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Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 53

 

tes Pensionsantrittsalter hatten, nämlich mit 57,9 und 57,1 Jahren. Seit dem Jahr 2004 bis zum Jahr 2014 in den letzten zehn Jahren geht die Schere signifikant auseinander und das trotz der Beteuerungen und der Anstrengungen. Sie schaffen es letztendlich nicht, die Mitarbeiter lange genug motiviert und gesund im Dienst zu halten. Da helfen alle Zusagen nicht, es kommt eine Besoldungsreform und wir machen Gesundheitsprogramme. Sie müssen es sich gefallen lassen, dass wir Sie an Ihren Taten messen und dass wir Sie an Ihren Zahlen messen. Wenn die Frau Stadträtin das auch noch nicht 10 oder 15 Jahren macht, aber da hat es ja Vorgängerinnen gegeben. Ich kann mich auch an eine Personalstadträtin Wehsely erinnern, und ich kann mich auch an eine Personalstadträtin Brauner erinnern. Und da hat es immer geheißen, na ja, wir haben ganz tolle Gesundheitsprogramme, das braucht aber natürlich ein bisschen, bis sich langfristig der Gesundheitszustand der Mitarbeiter verbessert. Ich beobachte das mittlerweile schon sehr, sehr lange und kann keine Verbesserung feststellen. Das muss sich jedenfalls die Regierungsfraktion zurechnen lassen, dass man sie anhand von Zahlen beurteilt.

 

Ich möchte ja überhaupt nicht, dass jetzt die Mitarbeiter so dargestellt werden, als würden die nur so schnell wie möglich in die Pension gehen wollen. Das ist bei ganz vielen nicht der Fall. Die wollen eine sinnvolle, erfüllte und anerkannte Arbeit leisten. Das ermöglichen Sie, die Mehrheitsfraktion, Regierungsfraktionen, Frau Stadträtin, als Dienstgeberin offenbar nicht, sonst würden die Leute ja lieber länger und gesund und motiviert im Dienst bleiben. Es passiert immer wieder, dass Mitarbeiter zu mir in die Kanzlei oder zu mir in den ÖVP-Klub kommen und sagen, unsere Arbeit wird nicht so wertgeschätzt, wie wir uns das wünschen. Es gibt Mobbing, es gibt ein schlechtes Klima, es gibt Abhängigkeiten diversester Art. Und immer wieder passiert es, dass Personen zu mir kommen und sagen, mir macht meine Arbeit Spaß, ich möchte sie länger machen, aber ich werde gedrängt, in Frühpension zu gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein Zustand, den wir nicht akzeptieren wollen und den wir auch nicht länger akzeptieren können. (Beifall bei der ÖVP und von Abg Uta Meyer.)

 

Nun habe ich meine größten Bedenken, wenn Sie zwei neue Pensionierungstatbestände mit 60 Jahren und mit 55 Jahren einführen, dass es Ihnen mit diesen Regeln gelingen wird, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter anzuheben. Wenn jemand auf Grund von schwerer Arbeit oder von Nachtarbeit nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben, ja, selbstverständlich soll es dann nach wie vor möglich sein, schon wie bisher, dass dann aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig der Ruhestand angetreten werden kann. Aber wir können uns doch nicht damit zufrieden geben, dass wir akzeptieren, dass der Pensionsantritt aus gesundheitlichen Gründen der Normalfall ist. Mehr als 50 Prozent aller Pensionsantritte in Wien erfolgen aus gesundheitlichen Gründen und das sagt nicht nur der Ulm oder die ÖVP, das sagt uns sogar der Stadtrechnungshof. So lange ist dieser Bericht nicht her. Wir müssen daher alles daran setzen, die Mitarbeiter länger gesund und motiviert im Dienst zu halten und ich würde bitten, dass alle politisch Verantwortlichen dazu ihren Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

11.44.01

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich habe heute in der Bank echt schmunzeln müssen, weil ich mir ursprünglich gedachte habe, was wird die ÖVP wohl sagen, weshalb sie ablehnt. Ich habe an einen anderen Punkt gedacht. Nein, es ist genau einer der Punkte, die tatsächlich Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen bringen, dass es eine Änderung in der Pensionsregelung für Schwerarbeiter und für NachtschichtschwerarbeiterInnen gibt. Und eine Verbesserung halte ich für zielführend und angebracht.

 

Ebenso wie die Einführung zum Beispiel der Frühkarenz, etwas, was meines Erachtens längst notwendig war, sinnvoll ist und es ermöglicht, dass beide Elternteile kurz nach der Geburt zumindest die ersten Monate bei ihren Kindern verbringen können. Ich finde das eine Weiterentwicklung, die wirklich zielführend und sinnvoll ist.

 

Es gibt aber leider einen Punkt in diesem Gesetz, und auf den möchte ich jetzt näher eingehen, der es uns verunmöglicht, dieser heutigen Vorlage zuzustimmen. Wir haben gerade vorhin die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit gelobt und wir sind stolz auf unsere Gerichtshöfe und auf die Umsetzung von Gerichtsurteilen. Mit dem heute hier vorliegenden Entwurf sollen ArbeitnehmerInnenrechte, die vor dem Höchstgericht erstritten wurden, wie auch schon auf Bundesebene, um das einmal gleich in das richtige Licht zu rücken, ÖVP und SPÖ haben auf Bundesebene dasselbe gemacht, per Gesetz quasi im Nachhinein beschnitten werden. Es gibt ein Rechtsempfinden. Ob das tatsächlich mit der rechtlichen Situation immer und überall übereinstimmt, bleibt abzuwarten. Aber es widerstrebt tatsächlich meinem persönlichen Rechtsempfinden, wenn ArbeitnehmerInnen Recht erhalten, vor den EuGH ziehen und der Gesetzgeber ändert, weil er vor dem Europäischen Gerichtshof verloren hat, die Regeln. Derselbe Arbeitnehmer zieht wieder vor Gericht, gewinnt noch einmal vor dem EuGH. Der Gesetzgeber auf Bundesebene wie jetzt auch auf Landesebene ändert die Regeln im Nachhinein. Das wäre wie bei einem Fußballspiel: Man spielt ein Match, es geht 2:1 aus, die Mannschaft freut sich, dass sie gewonnen hat und dann tritt die Bundesliga zusammen und sagt, bei dem einen Spiel, da zählt nicht die Anzahl der Tore, da zählt, wer mehr Ballbesitz gehabt hat und das war die andere Mannschaft, und dreht das Match um. Dann gibt es ein Retourmatch und man wiederholt das und macht das erneut.

 

Ich glaube, dass es generell im Sinne der Rechtssicherheit, aber insbesondere, dass man ArbeitnehmerInnen nichts Gutes damit tut und ihnen signalisiert: Wenn ihr euch wehrt, wir können im Nachhinein die Gesetze

 

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