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Landtag, 4. Sitzung vom 18.03.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 251

 

erste Kritikpunkt an dieser Novelle, wobei man hier Verbesserungen erreicht hat, nämlich, dass sie ausschließlich auf Grund dieser humanitären Situation für Flüchtlingsquartiere dienen soll. Das ist unserer Meinung nach hochgefährlich, denn so wird, unserer Meinung nach, Integration nicht gelingen. Wenn wir nicht schon jetzt den Anspruch setzen, dass wir dort in gewisser Weise kleinere durchmischte Quartiere schaffen, dann gehen wir hier sehenden Auges in jede Menge Probleme.

 

Integration ist für uns wirklich das Leitmotiv. Das habe ich heute Morgen auch schon betont. Es ist auch meiner Meinung nach die Stoßrichtung, die es unbedingt bei der Frage der Reform der Mindestsicherung braucht, weshalb wir uns entlang des EuGH-Urteils und der deutschen Gesetzeslage für eine Wohnsitzauflage für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte aus integrationspolitischen Gründen bei Bezug der Mindestsicherung einsetzen.

 

Wie ich heute Morgen auch schon gesagt habe, erwarte ich mir, dass sich der Wiener Landeshauptmann im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz und auch im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür einsetzt, dass wir zukünftig ein System haben, wo wir, und da ist natürlich der Integrationsminister gefordert, ein System schaffen, wo wir Integrationsindikatoren ganz klar festlegen. Das ist natürlich der Arbeitsmarktzugang. Das ist die Frage des Zugangs zum Bildungssystem. Das ist natürlich auch die Frage des Zugangs zu leistbarem Wohnraum. Entlang dieser Kriterien besteht dann aber auch die Möglichkeit, über eine bundesweite Clearing-Stelle eine Wohnsitzauflage zu erteilen, weshalb ich diesen Beschlussantrag heute einbringen möchte:

 

„Der Wiener Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag fordert den Wiener Landeshauptmann dazu auf, sich bei den Finanzausgleichsverhandlungen für eine Wohnortauflage für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, einzusetzen.“

 

Wenn wir schon beim Thema Mindestsicherung sind, und ich gekonnt den Bogen gespannt habe, haben wir noch andere Vorschläge eingebracht, wie zum Beispiel, dass es eine bundeseinheitliche Sozialleistung sein soll, wie zum Beispiel, dass verstärkt Sachleistungen gegeben werden sollen, wie zum Beispiel auch, dass es eine Einschleifregelung braucht, um stärkere Erwerbsanreize zu setzen und dass wir auch Regeln für ein Kontrollsystem einführen, was passiert, wenn man beispielsweise dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stehen will, über alle Bundesländer gespannt, weshalb ich einen weiteren Beschlussantrag einbringe, auch im Namen meiner Kollegen, hinsichtlich der Reform der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, wo sich der Wiener Landtag dafür aussprechen soll, dass sich der Landeshauptmann in den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen in den von mir erwähnten Punkten dafür einsetzen soll. Ich hoffe, das war jetzt ausreichend determiniert und detailliert.

 

Ich komme nun aber wieder zur Bauordnungsnovelle. Wir sind hier zweifelsohne mit einem quantitativen Problem konfrontiert. Aber wir sind selbstverständlich auch mit einem qualitativen Problem konfrontiert. Ich habe schon gesagt, wir müssen diesen Wohnraum so gestalten, dass wir nicht Abschottungstendenzen fördern, sondern eigentlich Integrationsbemühungen in kleinen Einheiten und durchmischter Umgebung auch fördern. Dass das in Massenquartieren, wie sie jetzt auf Grund der Tatsache, dass es halt schnell gehen musste, bedauerlicherweise in Liesing oder auch in Floridsdorf eröffnet wurden, nicht funktionieren wird, glaube ich, können wir alle miteinander hier sehen. (Beifall von Abg. Mag. Wolfgang Jung.)

 

Umso wichtiger ist es auch, dass wir bei dieser Bauordnungsnovelle alles daran setzen, dass wir nicht Quartiere irgendwo am Stadtrand oder neben der Autobahn, et cetera schaffen, die ausschließlich in Richtung von Containerdörfern gehen, die man dann durchaus als Ghettos bezeichnen kann.

 

Was mir auch auffällt, ist, dass das Gesetz naturgemäß - wir haben auch darüber geredet, dass es rechtlich schwierig ist - in manchen Bereichen konkrete Definitionen vermissen lässt, zum Beispiel, wenn Sie schreiben: „auf Grund von bereits eingetretenen oder bevorstehenden Ereignissen“, und dann listen Sie nur beispielhaft, aber eben nicht taxativ auf, was damit gemeint ist. Hier ist das Gesetz unserer Meinung nach eindeutig nicht determiniert genug. Und ab wann ist eigentlich etwas „bevorstehend“?

 

Was wir auch in den Gesprächen eingebracht haben, ist der Satz mit der staatlichen Organisation von Baumaßnahmen. Was heißt das denn? Ich lese und höre, dass damit nicht gemeint ist, dass auch NGOs das betreiben können. Ich frage mich aber, warum in einer solchen Situation nicht vielleicht auch Private so etwas betreiben können. Ich höre dann wieder aus Statements heraus, es geht um die staatliche Organisation der Zuteilung. Aber dann schreiben Sie es bitte hinein. Das jetzt hier und heute vielleicht in einer Rede festzuhalten, ist mir persönlich nicht determiniert genug. Ich hätte das gerne klar verankert.

 

Dann die Bemerkung, und ich glaube, mein Kollege Stefan Gara wird, ich weiß nicht, wann, ich hoffe in Bälde, vielleicht aber erst um 4 Uhr in der Früh, man weiß es nicht genau, auch darauf eingehen, wenn man jetzt schon eine Bauordnungsnovelle macht, warum man das nicht zum Anlass nimmt, gleich zu sagen, wir entbürokratisieren und entrümpeln die Bauordnung und schaffen so auch Gegebenheiten für durchaus auch private Bauträger, um wirklich leistbaren Wohnraum zu schaffen. Dass hier eine Drucksituation herrscht, nicht erst seit der Flüchtlingskrise, sondern schon länger, ist uns allen klar. Hier würden wir uns wirklich wünschen, dass man mutigere Schritte setzt, dass man gleich die Bauordnung, nicht nur in diesem Anlassfall, sondern generell entrümpelt.

 

Der wichtigste Punkt für uns, und da haben wir uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, ist aber tatsächlich die Frage der Anrainerrechte. Wir haben uns angeschaut, wie beispielsweise in Niederösterreich ein ähnliches Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Dort ist es aber wesentlich behutsamer, die legistischen Eingriffe

 

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