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Landtag, 3. Sitzung vom 29.01.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 66

 

§ 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Gesetzes zur Regelung der Betreuung von Tageskindern, Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG, LGBl. für Wien Nr. 73/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2010, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Gesundheit, Soziales und Generationen zugewiesen.

 

11.07.40Nach Beratung der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 2, 4, 3 und 5 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. - Ich werde daher so vorgehen.

 

11.07.46Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. - Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.07.59

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wieder einmal darf ich Ihnen eine Novelle der Landarbeitsordnung vorlegen und um Ihre Zustimmung ersuchen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Es liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vor, daher können wir gleich zur Abstimmung kommen. 11.08.13Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier stelle ich die Einstimmigkeit fest. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit einstimmig auch in zweiter Lesung angenommen und beschlossen.

 

11.09.08Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens - Wiener Veranstaltungsgesetz geändert wird. Berichterstatterin ist hierzu wieder Frau Amtsf. StRin Mag. Sima. - Ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.09.23

Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie auch um Zustimmung zu vorliegender Gesetzesänderung ersuchen.

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Wir haben hierzu eine Wortmeldung. - Frau Mag. Emmerling, bitte.

 

11.09.34

Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Es geht bei dieser Gesetzesvorlage um eine Reform des Wiener Veranstaltungsgesetzes, das wir, das möchte ich gleich vorwegnehmen, sehr begrüßen und dem wir natürlich auch zustimmen. Konkret geht es um eine Verwaltungsvereinfachung, Eignungsfeststellungen sollen jetzt nicht mehr vor jeder Veranstaltung notwendig sein. Es geht auch um eine Abschaffung der Theaterkommission, da werden Kompetenzen zusammengeführt. In Summe begrüßen wir sehr, dass es hier zu einer Effizienzsteigerung kommt und somit auch zur Einsparung in der Verwaltung. Das ist sicher auch ein Mittel zur Entbürokratisierung, das den Unternehmern und Unternehmerinnen in dieser Stadt zu Gute kommt, beziehungsweise auch eine Entlastung des Mehraufwandes.

 

Obwohl es sicher ein erster guter Schritt ist, glauben wir jedoch, dass das noch eine relativ kleine Maßnahme im Bereich der Entlastung von Unternehmen ist und auch nicht genug, um hier wirklich Impulse zu setzen. Es gibt natürlich genügend Beispiele, um Unternehmer in dieser Stadt weiter zu entlasten, wir haben da auch schon einige vorgebracht. Sie kennen sie wahrscheinlich, und da es zum Tagesordnungspunkt passt, möchte ich kurz auf die Vergnügungssteuer eingehen, die sogenannte Lustbarkeitsabgabe.

 

Es gibt ja einige zusätzliche Abgaben, die es nur in Wien gibt: Da haben wir die U-Bahn-Steuer, da haben wir auch weitere Steuern, kleinere Bagatellsteuern, Kulturförderungsbeitrag, Kleintiersteuern, Hundesteuern, Sportförderungsbeitrag. Das sind in Summe 470 Millionen EUR durch die Stadt, durch die Bürger und Bürgerinnen, auch Unternehmer und Unternehmerinnen mehr belastet sind als der österreichische Durchschnitt.

 

Daher möchte ich hier einen konstruktiven Vorschlag einbringen bezüglich der Lustbarkeitsabgabe. Das ist eine Abgabe, die Veranstalter von Konzerten und Bällen bezahlen müssen, das sind 15 beziehungsweise 10 Prozent des Eintrittsgeldes. Wird kein Eintrittsgeld erhoben, wird eine sogenannte Pauschsteuer entrichtet, die nach der Grundfläche zu bestimmen ist. Damit hat die Stadt 2014 immerhin 52,2 Millionen EUR eingenommen. Bei der Vergnügungssteuer zahlen vor allem auch Junge drauf, denn das sind vor allem die Nutznießer solcher Veranstaltungen, vor allem aber auch viele, bei denen das Geld nicht so locker sitzt. Die Vergnügungssteuer führt natürlich zu erhöhten Preisen, da der Veranstalter diese Steuer auf einen Publikumspreis abwälzt.

 

Für die Unternehmer ist sie teilweise ruinös, das ist klar, denn sie ist auch nicht an den Gewinn gekoppelt, was in diesem Fall natürlich sehr unverständlich ist. Man kassiert auch, wenn der Veranstalter oder der Betreiber einen Verlust macht. Das ist wirtschaftlich sicher nicht förderlich, auch wahrscheinlich nicht klug. Es gibt aber Ausnahmen für diese Vergnügungssteuer, zum Beispiel das Donauinselfest der SPÖ, auch für das Stadtfest der ÖVP muss keine Vergnügungssteuer entrichtet werden.

 

Ich möchte daher heute den Antrag stellen, auch damit Wirtschaftstreibende in der Stadt Wien weiter gestärkt werden, dass sie solcherart auch zum Wachstum in Wien Arbeitsplätze schaffen können, um eine Abschaffung dieser Steuer und bringe diesen Antrag ein. - Danke. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsidentin Veronika Matiasek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Frau Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

 

11.14.00Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Ich sehe das ist einstim

 

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