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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 52

 

re, dass es eine Instanz gibt, die hier heißt „der Präsident des Landtages“. Aber ich habe eine ganz andere inhaltliche Sicht der Dinge. Und jetzt tue ich mir ein bissel schwer. Ich freue mich, wenn wir in diesem Ausschuss, in dieser Untersuchungskommission vertreten sind. Aber ich halte es auch für wirklich schwierig, hier diese Abstimmung zu verweigern. Wir werden jetzt auch rausgehen. Danke. (Beifall bei den NEOS. - Die Abgeordneten der NEOS verlassen den Sitzungssaal.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich nehme … Als Nächster zu Wort gemeldet zur Geschäftsordnung ist Herr Abg. Oxonitsch.

 

13.32.28

Abg. Christian Oxonitsch (SPÖ)|: Fürs Protokoll, genau. Man muss es trotzdem auch zur eigenen Fraktion nochmal sagen: Tatsache ist, dass das, was da jetzt stattfindet, ja kein überraschendes Spektakel oder eine Überraschung ist. Tatsache ist, wir wissen, und das ist in dem Haus immer wieder eine Auseinandersetzung gewesen: Es gibt eine sehr restriktive Auslegung, in welcher Art und Weise und Form Abänderungsanträge bei Gesetzesvorlagen da sind. Man muss auch festhalten, es geht da eben um eine gewisse Kontinuität. Tatsache ist, für alle Abänderungsanträge gibt es auch keinen Grund, dass wir uns verstecken hätten müssen. Es hätte tatsächlich auch eine entsprechende Mehrheit dagegen gegeben. Die ÖVP, das muss man fairerweise sagen, hat ja wenigstens gewusst, wie es eigentlich geht. Die haben einen Initiativantrag eingereicht, haben ihn in den Ausschuss gebracht, dort hat er keine Mehrheit bekommen. Jetzt versucht man es über diesen Weg.

 

Worum geht es? Es ist überhaupt keine Frage, dass unser Initiativantrag letztendlich abgeändert werden kann und dazu auch Abänderungsvorschläge gemacht werden können. Aber es kann letztendlich nicht, wenn man einen Passus erarbeitet, die ganze Stadtverfassung in allen Punkten verändert werden. Also die Fragestellung zum Beispiel der Freiheitlichen, und das muss man jetzt den Zuhörerinnen und Zuhörern auch sagen, wo sie sagen, sie hätten ein anderes Berechnungsmodell für den Ausschuss gehabt als unseres, das wir, Rot und Grün, vorgelegt haben, und damit sicherstellen, dass die NEOS drinnen sind, wäre durchaus eine zulässige Variante gewesen. Daraus alle Spielregeln zu verändern, ist schlicht und ergreifend zu weitgehend und daher nicht zulässig. Da gibt es den Weg auch für FPÖ, auch für ÖVP, auch für die NEOS über Initiativanträge. In der Frage haben wir, Gott sei Dank, ein sehr niedriges Quorum: Fünf Unterschriften reichen. Die wird auch die FPÖ zusammenbringen. Also sie können dann in ihrem Bereich mit irgendeinem Initiativantrag letztendlich sicherstellen, dass all die Dinge im Ausschuss entsprechend beraten werden. Und dann können sie dort schauen, ob es eine Mehrheit gibt. Danke. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke schön. Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor.

 

13.34.40Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke, das ist einstimmig, wobei ich feststelle, dass sich mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Saal befinden. Das Gesetz ist somit in Erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, wobei ich den eingebrachten Resolutionsantrag von SPÖ und GRÜNEN ebenfalls als nicht zulässig erachte.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und darf jene Mitgliedes des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.

 

13.35.35Wir kommen damit zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Bitte die Verhandlung einzuleiten.

 

13.35.47

Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke.13.35.53 Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich erkläre, dass hiermit eine Verfassungsbestimmung da ist und die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, die ich nun feststelle, und für einen gültigen Beschluss davon die Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich ist.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage vornehmen zu lassen und bitte um Zustimmung für die zweite Lesung. - Danke.

 

Ich darf jene Mitglieder des Landtages, die der zweiten Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Danke, das ist einstimmig so beschlossen.

 

13.36.47 Wir kommen zur Postnummer 7. Sie betrifft die erste Lesung einer Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über das Wiener Wettengesetz geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. (Die Abgeordneten der FPÖ, ÖVP und NEOS nehmen wieder an der Sitzung teil.)

 

13.37.02

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung zur Vorlage des Wettengesetzes.

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Emmerling. Bitte, Frau Abgeordnete.

 

13.37.23

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ja, es ist jetzt ein bissel eigenartig, ich spreche jetzt über das Wettengesetz. Ich glaube, niemand hat jetzt in Wahrheit den Kopf dafür, weil andere Gedanken herumschwirren. Ich möchte ein paar Worte dazu sagen.

 

Es war in Summe eine sehr schwierige Beschlussfassung unserer Fraktion, was das Wettengesetz betrifft,

 

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