«  1  »

 

Landtag, 40. Sitzung vom 02.07.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 53

 

Hand bitten. – Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

10.57.00Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2014 des Verwaltungsgerichtes Wien. Der Präsident des Verwaltungsgerichts ist in unserer Mitte, wie bereits begrüßt, und ich bitte die Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten. – Bitte, Frau Stadträtin!

 

10.57.07

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen an den Herrn Präsidenten Kolonovits! – Ich bitte um Zustimmung zum Tätigkeitsbericht.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Dr Ulm zu Wort gemeldet. – Ich erteile es Ihnen.

 

10.57.30

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Sehr geehrter Herr Präsident des Verwaltungsgerichtes, ich freue mich natürlich auch sehr, dass Sie hier sind. Es ist, glaube ich, das erste Mal, dass Sie zu uns in den Landtag kommen. Wir hatten ja schon die Gelegenheit, gemeinsam im Stadtsenatssitzungssaal zu feiern. Das ist jetzt einige Wochen her, und es gab auch Grund zu feiern, denn wir haben eine große Veränderung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erledigt.

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat wurde übergeführt in ein Verwaltungsgericht, mit Jahreswechsel 2013/ 2014, und ich kann gleich der ersten Seite des Tätigkeitsberichts entnehmen, dass diese Überleitung des UVS Wien in das Verwaltungsgericht Wien als gelungen bezeichnet werden kann. Das hat uns der Herr Präsident auch schon in seiner exzellenten Rede anlässlich des einjährigen Bestehens des Verwaltungsgerichtes sagen dürfen. Wir haben auch eine exzellente Rede von Herrn Kollegen Dr Stürzenbecher hören dürfen, was nicht nur in politischer Hinsicht, sondern auch juristisch und wissenschaftlich sehr fundiert und sehr erhebend für die ganze Veranstaltung war.

 

Der UVS hatte ja immer mit Personalproblemen zu kämpfen gehabt, und auch mit anderen Dingen, und es ist sehr angenehm, jetzt feststellen zu können, dass das Verwaltungsgericht Wien in sehr viel ruhigerem Fahrwasser fährt. Die Dienstposten konnten auf 194 Personen aufgestockt werden, es wurden fast alle Mitglieder des UVS Wien übernommen, 21 Richter zusätzlich neu ernannt. Es wird aber möglicherweise im nächsten Jahr trotzdem zu einem personellen Engpass kommen, nämlich dann, wenn der Landtag nicht rechtzeitig auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes reagiert.

 

Es sind bislang 28 Rechtspfleger, die ihre Arbeit auch in exzellenter Art und Weise an diesem Gericht erledigen, deren Wirkungsbereich allerdings mit Jahreswechsel eingeschränkt werden wird, weil der Verfassungsgerichtshof uns gesagt hat, es ist nicht möglich, dass die im alleinigen und ausschließlichen Wirkungsbereich alle Verwaltungsstrafverfahren bis zu einer Strafhöhe von 1 500 EUR bearbeiten dürfen. Mir liegt bislang noch kein Novellierungsvorschlag vor. Ich gehe davon aus, dass das trotzdem noch rechtzeitig im Herbst passieren wird, obwohl es da ja auch andere wichtige Termine gibt, was den Schluss nicht ferne liegen lässt, dass das möglicherweise knapp werden könnte, noch dazu, wo man sich im Verwaltungsgericht darauf einstellen muss. Es gibt ja auch einen Geschäftsverteilungsausschuss und je früher man dem Gericht sagt, wie es in Zukunft arbeiten wird können, umso besser wäre es.

 

Ich möchte aber diese Debatte über den Tätigkeitsbericht nicht verstreichen lassen, ohne auch eine ernsthafte Kritik anzusprechen, die nicht nur von mir kommt, sondern die auch von den Repräsentanten der Richterschaft kommt. Es ist weniger eine Kritik am Verwaltungsgericht, sondern es ist eigentlich eine Kritik am Magistrat beziehungsweise an den Verhältnissen in dieser Stadt, die wir ja kennen. Es geht um das Ergänzungsrecht der Richter. Es geht darum, wer Richter wird und welche Personen bestellt werden. Da mussten wir in den letzten Wochen vernehmen, dass es politiknahe Bestellungen gegeben hat. Es sind vier neue Richter zu ernennen und zwar per 1. September. Von diesen vier neuen Richtern durften wir erfahren, dass zumindest zwei in einer Nahebeziehung zur SPÖ oder zum Magistrat stehen. Von den anderen wissen wir es nicht. Das ist unerfreulich, erstens einmal aus grundsätzlichen Überlegungen. Muss doch das Verwaltungsgericht Wien Entscheidungen oder Maßnahmen des Magistrats überprüfen und da sind Nahebeziehungen natürlich problematisch. Zum anderen ist es natürlich ganz wichtig, dass der äußere Anschein so ist, dass dort selbstverständlich völlig unabhängig und neutral judiziert wird. Es hat für diese vier Dienstposten Dreier-Vorschläge vom Personalausschuss des Verwaltungsgerichts gegeben, also insgesamt zwölf Namen, die der Landesregierung vorgeschlagen worden sind. Von diesen zwölf Personen ist genau eine einzige Person dann letztendlich ernannt worden. Das sind natürlich Zustände, die Wien leider Gottes wieder einmal anders macht. Anders als in anderen judizierenden Bereichen, denn es ist natürlich auch möglich, dass das Justizministerium von Vorschlägen der Personalsenate der Gerichte abweicht. Es passiert nur äußerst selten. Und wenn es dort zu einer Umreihung kommt und man nimmt nicht den Erstgereihten, sondern den Zweitgereihten oder den Drittgereihten, dann ist das schon die große Ausnahme. Was haben wir allerdings jetzt beobachten müssen? Wir haben beobachten müssen, dass elf Personen von zwölf überhaupt nicht genommen wurden und drei Personen letztendlich ernannt werden, die sich gar nicht auf diesen Vorschlägen mit den zwölf Personen befunden haben. Ich würde daher vorschlagen, entweder diese Ernennungspraxis zu verändern oder, und das wäre vielleicht noch besser, den § 3 des Gesetzes zu verändern, denn der ist offenbar nicht so eindeutig formuliert, wie wir uns das wünschen dürften. Denn dort steht eindeutig drinnen, dass für Ernennungen Dreier-Vorschläge des Personalausschusses einzuholen sind. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, was machen wir mit Dreier-Vorschlägen, die einzuholen sind, wenn man sich dann letztendlich nicht an diese Vorschläge hält? Man hält sich nicht an die Reihung, ja man hält sich nicht einmal an die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular