, was sogar heute, jetzt zuletzt gerade vorher wieder der Herr Kollege Chorherr hier an dieser Stelle gesagt hat, stimmt nicht, nämlich dass in diesen geförderten Widmungskategorien in Zukunft zwei Drittel aller Flächen gefördert errichtet werden sollen. Das hat er heute die ganze Zeit gesagt. Der zitierte „Spiegel“-Artikel schreibt das riesengroß in der Überschrift: Zwei Drittel der Wohnungen sollen gefördert werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das stimmt schlichtweg nicht, es hält der Gesetzestext dieser Behauptung nicht stand, außer Sie haben vielleicht einen anderen Text, den wir heute beschließen und nicht den, den wir da im Ausschuss bekommen haben.

 

Ich darf Ihnen hier den Gesetzestext zitierten, dann bleiben wir vielleicht bei dem, was tatsächlich heute beschlossen werden soll. § 6 Abs. 6a lautet: „In Gebieten für geförderten Wohnbau dürfen die im jeweiligen Widmungsgebiet zulässigen Bauwerke oder Anlagen errichtet werden, Wohnungen und Wohneinheiten“ - dann überspringe ich ein paar Bestimmungen - „wenn sie überwiegend den Bestimmungen des Wiener Wohnraumförderungsgesetzes entsprechen.“ Überwiegend! Ich komme gleich auf diese Spitzfindigkeit. Das Wort überwiegend sagt, bei allem Respekt, erst recht, wenn es in einem Gesetzestext steht, das sind 50 Prozent und ein bisschen etwas und nicht zwei Drittel.

 

Jetzt wird es ein bisschen technisch. Wir wissen, zumindest in der Immobilienwirtschaft, dass bereits jetzt die Bauträger, nämlich die genossenschaftlichen, im Wesentlichen genau so einkaufen. Sie kaufen nämlich ein Grundstück, und die Hälfte machen sie dann gefördert und die andere Hälfte machen sie im freien Bau, weil nämlich die Grundstückspreise schon so teuer sind, dass sie anders ihre Bestimmungen für den geförderten Wohnbau nicht einhalten können. Das heißt, die kaufen ein Grundstück, das soll dann 500, 600, 800 EUR kosten, weit höher als das, was die Wohnbauförderung erlaubt, kalkulieren das dann im Innenverhältnis so lange herum, bis eben für einen Teil des Bauplatzes nur mehr die erlaubten 188 EUR über bleiben, und den Rest schlagen sie im freifinanzierten Bereich auf. Das ist Status quo, das passiert jetzt. Wenn also im Gesetz steht, überwiegend muss das sein, dann wird sich genau nichts ändern. Das steht übrigens auch in zahlreichen Stellungnahmen drinnen, und zwar nicht nur in zahlreichen der 33 veröffentlichten Stellungnahmen, sondern auch in Stellungnahmen, die nicht veröffentlicht wurden. Ich habe einige Stellungnahmen von den jeweiligen einbringenden Personen und Unternehmen in Kopie erhalten.

 

Noch besser wird es, wenn wir uns dann die Erläuternden Bemerkungen dazu anschauen, und die sind ja immerhin doch, bei allem Respekt, auch Bestandteil der Gesetzwerdung. In den Erläuternden Bemerkungen heißt es dann zu Z 24 und 25, § 6, letzter Absatz - ich zitiere: „Wenngleich der nach der Wohnnutzfläche überwiegende Anteil der geförderten Wohnungen und Wohneinheiten in Heimen grundsätzlich bauplatzbezogen zu prüfen ist, soll es durch den letzten Satz des Abs. 6a ermöglicht werden,“ - und jetzt kommt es - „diesen Anteil auf einem Bauplatz zu unterschreiten.“ Das ist das exakte Gegenteil von dem, was Sie sagen.

 

Wir wissen aus der Bauwirtschaft, erst ab einem Wert von zwei Drittel beginnen die Grundstücke günstiger zu werden. Das sagen uns im Wesentlichen alle Experten, erst ab einem Verhältnis von etwa zwei Drittel. Das Verhältnis von 1 zu 1, also 50 Prozent ist schon Status quo, steht hier im Gesetz. Dieses Gesetz sagt, überwiegend. Der Status quo wird also beibehalten und darüber hinaus wird sogar erlaubt, weniger als das zu machen.

 

Schön und gut, aber dann gehen Sie doch nicht heraus und reden dauernd von zwei Dritteln, die in allen Zeitungen stehen. Chorherr hat das gerade vorher gemacht, beruft sich auf irgendein Papierl, das wir dann nächste Woche im Gemeinderat beschließen wollen, wo keine Rechtsverbindlichkeit herrscht. Zwei Drittel heißt es, die Hälfte steht im Gesetz, weniger ist auch noch möglich. Das ist Fakt. So steht es im Gesetz, und wenn Sie etwas anderes behaupten, dann ist auch das eine klare Mogelpackung und sonst gar nichts. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich werde Sie aber gerne beim Wort nehmen, und wir werden daher einen Zusatzantrag zu diesem Gesetzes

 

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