«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 157 von 251

 

weiter, und so weiter. Selbstverständlich werde ich das Ganze nicht vorlesen.

 

Aber wir kommen selbstverständlich zum Punkt 3. Diese Zuwanderercontainer dürfen 15 Jahre lang stehen bleiben, okay. Es steht wörtlich im Abs. 5: „Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den im Abs. 3 genannten Zeitraum“ - Anmerkung: dort steht 6 Monate. – „bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens 15 Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke staatlich organisiert sind.“ - Ich bin nicht gewohnt, dass ich so lange rede. - Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben. (Zwischenruf von Abg. Mag. Sybille Straubinger, MBA.) Es geht nur um die Vorlesung von diesen Gesetzen, die Sie angeblich auswendig wissen, und in Wahrheit verstehen Sie sehr wenig davon! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich bin bei der Bauordnung § 75. Bis zu 15 Jahre soll also dieser Notstand bestehen bleiben. 6 Monate an unkontrollierter Zuwanderung bringen die Stadt Wien 15 Jahre aus dem Gleichgewicht, sehr schön. Hier wird seitens der rot-grünen Stadtregierung mit der vorliegenden Gesetzesnovelle selbstverständlich eine Abschaffung von Bürgerrechten geplant auf Grund einer chaotischen Zuwandererpolitik. Das habe ich bis jetzt 1.000 Mal gesagt. Aber das muss man wieder sagen.

 

Na gut, dann lese ich noch etwas, was sehr wichtig ist, bezüglich wie lange eigentlich? Längstens jedoch 15 Jahre dürfen solche Container stehen bleiben. Was sagen die SPÖ und die GRÜNEN auf die Frage, was nach den 15 Jahren passiert? Da antwortet der grüne Planungssprecher, entweder es wird abgerissen oder es wird ein Bauverfahren eingeleitet, damit diese Gebäude auch langfristig stehen bleiben können. Eine beliebige Verlängerung über 15 Jahre, bei der die Bauordnung ignoriert wird, sei aber nicht möglich. Das bestätigt auch Georg Niedermühlbichler, er ist SPÖ-Landesparteisekretär: Nach 15 Jahren muss das Gebäude entfernt werden, außer es ergibt sich eine andere Nutzung, die den Bestimmungen der Bauordnung entspricht, und so weiter, und so weiter.

 

Dann gibt es die Frage: Was passiert, wenn der Abriss kommt? Da hat der Herr Blümel heute Folgendes gesagt: Was passiert danach? Wenn sie nach 15 Jahren wieder abgerissen werden müssen, ist das wirtschaftlicher Wahnsinn. Und wenn die Gebäude, die ohne Bauordnung errichtet wurden, stehen bleiben, dann ist das rechtlich ein Wahnsinn!

 

Das, was ich am schlimmsten finde, ist der letzte Punkt und da geht es um die Nachbarrechte. Es ist sicher jedem bekannt, ab und zu fehlt die Familie, aber Nachbarn sind da. Man sollte zu seinem Nachbarn eine gute Beziehung aufbauen, sagen die Menschen. Das habe ich auch erlebt. Es gibt aber grundsätzlich kein Nachbarrecht. Niemand kann sich gegen so ein Containerdorf vor seiner Haustür wehren, weder die Nachbarn, der Bezirk, eine Bürgerinitiative, niemand. Na ja, die Nachbarrechte gelten in den ersten sechs Monaten überhaupt nicht, auch schön zu wissen. Andererseits steht diese Beschränkung der Nachbarrechte noch ein zweites Mal drinnen, nämlich im Abs. 4. Ich lese vor: „Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen. Es darf jedoch die Bebaubarkeit von Nachbargrundflächen nicht vermindert werden.“ Was bedeutet das? Das bedeutet, es ist wirklich egal, ob die Nachbarrechte verletzt werden oder nicht. Das hat überhaupt keine Auswirkung, weil die Container für Zuwanderer oder temporäre Asylunterkünfte trotzdem gebaut werden dürfen.

 

Aber alle anderen Nachbarrechte, zum Beispiel der Schutz vor Lärm oder, haben wir heute auch sehr oft gehört, Geruchsbelästigung sind weiterhin ausgeschlossen, und zwar für fünf Jahre lang. Und nach fünf Jahren gibt es wieder Nachbarrechte, aber anders als normalerweise. Denn im letzten Absatz dieses Gesetzesentwurfes heißt es: „Abs. 7: Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 3 und Abs. 5 haben keine aufschiebende Wirkung.“ - Das heißt nichts anderes, als wenn der Container länger als 5 Jahre, also bis zu 15 Jahre, dort steht, kann man sich als Nachbar zwar beschweren, aber der Container kommt trotzdem. Die Stadt wartet einmal ab, wie das Gericht nach vielen Prozessjahren entscheidet und baut wieder einen neuen Container, einen Meter rechts oder links, und das Spiel beginnt von vorne, und so weiter.

 

Und dann reden wir über eine Gesetzesänderung, der wir zustimmen sollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können so etwas nicht zustimmen, weil die Vorschriften dieses Gesetzes, nämlich der Bauordnung - wir reden die ganze Zeit über die Bauordnung - gelten einfach nicht. Wofür gelten sie nicht? Sie gelten eben nicht für jene Unterkünfte, in denen die Asylwerber untergebracht werden sollen, weil Wien, wahrscheinlich nicht Wien, sondern die Wiener Regierung, nicht in der Lage ist, die Wohnräume zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit handelt es sich um Folgendes: Keine Regeln für Asylanten, aber strengste Pflichten und Strafen für Wienerinnen und Wiener. Das finde ich nicht in Ordnung. Aber das ist offenbar die Botschaft.

 

Am Ende möchte ich gerne etwas zitieren: „Wenn die rot-grünen Willkommensklatscher diese skandalöse Gesetzesordnung im Landtag durchpeitschen, wird die Wiener FPÖ den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen und das Gesetz anfechten." - Das hat unser Obmann, Herr Heinz-Christian Strache, angekündigt.

 

Am Ende, meine Damen und Herren, es gab heute so viele Wiederholungen, sage ich nur eines, die Wiener Regierung trägt die volle Verantwortung für das derzeitige Integrationsdesaster und sie ist ohne jeden Zweifel rücktrittsreif! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof. Harry Kopietz: Ich wünsche erst einmal einen schönen guten Morgen.

 

Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Irschik. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Ob er mit einer neuen Rede kommt oder die schon gehaltene zum x-ten Mal vorliest?)

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular