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Landtag, 2. Sitzung vom 17.12.2015, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 85

 

All das fehlt mir in dem vorliegenden Gesetzesentwurf, und wir werden daher nicht nur wegen des Ermittlungsverfahrens, sondern auch deshalb nicht zustimmen.

 

Es gibt auch noch weitere Themen, die schon angesprochen wurden und die es auch wert wären, im Zuge einer solchen Diskussion besprochen zu werden. Das betrifft etwa die Vorzugsstimmen, von welchen eigentlich immer alle Fraktionen durchgehend sagen, ja, da gehört etwas gemacht! – Ein Direktmandat ist nämlich wirklich fast nicht erreichbar. Das schafft vielleicht der Herr Bürgermeister, und Herr Van der Bellen und auch unser Parteiobmann Heinz-Christian Strache haben es geschafft, aber sonst schafft es eigentlich kaum jemand, ein Direktmandat zu bekommen.

 

Es gäbe noch mehrere Bereiche der direkten Demokratie und der Bürgerbeteiligung. All das hätten wir diskutieren können! Es hätte, außer dass die Koalition dieses Thema jetzt schnell abhaken wollte, wirklich keinen Grund gegeben, sich nicht seriös darüber ein Jahr oder eineinhalb oder zwei Jahre zu unterhalten. Jetzt ist es zu spät für die letzte Wahl, und die nächste Wahl ist, auch wenn wir nicht sicher wissen, wann sie ist, vielleicht erst in fünf Jahren.

 

Zum Schluss, meine Damen und Herren, nehme ich noch ganz kurz Bezug auf die Anträge, die eingebracht wurden. Ein bisschen etwas wird auch Kollege Dr. Aigner für unsere Fraktion dazu sagen.

 

Das Zweitwohnsitzerwahlrecht sehen wir vielleicht ein bisschen anders als die ÖVP. Ich glaube, man sollte dort, wo man seinen Hauptwohnsitz hat, auch den Gesetzgebungskörper wählen. Das ist mein persönliches Verständnis. Darüber ist zwar vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen, aber das ist unser Zugang dazu. Daher werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

 

In einem weiteren ÖVP-Antrag geht es um die Abschaffung der Funktion der nicht amtsführenden Stadträte, allerdings nur unter Beibehaltung der Kontrollrechte und Akteneinsichtsrechte für die Oppositionsfraktionen. – Liebe ÖVP! Wollt ihr das jetzt oder nicht? Entscheidet euch!

 

Zu dem, was vorher gesprochen wurde: Das ist ja eine Besonderheit, die es außer in Wien sonst nirgendwo gibt. Nicht amtsführenden Stadträte werden Sie nicht ein einziges Mal in unseren Normen finden. Diese Diktion gibt es zumindest gesetzlich nicht, aber wir alle wissen, was damit gemeint ist.

 

Aber wie soll das dann funktionieren, meine Damen und Herren? Was geschieht mit dem Recht, das jetzt auch ein nicht amtsführender Stadtrat hat? – Nicht amtsführende Landesräte gibt es ja nicht, weil, wie ich heute schon in der Früh bei den Diskussionen gesagt habe, die Landesregierung ein Kollegialorgan ist, die als Kollegialorgan beschließt: Dort werden Beschlüsse gefasst.

 

Nicht so verhält es sich in der Gemeindeverwaltung. Dort gibt es sehr wohl Stadträte mit eigenen Geschäftsgruppen. Aber wie soll dieses Recht substituiert werden? – Das geht nicht! Entweder hat man ein Stimmrecht, dann ist man Mitglied der Stadtregierung, oder man hat kein Stimmrecht, dann ist man kein Mitglied der Stadtregierung. – Dem werden wir also nicht zustimmen. Ich werde Ihnen aber unseren Zugang zu dieser Thematik – das ist ja kein Geheimnis – auch noch erörtern.

 

Über den Antrag der NEOS betreffend Senkung der Sperrklauseln bei Wiener Gemeinderatswahlen kann man diskutieren. 3 Prozent wurden jetzt genannt. – Das sehe ich eher nicht so, das ist ein bisschen zu niedrig gegriffen! Daher werden wir jetzt einmal dagegen sein. Ich hoffe, Sie werden uns das nicht weiter übel nehmen! Das ist aber ein Thema, über das man durchaus diskutieren kann!

 

Sie haben sich auch betreffend Vorzugsstimmen auf 3 Prozent festgelegt. – Auch darüber hätte ich gerne zuerst eine Diskussion, die, glaube ich, groß angelegt werden sollte. Man sollte sich überlegen, was auf welcher Ebene, auf Bezirksebene, auf Wahlkreisebene, auf Ebene des zweiten Ermittlungsverfahrens, sinnvoll ist. Darum werden wir auch da erst einmal dagegen stimmen, sind aber sehr wohl dafür, dass man darüber diskutiert.

 

Dem Abänderungsantrag der NEOS werden wir zustimmen, weil dieser mehr oder weniger textgleich mit unserem ist.

 

Auch für den Beschlussantrag werden wir selbstverständlich sein. Die ÖVP, die Freiheitlichen und auch die Grünen hatten diesen Gesetzesentwurf zum Zweitermittlungsverfahren ja schon fix und fertig ausgearbeitet, Sie tun das jetzt kund, und wir werden auch dafür stimmen.

 

Dann haben wir hier noch den Beschluss- und Resolutionsantrag der Regierungsparteien betreffend Änderung der Bundesverfassung im Hinblick auf die Möglichkeit der Einräumung des Wahlrechts für EU-BürgerInnen auf Gemeinde- und Landeswahlebene. Darüber wird mein Kollege Dr. Aigner sprechen.

 

Wir sind auch gegen die Änderung der Bundesverfassung dahin gehend, dass in Wien auf Grund seiner Sonderstellung eine Änderung der Repräsentation im Stadtsenat vorgenommen werden kann. Das ist auch keine Hexerei. Ich werde Ihnen dann unsere Stellungnahme dazu erklären.

 

Zum dritten Antrag wird auch Kollege Aigner Stellung nehmen.

 

Wir bringen jetzt noch ein paar Anträge ein, um dem auch Ausdruck zu verleihen, was ich Ihnen jetzt doch relativ lang und breit erzählt habe.

 

Wir bringen einen Beschlussantrag ein, mit welchem wir das zuständige Mitglied der Landesregierung bitten, eine überfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten, die das System der Briefwahl überarbeitet, weil wir meinen, dass all die Probleme, die ich Ihnen vorher geschildert habe, erörtert werden müssen, und zwar aus meiner Sicht überfraktionell. – Diesen Antrag bringe ich einmal ein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Gleichermaßen hätten wir vom Herrn Stadtrat gern eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Verbesserung der direkten Demokratie sowie der Bürgerbeteiligung. Auch diesbezüglich gibt es sehr viel zu besprechen. Wir ändern jetzt ja das Volksabstimmungsgesetz beziehungsweise das Volksbefragungsgesetz, und auch da gibt es Hürden in dem Sinn,

 

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