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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 133 von 251

 

sen!) - Ja, ich habe Ihre Antwort gehört. - Ich sage Ihnen meine Meinung: Sie haben einfach Angst vor den Wienerinnen und Wienern. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das ist eine Vermutung!)

 

Schauen Sie, jemand, der auf die Frage, vor wem er Angst hat, sagt, vor niemandem, der hat entweder ein Gottessyndrom oder er weiß nicht, was er da gerade anstellt oder gerade dabei ist anzustellen. Es ist ja wenig überraschend, dass Sie dieses Skandalvorhaben ohne viel Aufsehen erregen zu wollen durchpeitschen möchten. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Sie haben Angst vor einer inhaltlichen Diskussion!) Diesen Gefallen können Sie aber von uns nicht erwarten, dass wir das mit Ihnen durch die Hintertür einfach durchpeitschen. Das tun wir nicht, das ist nicht unsere Aufgabe. Und deshalb übernehmen wir eigentlich Ihre Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger im Detail über dieses Vorhaben aufzuklären. Das müssten Sie tun. Wir tun das jetzt für Sie. Damit danach auch niemand sagen kann, davon wusste ich nichts, ich wusste nichts davon. - Das wollen wir nicht hören. Sie wollen wahrscheinlich, dass die Menschen das dann wirklich nicht wissen. Wir sorgen heute mit unserer Aktion dafür, dass das jeder erfährt. Ich hoffe, das tun auch viele. (Beifall bei der FPÖ.)

 

In Abs. 1 Ihres Antrages steht nämlich wörtlich: „Soweit dies zur vorübergehenden Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen, insbesondere Naturereignissen, auf Grund völkerrechtlicher, unionsrechtlicher oder Verpflichtungen der Gemeinde beziehungsweise des Landes gegenüber dem Bund oder aus humanitären Gründen notwendig ist, ist die Nutzung von Bauwerken und die Durchführung von Baumaßnahmen nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.“

 

Allein diese Formulierung bietet so viel Raum für Willkür, womöglich sogar Missbrauch, dass es eigentlich kaum zu fassen ist. Es ist nämlich wirklich evident, dass man dazusagt, dass das Ganze ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten - Sie werden es wohl jetzt mittlerweile schon wissen, wenn Sie aufgepasst haben - Massenimmigration steht. Und genau diese illegale Massenimmigration ist jedoch weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten. Und dazu, damit Sie uns das endlich glauben - das ist nicht nur unsere Meinung, das sagen auch unabhängige Experten, die ein Gutachten im Vorfeld dieser Sitzung erstellt haben, die sagen ganz deutlich:

 

Dieser Initiativantrag, der heute zu behandeln ist, § 71c BO Wien, in der Fassung des Entwurfes, schafft zwei grundlegend verschiedene Kategorien von Bauvorhaben, nämlich Bauvorhaben im Allgemeinen einerseits und die von § 71c umfassten begünstigten Bauvorhaben andererseits. Die Begünstigung besteht in einer umfangreichen Freischreibung von verschiedenen baurechtlichen Anforderungen. Diese Differenzierung bedarf bei sonstiger Verfassungswidrigkeit einer sachlichen Rechtfertigung. Solche sachlichen Gründe sind nicht ersichtlich. Es ist evident, dass das Gesetzänderungsvorhaben ausschließlich im Zusammenhang mit der jüngsten und noch andauernden Zulassung von illegaler Massenimmigration durch die Bundesregierung zusammenhängt.

 

Diese illegale Massenimmigration ist jedoch - wie ja bereits erwähnt - weder völkerrechtlich noch unionsrechtlich noch nach innerstaatlichem Recht geboten, sondern wurde vielmehr von der Bundesregierung durch Nichtvollziehung bestehender Asylgrenzkontrollen und Fremdenpolizeirechts hingenommen. Die daraus resultierenden Belastungen rechtfertigen jedoch sachlich keine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung, sondern würden vielmehr dazu verpflichten, dass die Bundesregierung umgehend die rechtlich gebotenen Asylgrenzkontrollen und den fremdenpolizeilichen Zustand wiederherstellt. Bei den in Rede stehenden Wanderungsströmen handelt es sich in juristischem Sinn, entgegen der Sprachregelung der überwiegenden veröffentlichten Meinung nicht um Flüchtlinge, sondern um der für Österreich geltenden völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und gesetzlichen Rechtsordnung widersprechende Migrationsströme, die bereits, bevor sie österreichisches Territorium erreichen, zahlreiche sichere Drittstaaten beziehungsweise Dublin-Staaten durchquert haben. Das bedeute auf den Punkt gebracht, eine gesetzwidrige Praxis der Österreichischen Bundesregierung kann keine sachliche Rechtfertigung für eine Teilsuspendierung der Wiener Bauordnung liefern. - So viel zum unabhängigen Expertengutachten.

 

Sie sprechen auch von humanitären Gründen, dass diese Container und diese Unterbringungsmöglichkeiten aus humanitären Gründen errichtet werden. Was die humanitären Gründe angeht, muss man aber feststellen, dass diese nicht näher definiert wurden. Das Ganze lässt irrsinnig viel Spielraum für subjektive Wertungen für Vollzugsorgane offen. Was sind humanitäre Gründe?

 

Da steht: Der Gesetzesentwurf knüpft nicht bloß an Naturereignisse und bestehende völkerrechtliche, und so weiter Verpflichtungen, sondern darüber hinaus auch an nicht näher definierte humanitäre Gründe. - Das ist eines der Probleme, die wir heute hier auf das Tableau bringen. Was humanitäre Gründe sein sollen, ist reichlich unbestimmt oder anders formuliert: Je nach persönlicher Präferenz für humanitäre Ansprüche ist dieser Tatbestand mit beliebigen Inhalten füllbar. Dabei ist zu bedenken, dass humanitäre Gründe augenscheinlich keine normativen Gründe sind, weil völkerrechtliche, unionsrechtliche und innerstaatliche Verpflichtungen ohnehin gesondert genannt sind. Das bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht auf geltende menschenrechtliche Standards verweist, sondern nichts anderes als ein Einfallstor für subjektive Wertungen der Vollzugsorgane ist. Der inhaltsleere und rein durch Wertungen des Vollzugsorgans zu konkretisierende Tatbestand der humanitären Gründe widerspricht daher Art. 18 Abs. 1 B-VG.

 

Ich frage Sie, wäre es beispielsweise aus Ihrer Sicht kein humanitärer Grund, wenn zum Beispiel eine vierköpfige Familie, die mit einer 50 m² großen Wohnung auskommen muss, eine größere Wohnung benötigen würde? Und warum schaut dann eine solche Familie bei Ihrer geplanten Novelle sprichwörtlich durch die Finger? - Ich finde, wir finden, das ist alles andere als humanitär.

 

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