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Landtag, 22. Sitzung vom 27.02.2013, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 28

 

Meinung bei den GRÜNEN gibt, aber das soll nicht meine Sache sein, denn gelten wird wohl das müssen, was die Vertreter der GRÜNEN hier sagen.

 

Letztendlich ist es eine unverantwortliche Politik, weil sie es, erstens, davon bin ich überzeugt, selber nicht so meinen, wie sie es sagen, zweitens völlig absurd und unumsetzbar ist, aber es ist auch völlig unverantwortlich gegenüber allen Asylwerbern, gegenüber den Kirchenbesetzern und gegenüber den potenziellen Asylwerbern, die sich überlegen, vielleicht doch noch nach Österreich kommen zu wollen, weil es da eine Chance gibt. Es ist unverantwortlich, den Menschen Hoffnungen zu machen, die absolut nicht erfüllbar sind. Mit diesen Hoffnungen, die Sie, sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, erwecken, sind Sie Teil des Problems, das wir haben, aber sicher nicht Teil der Lösung! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Hebein. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.57.48

Abg Birgit Hebein (Grüner Klub im Rathaus)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen!

 

Vorweg nur eines, ich habe die Rede vom Herrn Abg Gudenus schlichtweg menschlich schäbig gefunden, bin mir aber jetzt nicht ganz sicher, ob mich diese Rede mehr entsetzt oder der Herr Abg Ulm, der hier herauskommt und sagt, ihn hat auch etwas gestört bei der Rede vom Herrn Abg Gudenus, und das war der Satz, dass Muslime nichts in der katholischen Kirche zu tun haben. Alles andere war offensichtlich in Ordnung.

 

Aber ich versuche es einmal sachlich. Worum geht es heute? Worüber sprechen wir? Wir sprechen über die Grundversorgung in Wien. Es sind circa 6 000 Menschen in Wien in der Grundversorgung. Das sind AsylwerberInnen, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte. Der Herr Abg Ulm hat es schon ausgeführt, das sind die Menschen, denen kein Asyl gewährt wird, aber die trotzdem bedroht werden auf Leben und Gesundheit, die definitiv Gefahren wie Folter ausgesetzt wären, wenn man sie abschieben würde, das heißt, zeitlich beschränkte Unterstützung. Und dann haben wir noch Menschen, die man offiziell sonstige Fremde nennt. Das sind definitiv Menschen, die man nicht abschieben kann, entweder weil es kein Heimreisezertifikat seitens der Botschaften gibt oder es vor allem Frauen sind, die vom Menschenhandel betroffen sind oder es Menschen sind, die eine Duldung oder ein humanitäres Bleiberecht erhalten.

 

Das heißt, insgesamt erhalten zirka 6 000 Menschen hier in Wien die Grundversorgung. Andererseits wird suggeriert, dass die Massen Wien überschwemmen und dass sich Menschen zu Abertausenden hier einnisten. – Das ist schlichtweg falsch!

 

Zweiter Punkt: Ja. Wien erfüllt die Quote mit 143 Prozent. Das stimmt. Und wir sollten darüber sprechen, warum die anderen Bundesländer dieser ihrer Aufgabe nicht gerecht werden. Wir können gerne diskutieren, warum das einfach nicht klappen will! Auf der anderen Seite suggeriert Schwarz-Blau, dass dadurch massenhaft Kosten für die Stadt Wien entstehen. – Das ist ebenso falsch! Sie wissen ganz genau, dass, unabhängig davon, wie viele Menschen in Wien untergebracht sind, in der Grundversorgung keine Mehrkosten für die Stadt Wien außer der vereinbarte Quote entstehen, weil das mit den Ländern abgeglichen wird. Es entstehen also überhaupt keine zusätzlichen Kosten! Aber es ist halt klass, wenn man ein bisschen Stimmung machen kann!

 

Nächster Punkt: Ja, es stimmt: In Wien bleiben die Menschen mit einem negativen Asylbescheid tatsächlich in der Grundversorgung. Ich habe schon vorher die sogenannten „sonstigen Fremden“ genannt. Diesbezüglich ist Wien menschlich ein Vorreiter. Das stimmt. (Abg Mag Wolfgang Jung: Eine Vorreiterin!) Inzwischen vollziehen das auch Tirol und Vorarlberg.

 

Auf der anderen Seite sagen Schwarz und Blau, dass das unverantwortlich ist. – Ich möchte Schwarz und Blau nur daran erinnern, woher denn das Gesetz und diese Grundversorgungsvereinbarung kommen, dass auch sogenannte „sonstige Fremde“ in der Grundversorgung bleiben. – Diese Grundversorgungsvereinbarung wurde zwischen Schwarz und Blau ausverhandelt. Eigenartig, das haben Sie wohl vergessen! Daran waren Herr Böhmdorfer und … Jetzt habe ich den zweiten verdrängt! Wie heißt der von der ÖVP? (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Strasser!) Ja! Strasser! Der eine sitzt jetzt wegen Korruption auf der Anklagebank, und der andere verteidigt FPÖler auf der Anklagebank. (Zwischenruf von Abg Mag Johann Gudenus, MAIS. – Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.)

 

Also: Es wurde bereits 2004 vereinbart, dass die Menschen trotz negativer Asylbescheide in der Grundversorgung bleiben. Und ich meine, wir sollten eigentlich darüber diskutieren, warum die anderen sechs Bundesländer diese Vereinbarung von Schwarz-Blau aus dem Jahr 2004 nicht vollziehen. Das wäre eigentlich das Thema, abgesehen davon, dass es menschlich völlig widersinnig ist, diese Menschen nicht zu versorgen, weil dann sowieso keine Möglichkeiten mehr für sie gegeben sind.

 

Nächster Punkt – die Grundversorgung selbst: In Wien sind 70 Prozent privat untergebracht, und 30 Prozent werden qualitativ hochwertig von NGOs betreut. Daran sind die Diakonie und die Volkshilfe beteiligt, und es gibt in diesem Zusammenhang Vereine wie das Projekt Integration, den Verein Ute Bock oder das Servicezentrum der Caritas. Dabei geht es um menschliche, qualitative Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen.

 

Und ich bitte Sie, wirklich festzuhalten, dass eine Familie, egal, wie viele Kinder sie hat, in der Grundversorgung maximal 220 EUR Miete bekommt. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist ja nicht wahr!) Mit diesem Geld müssen Sie sich einmal etwas suchen! Außerdem erhalten sie 180 EUR pro Erwachsenen und 80 EUR pro Kind im Monat. Das heißt, eine Familie mit 3 Kindern erhält in der Grundversorgung maximal 800 EUR, davon werden die Miete und alle Lebenskosten bezahlt. (Weiterer Zwischenruf von Abg Mag Wolfgang Jung.) Stellen Sie sich heraus, und sagen Sie ganz klar, was daran falsch ist! Das sind die offiziellen Zahlen! Ich weigere mich, zu

 

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