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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 98

 

Jugendliche und deren Familien, ganz gleich, in welchem Bundesland sie aufwachsen, gleiche Rechte bezüglich des Kinderschutzes haben müssen, und das ist die zentrale Zielvorgabe für die Verhandlungen zur 15a-Vereinbarung.

 

Präsident Ernst Woller: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Baxant gestellt.

 

9.34.29

Abg. Petr Baxant, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, danke für die Beantwortung der 1. Frage zum Thema Kinderschutz. Ich hätte eine weitere Frage zum Thema Prävention. Oft ist es ja dann zum Teil auch schon ein bisschen zu spät, wenn der Kinderschutz erst nachher einsetzen muss. Was kann man tun, dass es überhaupt nicht zu solchen Situationen kommt? Was kann man tun, um Prävention zu betreiben? Was tut Wien ganz konkret?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Du sprichst einen sehr zentralen Punkt an. Die MA 11 hat sich bereits in den letzten Jahren sehr darum bemüht, gerade die Eltern unterstützenden, also besonders auch präventiven Angebote auszubauen, damit weniger Kinder in Wohngemeinschaften betreut werden müssen. Das Ziel lautet eindeutig ambulant vor stationär, und dieses Ziel werden wir auch in den nächsten Jahren intensiv weiterverfolgen. Für 2019 sollen die ambulanten Eltern unterstützenden Angebote bei privaten Trägern ausgebaut werden, besonders bei der Caritas und dem SOS-Kinderdorf, um Familien schon im Vorfeld vor Gefährdungen unterstützen zu können. Damit eben aus kleinen Krisen keine großen werden, die letztendlich dazu führen, dass Kinder in Wohngemeinschaften untergebracht werden müssen.

 

Es gibt auch präventive Angebote in den Familienzentren der Stadt Wien. Auch diese wollen wir weiter stark ausbauen, um die Familien im Bereich der Erziehung ihrer Kinder unterstützen zu können. So gibt es Elterntrainingsrunden, Angebote bei Paar- und Familienberatung, die wir auch mit dem kommenden Jahr noch weiter ausbauen wollen. Hier wäre es allerdings - und das möchte ich schon auch kritisch anmerken - dringend erforderlich, dass auch der Bund im Bereich der frühen Hilfen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Bereits 2016 haben alle Bundesländer gemeinsam in der Landes-Kinder- und Jugendhilfereferentinnen und -referentenkonferenz in Villach eindringlich vom Bund gefordert, dass es hier endlich die nötigen finanziellen Mittel für einen flächendeckenden Ausbau der frühen Hilfen in ganz Österreich geben soll. Davon würden nämlich nicht nur die Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch der Sozial-, Gesundheits- und der Integrationsbereich stark profitieren.

 

Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Wiederkehr gestellt. - Bitte, die Frage.

 

9.36.48

Abg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS): Guten Morgen, ich freue mich, dass jetzt nach einigen Jahren der Diskussion Bewegung hineingekommen ist, die Bundesländer jetzt besser im Bereich des Jugendschutzes miteinander kooperieren und es auch zu einer Annäherung kommen wird. Die Frage war ja Richtung Kompetenzentflechtung, und da sehe ich, dass es in vielen unterschiedlichen Bereichen in Ihrem Ressort keine idealen Kompetenzaufteilungen zwischen Bund und Ländern gibt. Wenn Sie ein paar Themen entscheiden könnten, wo es zu einer Neuverteilung der Kompetenzen kommen sollte, wo würden Sie da als Erstes ansetzen?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Na ja, ich habe vorhin versucht, das auszuführen. Aus unserer Sicht steht weniger die Frage der Kompetenzentflechtung im Raum, wir sehen das prinzipiell pragmatisch, denn unsere Triebfeder ist, dass wir Dinge absichern, die derzeit erreicht wurden, und Rahmenbedingungen schaffen, wie wir sie in den nächsten Jahren auch ausbauen können. Die sind ja nicht erreicht worden, weil sie sozusagen vom Himmel gefallen sind, sondern sind erreicht worden, weil sich auch die Bundesländer gemeinsam hier bewegt haben und mit dem Bund eben am Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz gearbeitet haben, wo derzeit Mindeststandards festgeschrieben werden. Das muss natürlich die Triebfeder sein und das ist es auch für eine 15a-Vereinbarung, die wir gemeinsam verhandeln wollen, weiter abgesichert zu sein, und das nicht in einer versteinerten Form, sondern in einer sicheren Form, wo es weiterhin nach oben natürlich Arbeit gibt.

 

Das sind im Wesentlichen zwei Bereiche: Auf der einen Seite die Festschreibung der Instrumente, die wir in der Kinder- und Jugendhilfe haben. Diese sind im Grundsatzgesetz derzeit österreichweit einheitlich formuliert, und das soll auch in Zukunft österreichweit einheitlich in der Struktur festgelegt werden, also die sozialen Dienste, die sozialpädagogischen Einrichtungen, das Pflegekinderwesen, die Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung, die Erziehungshilfen und die primäre Kostentragung durch den Kinder- und Jugendhilfeträger. Und neben diesen grundsätzlichen Instrumenten, die wir in der Struktur erhalten und an denen wir natürlich festhalten wollen, braucht es inhaltliche Mindeststandards. Diese Mindeststandards sind unter anderem die Verschwiegenheitspflicht und die Auskunftsrechte, die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei der Gefährdungsabklärung und bei der Hilfeplanung sowie die Verpflichtung zur Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Umsetzung der Kinderschutzmaßnahmen.

 

Das muss natürlich das Ziel sein, und das ist es auch, und das war es in den letzten Wochen auch in der Vorbereitung, dass wir das mit einem neuen Instrument, in dem Fall wäre das Instrument eine 15a-Vereinbarung, festlegen. Warum haben die Bundesländer, warum hat Lhptm Niessl als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz auch gefordert, dass es eine Vereinbarung mit dem Bund gibt? - Das ist deshalb, weil es eben in diesen Standards der auf die Grundsatzgesetzgebung basierenden Bundes-Kinder-und-Jugendhilfegesetzregelung auch verschiedene Dinge gibt, für die der Bund verantwortlich ist, etwa der Datenschutz, und vieles mehr.

 

Wir wollen mit dem neuen Instrument die bestehenden Standards weiterhin absichern und dass der Bund in Verantwortung bleibt. Die ganze Diskussion war jedenfalls für etwas gut, es gibt einen intensiven Austausch sowohl auf Bundesebene als auch auf der Landesebene miteinander - das ist immer gut -, und auch die Weiter

 

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