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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 251

 

werden wir hier auch wahrnehmen, Herr Oxonitsch! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dass die GRÜNEN wenig von Demokratie halten, haben wir ohnehin schon beim Herrn Margulies gesehen, wo er uns als Fraktion hier aus dem Saal mehr oder weniger fast vertreiben will, indem er sagt: „Schleicht euch, euch braucht hier niemand!“ Das ist anscheinend das grüne Niveau, das hier herrscht.

 

Das ist anscheinend das grüne Niveau, das hier herrscht. Aber wie die GRÜNEN zur Demokratie stehen, zeigen sie eh tagtäglich, und zwar vor allem auch im Rahmen dieses Gesetzes, weil hier wirklich demokratische und verfassungsrechtliche Prinzipien, et cetera ausgehebelt werden. - Deswegen nehmen wir jetzt auch unser demokratisches Recht wahr und greifen zu einer parlamentarische Selbsthilfe, und zwar im Interesse der Wienerinnen und Wiener: Wir rufen eben hier und heute „Die lange Nacht der Bürgerrechte“ aus, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir haben 64 Redner gemeldet. Ich weiß nicht, ob die SPÖ jetzt auch noch jemanden gemeldet hat, ich glaube, Herr Deutsch wird dann noch sprechen. Angeblich haben Sie angekündigt, dass Sie auch noch 80 Redner melden werden. - Das wäre schön! Dann hätten wir hier nämlich endlich einen parlamentarischen Diskurs, und dann gäbe es hier eine Wechselrede mit Pro und Contra, wie es ja eigentlich in einem Parlament erwünscht ist, damit Leben in den Parlamentarismus kommt. Das wäre auch Ihnen unbenommen, Sie entziehen sich aber hier anscheinend jeglicher Debatte. - Mir tut das wirklich auch im Sinne des Parlamentarismus leid, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Siegi Lindenmayr: Zum Inhalt haben sie noch gar nichts gesagt!)

 

Keine Sorge, Herr Kollege Lindenmayr, ich werde heute noch sehr viel zum Inhalt sagen und zur Sache reden! Ich habe sehr viel Stoff mit, den ich vorlesen kann.

 

Ich sage Ihnen, das, was Sie hier betreiben, ist einfach ein Kniefall vor Ihrer - grundsätzlich gescheiterten - Willkommenspolitik! Wenn Sie nämlich noch vor einem Jahr nicht gesagt hätten, jeder ist willkommen, wir schaffen das, dann müssten wir beziehungsweise müssten Sie diese Notmaßnahme jetzt gar nicht beschließen. Sie haben uns diese Suppe eingebrockt, und Sie probieren, diese jetzt auszulöffeln, indem Sie den Rechtsstaat durch solche Gesetze aushebeln.

 

Aber ich glaube, einige Abgeordnete von Ihnen wissen vielleicht gar nicht, was hier eigentlich beschlossen wird, und daher darf ich den Antrag, den Sie heute einbringen, noch einmal verlesen. - Dieser Antrag ist - und das belegen auch Gutachten, die ich Ihnen dann noch vortragen werde - verfassungswidrig. Ich darf Ihnen also jetzt einmal Ihren eigenen Initiativantrag vorlesen, nämlich den Initiativantrag gemäß § 125 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung der Landtagsabgeordneten Dr. Kurt Stürzenbecher, Christian Deutsch, Georg Niedermühlbichler und Barbara Novak, alle von der SPÖ, sowie Mag. Christoph Chorherr und David Ellensohn von den GRÜNEN betreffend ein Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, LGBl. Nr. 11/1930, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/2015, geändert wird.

 

Sie schreiben hier auch eine Begründung, die eigentlich eh schon vieles sagt und die auch Ihr Versagen in dieser Frage offenbar macht. Und zwar schreiben Sie hier von „Ereignissen, wie sie etwa Naturereignisse oder der Zustrom hilfs- und schutzbedürftiger Menschen aus Krisengebieten darstellen“. - Diesmal waren es aber keine Naturereignisse, sondern diesen Zustrom haben auch Sie mitverursacht, indem Sie nicht vor Ort helfen wollten, sondern einfach alle hierher eingeladen haben!

 

Weiter schreiben Sie, dass es auf Grund dieser Ereignisse oder „aus humanitären Gründen erforderlich ist, betroffenen Personen rasch vorrübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Dies stößt in der Praxis insofern auf Probleme, als oftmals prinzipiell geeignete Unterkünfte auf Grund von bautechnischen Anforderungen erst nach deren Adaptierung verwendet werden können beziehungsweise Verfahren zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands - etwa durch Änderung der Flächenwidmungsplanes - zu lange dauern würden.“

 

Das heißt: Sie haben diese Not hier einmal verursacht, und weil Sie jetzt mit dieser Sache nicht zurechtkommen, müssen Sie nun mehr oder weniger eine Anlassgesetzgebung machen, weil all die notwendigen Änderungen der Bebauungsbestimmungen, et cetera zu lange dauern würden. - Sie geben also Ihr Versagen in diesem Bereich bis jetzt selbst zu!

 

Ich darf weiter Ihren Antrag zitieren: „Da in den genannten Fällen vorübergehender Belegung die Interessen an einer raschen Unterkunft überwiegen, soll durch Ergänzung der Bauordnung für Wien die Nutzung von Bauwerken oder die Durchführung von Baumaßnahmen für diese Zwecke auch dann ermöglicht werden, wenn die baurechtlichen oder technischen beziehungsweise raumordnungsrechtlichen Vorschriften nicht vollständig eingehalten werden.“

 

Also: Das „nicht vollständig" kann man streichen. Man kann diese Container und Baracken nämlich auch dann erstellen, wenn die Vorschriften gänzlich nicht eingehalten werden, wie aus diesem Gesetz hervorgeht.

 

Weiter heißt es in der Begründung: „Interessen der Sicherheit und Gesundheit müssen dabei aber jedenfalls gewahrt werden.“ - Sie schreiben zwar hinein, dass das im allgemeinen Bereich gelten soll, die gesamten speziellen Bedingungen, die in der Bauordnung für Wien auch stehen, gelten dann allerdings nicht mehr, wenn es sich um Container oder Baracken für Flüchtlinge handeln wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Weiter schreiben Sie: „Zwecks Verfahrensbeschleunigung soll den gegen solche Bescheide gerichteten Beschwerden an das Verwaltungsgericht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommen.“ - Das heißt: Alles, was bis jetzt aufschiebende Wirkung hatte, wird nun nicht mehr so durchgeführt. Es wird gebaut, und erst dann kann es Klagen geben, sofern irgendwelche Rechtsmittel überhaupt möglich sind. Kollege Ulm meinte, dass keine Rechtsmittel möglich sind. Aber selbst, wenn welche möglich wären, kann man bauen, und wenn jemand durch alle Instanzen durchklagt, dann wird

 

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