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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 90 von 100

 

Partizipation, nämlich dem Wahlrecht, hat es ganz klare Positionierungen hier auch in diesem Gremium des Landtages gegeben, wo die GRÜNEN und die SPÖ ja damals gemeinsam für ein Wahlrecht gestimmt haben. Und so ist der politische Diskurs in einem permanenten, ja. wie soll ich sagen, Entwicklungsprozess und ist der politischen Diskurs auch notwendig weiterzuführen. Ich denke, die Positionen haben sich nicht verändert. Aber leider haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht verändert. Gemeinsam hier auch weiter Schritte zu setzen und in der Partizipation ganz wichtige Integrationsschritte zu sehen, ist wichtig, und da braucht es natürlich einen Verbund, einen Verbund auf den verschiedensten Ebenen. Heute entscheiden wir hier über den Verbund für territoriale Zusammenarbeit und ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist mit den Stimmen der Sozialdemokratie, der Freiheitlichen Partei und der Volkspartei unterstützt und somit mehrstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Es liegt ein Beschluss- und Resolutionsantrag der grünen Abgen Mag Maria Vassilakou, Marco Schreuder und FreundInnen vor betreffend Wahlrecht für in Wien lebende EU-BürgerInnen auch auf Gemeinderatsebene. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich frage daher die Mitglieder des Wiener Landtages, wer diesen Beschlussantrag unterstützt? – Dies ist nur von der beantragenden Fraktion mitgetragen, daher abgelehnt.

 

Ich schlage nunmehr vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu dürfen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist einstimmig so beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist auch in zweiter Lesung daher einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die 28. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung aus dem gleichen Jahr, die 36. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, die 32. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, die Pensionsordnung 1995, nämlich die 20. Novelle zur Pensionsordnung 1995, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, die 9. Novelle zu eben diesem Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz, das Unfallfürsorgegesetz 1967, die 17. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967, das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998, die 5. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998, das Wiener Personalvertretungsgesetz, die 16. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz, das Wiener Bezügegesetz 1995, die 10. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995, das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995, die 11. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 und das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, die 8. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien geändert werden und das Wiener Eltern-Karenzgeldzuschussgesetz aufgehoben wird. Berichterstatterin hiezu ist wiederum Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Novelle.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zum Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. – Dies ist einstimmig so beschlossen. (Abg DDr Eduard Schock: Nein, nein! – Abg Veronika Matiasek: Nein!) Pardon. Ohne Stimmen der Freiheitlichen, daher mehrstimmig, ohne die Stimmen der FPÖ so beschlossen. Danke für die Korrektur. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen.

 

Ich schlage nunmehr erneut vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu dürfen. Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist zögerlich, aber doch von allen vier Parteien sohin unterstützt und daher einstimmig beschlossen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Wiener Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. – Dies ist erneut mit der Sozialdemokratie, der Grünen Fraktion und der ÖVP mehrstimmig beschlossen worden.

 

Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, die 11. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz, das Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz, die 1. Novelle zu diesem Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz geändert werden. Berichterstatterin hiezu ist wiederum Frau Amtsf StRin Frauenberger. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zur Novelle des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Dr Vana. Ich ersuche Sie darum.

 

StRin Dr Monika Vana: Sehr geehrter

 

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