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Landtag, 26. Sitzung vom 28.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 84

 

Grundversorgung in Wien, 2015 waren es kumuliert 10.580 Personen und über das ganze Jahr 2016 bereits 39.086 Personen. Wie viele Personen waren im Jahr 2017 insgesamt in Grundversorgung in Wien?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie haben in Ihrer Anfrage ein bisschen ein Durcheinander - das sage ich aber nicht vorwurfsvoll, sondern ich verstehe, dass es zu dem Durcheinander kommt, ich komme gleich dazu -, nämlich ein Durcheinander zwischen Monatsdurchschnittszahlen und kumuliert, wie viele Menschen es im Jahr waren. Das sind sozusagen zwei Parameter.

 

Im Monatsdurchschnitt waren es im Jahr 2014 6.740 Personen, im Jahr 2015 10.580 Personen, im Jahr 2016 20.560, und da haben Sie zirka 39.000, zu diesen komme ich dann gleich. Im Jahr 2016 waren es also 20.560 und im Jahr 2017 20.360 Personen. Das ist der Monatsdurchschnitt von Flüchtlingen in der Grundversorgung in Wien.

 

Ihre Zahl mit den 39.086 Personen kommt aus einer anderen Statistik, nämlich aus der Statistik, wie viele verschiedene Personen pro Jahr in der Grundversorgung waren. Die rund 39.000 Personen, die Sie im Jahr 2016 haben - da ist wahrscheinlich auch noch ein Zahlendreher drinnen, weil im Jahr 2016 waren es 36.740, wie es so schön heißt, distinkte Kunden und im Jahr 2017 33.550 distinkte Kunden.

 

Das Kernproblem, warum diese Zahlen immer wieder ein bisschen unpräzise sind, liegt leider darin, dass das Innenministerium seine Grundversorgungsdatenbank mit der Einführung und mit der Neugründung des BFA im Jahr 2014 neu aufgestellt hat. Und wie wir alle wissen, hat diese Datenbank nicht das geliefert, was wir uns von Anfang an erhofft hatten. Das ist bekannt, das ist kein Geheimnis. Deswegen konnten ja die Bund-/Länderabrechnungen über die Grundversorgungskosten jahrelang nicht durchgeführt werden. Wir konnten erst jetzt das Jahr 2014 abrechnen, da es einfach nicht möglich war, brauchbare Statistiken rauszuziehen, weil die Übertragung der alten Datenbank in die neue Datenbank nicht funktioniert hat. Das ist der Grund, warum es immer wieder Schwierigkeiten gibt, richtige Statistiken zu haben.

 

Sie finden auf der Homepage des Fonds Soziales Wien - ich weiß nicht, ob Sie diese kennen, ich nehme an, Sie kennen sie, aber vielleicht auch nicht - einen Monatsbericht, in dem all diese Zahlen, die schon bereinigt sind, für Wien und teilweise auch für ganz Österreich aufbereitet sind. Das sind die harten Zahlen, die das Ergebnis der jeweiligen Monatsstatistiken sind. Der FSW schaut in seiner Dokumentationsabteilung darauf, dass das die wirklich richtigen Zahlen sind. Wenn es Ihnen hilft, gebe ich Ihnen dann gerne auch den Link zur Homepage.

 

Präsident Ernst Woller: Danke, Herr Landesrat, für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wurde von Frau Abg. Hebein gestellt. - Bitte schön.

 

10.05.10

Abg. Birgit Hebein (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat!

 

Danke für die Beantwortung der Frage. Meine Frage betrifft die Zukunft der Grundversorgung, und ich frage Sie nach Ihrer Einschätzung, denn wenn es nach den Plänen der Bundesregierung geht, sollen zukünftig Menschen, die subsidiären Schutz in Wien erhalten, keine Mindestsicherung mehr bekommen. Das heißt, raus aus Wohnung, Schulen, sozialem Umfeld. Das wird 1.700 Kinder treffen, die wieder zurück in die Grundversorgung kommen.

 

Können Sie irgendwie einschätzen, was das konkret für die Menschen in Wien bedeuten würde?

 

Präsident Ernst Woller: Bitte, Herr Landesrat.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: In der Statistik der Grundversorgung wird sich gar nicht viel ändern, weil wir in Wien im Gegensatz zu manchen Bundesländern die subsidiär Schutzberechtigten immer in der Grundversorgung belassen haben. Wir haben sie in der Grundversorgung belassen, weil wir eine 15a-Vereinbarung mit dem Bund im Jahr 2003 abgeschlossen haben. In dieser Grundversorgungsvereinbarung steht drin, wer die Zielgruppe der Grundversorgung ist. Da steht eindeutig subsidiär Schutzberechtigte drin und deswegen hat in Wien die Abrechnung von subsidiär Schutzberechtigten immer auch über die Grundversorgung stattgefunden. Das heißt, subsidiär Schutzberechtigte bekommen den Grundbetrag aus der Grundversorgung in Wien und sind in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und jetzt in der Wiener Mindestsicherung ein Teil dieser Gruppe der Aufstocker, Ergänzungszahler. Eine kleine Gruppe der vielen, die nicht den gesamten Betrag Mindestsicherung kriegen, sondern die Differenz.

 

Würde das umgesetzt werden, was im Augenblick in den Ankündigungen steht, dann würden die Menschen, die subsidiär schutzberechtigt sind, diesen Differenzbetrag verlieren und würden natürlich unter diese Armutsgrenze fallen, die die Mindestsicherung an sich festlegt. Das wäre die Konsequenz mit allen Konsequenzen, die sich daraus dann ergeben.

 

Klar ist, dass, wenn Menschen nicht mehr genug Geld haben, um sich ihr tägliches Essen oder das Essen für die Kinder zu leisten und sich nicht nur die Gucci-Windeln nicht leisten können, dann ist natürlich völlig klar, dass wir uns um die gesamte Sicherheit in unserer Stadt Sorgen machen müssen. Das ist überhaupt gar keine Frage, das ist ja die ultimative Verknüpfung zwischen sozialer Sicherheit und Sicherheit in einer Stadt. Das weiß jeder Experte, jeder, der sich bei dem Thema auskennt, weiß, dass Armutsbekämpfung einen humanistischen Aspekt hat, einen sozialpolitischen Aspekt hat - das kann man dann immer je nach Philosophie unterschiedlich ausgestalten. Klar ist, dass man es ausgestaltet. Das hat auch einen kollektiven Grund, nämlich den Schutz des Kollektivs von Menschen, die auf der Grundlage und auf Grund ihrer Armut kriminell werden, nämlich kriminell werden, indem sie in einem Geschäft einkaufen, ohne zu zahlen.

 

Das ist das, was uns natürlich Sorge machen muss. Das betrifft subsidiär Schutzberechtigte wie alle anderen

 

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