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Landtag, 24. Sitzung vom 23.03.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 52

 

endigung, Dauer, Amtsverschwiegenheit, eigenes Verfahrensrecht, und so weiter.

 

Wir haben sehr, sehr viele Punkte dort drinnen gehabt. Das war die Situation. Jetzt war die Situation, dass möglichst rasch eine Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord eingesetzt werden soll. Dazu hat StR Ludwig vollkommen zu Recht gesagt, auch als Parteivorsitzender der SPÖ, dass es ihm reicht und dass er möglichst rasch eine Aufklärung will, und das ist auch, was die Bevölkerung von uns verlangt. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: An der Spitze des Magistrats steht noch immer der Bürgermeister!)

 

Das heißt natürlich, dass wir hier hergehen können und als Mehrheitsfraktionen natürlich genauso eine Untersuchungskommission einsetzen können. Es ist ein vollkommen falscher Standpunkt, wenn man glaubt, ausschließlich die Minderheit wäre zur Kontrolle da. Die Minderheit hat die hohe, wichtige und ehrenvolle Aufgabe der Kontrolle, aber jeder einzelne Abgeordnete hat die Aufgabe, zu kontrollieren, und natürlich auch die Mehrheit. Es ist nicht so, dass es das ausschließliche Recht der Minderheit wäre. Deshalb haben wir diesen sehr sinnvollen und notwendigen Akt schnell gesetzt.

 

Über diese vielen Punkte hätten wir uns wahrscheinlich bis heute nicht geeinigt. Wir haben sogar einvernehmlich vorgehabt, uns, wenn es gut geht, bis zum Sommer zu einigen. Da sind jetzt unterschiedliche Interpretationen, ob wir nämlich bis zum Sommer nur die Punktation oder ein Gesetz schaffen werden. Aber selbst Sie haben zugestanden, dass wir zumindest bis zum Sommer Zeit brauchen. (Abg. Armin Blind: Sie haben kein Wort darüber in der Arbeitsgruppe gesagt!) Das heißt, wir hätten das nicht alles geschafft, und das heißt, man hätte jetzt sagen können: Bevor wir das alles nicht schaffen, machen wir eben keine Änderung betreffend Teilnahme von NEOS. Das wäre aber, wie gesagt, unbillig. Demokratiepolitisch sinnvoll ist, dass alle Fraktionen, auch die NEOS drinnen sind. Das ist das Ganze, was wir wollen.

 

Außerdem kommt, wenn man logisch denkt, noch Folgendes dazu: Alles, was ich vorher aufgezählt habe, ist das Procedere der Untersuchungskommission, nämlich diese zirka 15 Punkte, die ich aufgezählt habe. Die sind ein Paket, haben wir gesagt. Nicht unbedingt enthalten im Paket ist die Regelung, dass alle Fraktionen, die jetzt da sitzen, bei der Untersuchungskommission dabei sind. Das kann man durchaus extra behandeln, ohne dass die Paketlösung verletzt wird. Deshalb war es gut und richtig, dass wir die Untersuchungskommission einsetzen, dass wir aber auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Fraktionen dabei sind. Das war richtig so. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Dann wäre der Verweis auf den Nationalrat. Wir haben schon in der Aktuellen Stunde ausgeführt, dass zumindest die Praxis des Nationalrates eher eine gefährliche Drohung ist. Das habe ich schon ausgeführt. Müssen wir da wirklich alles übernehmen? Dort führen zum Beispiel die Präsidenten des Nationalrates den Vorsitz, man hat dann Verfahrensrichter und Stellvertreter, man hat Verfahrensanwälte und Stellvertreter, die quasi die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen, die auch schauen, dass die Zeugen oder Auskunftspersonen, die dort auftreten, korrekt behandelt werden. Das war ja in der früheren Vergangenheit bei Untersuchungsausschüssen, als noch die Strafprozessordnung sinngemäß anzuwenden war, durchaus nicht immer der Fall, wie sehr, sehr viele Experten festgestellt haben.

 

Das heißt, wir werden sinngemäß gewisse Aspekte des Nationalrates bei uns implementieren, da sind wir uns einig, aber wir werden nicht sklavisch jeden Punkt übertragen, denn, wie schon Kollege Ellensohn richtig ausgeführt hat, ist es durchaus sinnvoll, dass wir uns für unsere eigenen Lösungen im Vorsitz entscheiden. Wir haben da einen Pool mit ausgezeichneten Expertinnen und Experten, Richter, Rechtsanwälte, Notare. Da wird nach dem Zufallsprinzip jemand ausgewählt, und wenn er einverstanden ist, ist er dann der Vorsitzende. Bei den bisherigen Untersuchungskommissionen hat sich das wirklich bewährt, da stimmen, glaube ich, alle Fraktionen zu, und dabei wollen wir auch einvernehmlich bleiben. Auch da übernehmen wir die Regel des Nationalrats nicht. Da müssen wir uns aber trotzdem überlegen, wie wir diese Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens schaffen. Darüber sollten wir uns schon auch Gedanken machen.

 

Gedanken machen sollten wir uns auch, und auch da bin ich wie Kollege Ellensohn sehr skeptisch, ob wir auch folgende Bestimmung einführen: „Der Geschäftsordnungsausschuss prüft gemäß“ - sowieso - „die Zulässigkeit von Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und hat gegebenenfalls die teilweise oder gänzliche Unzulässigkeit festzustellen.“ Da kann man dann den Verfassungsgerichtshof anrufen, und der kann dann irgendwann entscheiden, aber es ist zumindest eine Verzögerung. Hätte man, das sage ich auch noch einmal, bei allen bisherigen Untersuchungsausschüssen drüben im Nationalrat, die nach den neueren Regeln abgelaufen sind, das so streng angewandt wie jetzt, wäre keiner eingesetzt worden, zumindest nicht in der Form, wie er eingebracht wurde. Also insofern ist es dort natürlich nicht ein Willkürakt des Präsidenten, wie fälschlich auch gesagt worden ist, sondern wenn es ein Willkürakt ist, dann war es ein Willkürakt des Geschäftsordnungsausschusses, und der kann natürlich auch mit diesen Worten kritisiert werden. Das dazu.

 

Weiters ist noch zu sagen, dass wir hier diese Änderung betreffend Untersuchungskommission beschließen. Wir haben dann, wie wir gesehen haben, auch noch andere Änderungsvorschläge. Ich gehe nur auf einen einzigen Punkt ein, einen von der ÖVP, weil mir das ein wirkliches Anliegen ist. Es ist so, dass die ÖVP anscheinend eine Verfassungsbestimmung will, wo wirklich alles drinnen ist: die Entfaltung der Wirtschaft, Schloss- und Park Schönbrunn und weiß Gott, was, also ein ganz langer Komplex. Das soll alles in die Verfassung hinein.

 

Da muss ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben in Wien eine sogenannte Spielregelverfassung. Das heißt, es wird festgestellt, welche Organe es gibt, welche Rechte sie haben und wie die einzelnen Korrelationen zwischen diesen Organen sind. Das war ursprünglich auch

 

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