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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 148 von 251

 

schutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird.“

 

Jetzt sage ich Ihnen aber schon eines: Ein Bürogebäude zum Beispiel hat ganz andere hygienische Voraussetzungen als ein Massenquartier und eine Schule. Ein Bürogebäude hat ganz andere Voraussetzungen sicherheitstechnischer Art, darüber habe ich schon gesprochen, im Bereich Brand und Ähnlichem. Also hier ist schon sehr großer Leichtsinn vorhanden, und wenn dann etwas passiert, wird man sich wirklich fragen müssen, ob nicht eine zumindest fahrlässige Herbeiführung einer Gemeingefährdung erfolgt ist. Denn was sich in so einem Haus dann abspielen kann, das möchte ich nicht wissen.

 

„Leistungen, die sonst im Zusammenhang mit der Baubewilligung oder Bauausführung vorgeschrieben sind, sind nicht zu erbringen. Der Beginn der Nutzung ist der Behörde innerhalb einer Woche schriftlich zur Kenntnis zu bringen.“

 

Wir haben zum Beispiel in Neu Rodaun auf dem Grundstück des Pfarrers bereits eine Reihe von Containern aufgestellt, wobei die Nachbarn zum Teil keine große Freude haben. Diese haben keine Chance, irgendetwas dagegen zu unternehmen, wenn dieses Gesetz durchgeführt wird.

 

„Die Durchführung von Baumaßnahmen für die im Abs. 1 genannten Zwecke sowie die Nutzung rechtmäßig bestehender Bauwerke für einen längeren als den in Abs. 2 genannten Zeitraum bedürfen einer Baubewilligung, die die Behörde auf eine bestimmte Zeit, längstens auf fünf Jahre, erteilen kann, wenn die Durchführung dieser Baumaßnahmen beziehungsweise die Nutzung der Bauwerke“ - Jetzt kommt es wieder. – „staatlich organisiert sind.“

 

Dem Bauansuchen sind verschiedene Unterlagen beizufügen, unter anderem auch ein Gutachten, dass es sich um ein geringfügiges Bauvorhaben mit technisch einfacher Tragkonstruktion beziehungsweise Fundierung handelt, bei dem aus statischen Belangen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das Eigentum zu besorgen ist; diese Unterlage ist, und so weiter.

 

Der Nachweis der Verfügbarkeit über eine ausreichende Wassermenge zur Brandbekämpfung ist interessant und auch die Angabe über die maximal zu erwartende Personenanzahl sowie die Flucht- und Rettungswege.

 

Darüber haben wir in Liesing nichts gehört. Es durfte ja auch keine Begehung erfolgen. Auch zur maximal zu erwartenden Personenanzahl gibt es die verschiedensten Auskünfte. Der Flüchtlingskoordinator sprach am Anfang von 1.400, das hat sich dann unter dem Protest des Bezirksvorstehers auf 1.000 verflüchtigt. Dieser ist dann noch einmal zur Frau Stadträtin gegangen, sie hat ihm gesagt, vorerst - ein wichtiges Wort: vorerst - 750, aber da müssen wir noch 250 anderswo unterbringen. Das heißt also, eher sind die 1.000 Personen drinnen. All das ist ja vage. Man müsste sagen, dieses Gebäude ist geeignet für ... Aber zwischen 1.400 und 750 ist denn doch eine ganz gewaltige Lücke.

 

„Für Bauvorhaben nach Abs. 3 kann die Behörde im Bescheid auf die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen verzichten, sofern auf die allgemeinen Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit, den Brandschutz, die Hygiene und Gesundheit sowie die Nutzungssicherheit Bedacht genommen wird. Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte steht der Bewilligung nicht entgegen.“

 

Jetzt haben Sie eine Riesenlücke in Liesing, denn die Nachbarn dort haben keine Rechte, die sind leider Gemeindebaubewohner. Und da wissen wir, in Wien haben Gemeindebaubewohner keine Rechte, außer dass sie früher Mitgliedsbeitrag bei der SPÖ zu zahlen hatten und das jetzt nicht mehr tun, weil sie ausgetreten sind. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wissen Sie, was man gemacht hat auf die Befürchtung der Nachbarn dort? Ich würde Ihnen empfehlen, einmal vorbeizufahren, so große Holzpflöckchen hat man in 10 cm Abstand in die Erde gerammt (Der Redner zeigt neben dem Rednerpult eine Höhe von zirka 40 cm an.) und hat das Zaun genannt. Das ist eine Watsche für die Leute dort. Wenn man das weggelassen hätte, wäre das gescheiter gewesen. Die Menschen fühlen sich gefrotzelt. Jeder Dackel kann da drüberpinkeln, so niedrig ist das Ganze.

 

Es wurden aber auch die rechtmäßigen Nachbarn nicht einbezogen, und da war das Gesetz noch nicht gültig. Dort rundherum gibt es Industriebetriebe, diese hat der Bezirksvorsteher erst vor knapp zwei Wochen zu sich gebeten und darüber informiert. Das ist auch einer der Gründe, warum die Leute so fuchsteufelswild sind. Auch bei der Bürgerversammlung sagen sie: Wir wollen nicht im Nachhinein informiert werden und gesagt bekommen, was wir zu tun haben und was wir zu akzeptieren haben. Wir wollen mitreden, wir sind mündige Bürger. - Das nehmen Sie den Leuten, und damit züchten Sie die Wut bei den Leuten; das ist einfach so. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dazu passt auch der letzte Absatz: „Beschwerden gegen Bescheide haben keine aufschiebende Wirkung.“ - Die dürfen sich ohnehin rechtlich nicht beschweren, aber auch sonst nicht, denn der Bezirksvorsteher, der Opfer von vielen Beschwerden geworden ist, hat am Schluss schon nicht mehr abgehoben. Wir werden diese Beschwerden aber sehr wohl aufnehmen, und wir werden Ihnen damit lästig fallen, bis die Bürger die Rechte haben und bekommen, die ihnen eigentlich in Wirklichkeit zustehen. Keine aufschiebende Wirkung, nichts zu reden, friss Vogel oder stirb - das ist ja nicht einmal aufgeklärter Absolutismus. Alles für das Volk, aber nichts mit dem Volk. Das ist schon eine unglaubliche Überheblichkeit, in der Sie leben und regieren, die völlig fremd von dem ist, was die Leute draußen fühlen.

 

Sie können das durchsetzen auf die Dauer, jetzt geht es um einen Zeitgewinn, dieser macht aber immerhin sehr viele Leute aufmerksam. Das ist genau das Gleiche, was in Liesing passiert ist. Wir haben dieses Asylantenheim nicht verhindern können, wir werden es aber sehr, sehr genau im Auge behalten. Aber eines haben wir, wir

 

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