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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 82

 

Schreibfehler und Ähnliches richtigstellen. (Abg Mag Wolfgang Jung: Alles kann man ändern! Deswegen gibt es ja eine zweite Lesung!) Ich meine, dass das Argument, das heute nur in der ersten Lesung zu beschließen und dann über die zweite zu reden, nicht zutreffend ist.

 

Ganz grundsätzlich lässt sich ausführen, dass die Briefwahl so, wie wir sie beschließen, eindeutig weiterhin verfassungsmäßig ist. Sie entspricht dem, was im Bund auch gilt, und zwar auch diese Acht-Tages-Frist. Mir hat gerade die Expertin, die zuständige Juristin und Leiterin der MA 62, gesagt, dass es nach dem Homogenitätsprinzip zumindest sicherer ist, wenn wir es so beschließen. Der Verfassungsgerichtshof hat gegenüber anderen Regelungen in anderen Bundesländern noch nicht Stellung genommen, und insofern sind wir verfassungsmäßig sozusagen auf der sicheren Seite, wenn wir den Gemeinderatswählern keine andere Frist vorschreiben, als wir sie bei der Nationalratswahl haben.

 

Anders als bei der Volksbefragung wird es auch bei der Gemeinderatswahl durchaus Stimmen etwa aus Südamerika oder weiß Gott woher geben, und bei diesen kann der Postlauf sehr wohl acht Tage betragen! Und selbst in dieser Frist könnten die Wahlkarten nicht unbedingt einlangen, aber irgendwo muss eine Grenze sein, wenn man nicht erst drei oder vier Wochen nach der Wahl das Ergebnis haben will. Acht Tage sind aber beim Bund seit Langem üblich, und das wird sich sicherlich auch bei uns bewähren.

 

Es gibt auch Staaten, wo das noch immer nicht hinhaut. Ich habe heuer eine Karte am 29. Dezember in Tunesien abgeschickt, und diese ist erst am 23. Jänner angekommen. Eine absolute Sicherheit gibt es vermutlich sowieso nie. Eine achttägige Frist ist aber auch international üblich. – Das zur Briefwahl, wie sie jetzt vorgesehen ist.

 

Zum gerechten Wahlrecht: Ich habe das hier, glaube ich, schon vier- oder fünfmal ausgeführt, und ihr habt schon vier- oder fünfmal einen Antrag eingebracht, dass wir angeblich kein faires Wahlrecht haben. – Wir haben ein faires Wahlrecht, das weiß jeder. Das ist nach dem Verfassungsgerichtshof auch eindeutig mit der Gleichheitsvorschrift gemäß Wahlrecht der Bundesverfassung vereinbar.

 

Siegi Lindenmayr, unser Klubobmann, hat jetzt auch schon die wesentlichen Beispiele gebracht, ich will jetzt nicht alle noch einmal wiederholen. Großbritannien und Frankreich haben ganz andere Regelungen, ebenso Spanien, Griechenland und so weiter. Die Bundeswirtschaftskammer möchte ich jetzt aber doch noch einmal erwähnen, weil sich Kollege Strobl noch nicht zu Wort gemeldet hat. Mit 50 Prozent der Stimmen 62 Prozent der Mandate innezuhaben, ist nur dort möglich, wo die ÖVP klare Mehrheitsverhältnisse hat. Das würden wir uns nicht trauen, denn da ist die Abweichung meiner Meinung nach zu groß. Das muss wirklich zurückgewiesen werden, und wir fordern die ÖVP auf, das wirklich bald zu ändern! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Ich glaube, ich brauche jetzt nicht noch einmal die gesamten Harmonisierungen darzustellen, die sinnvollerweise jetzt ermöglicht werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei durchwegs um sinnvolle Änderungen. Diese Bestimmungen wurden im Bund von der ÖVP nicht nur mitbeschlossen, sondern diese wurden vom zuständigen Innenministerium ausgearbeitet.

 

Insofern sind das sinnvolle Anpassungen unserer gemeinderätlichen Bestimmungen an das Bundesrecht. Außerdem ist dies eine sinnvolle Anpassung an die verschiedenen Wahlordnungen überhaupt, was natürlich auch mit dazu beiträgt, dass es keine Probleme gibt, wenn wir an einem Tag gleichzeitig verschiedene Wahlen haben. Es gibt jetzt auch betreffend die Wahlkommissionen sinnvolle Adaptionen, die das Abführen von Wahlen organisatorisch noch besser machen. Es gibt die Übernahme des Portos für die Rücksendung von Briefwahlkarten durch die Gemeinde Wien, was auch eine Erleichterung ist.

 

Ich glaube, dass diesem Wahlrecht wirklich alle zustimmen könnten, weil wir wirklich nach sachlichen Kriterien vorgehen, und in diesem Sinn kann ich die Zustimmung nur empfehlen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Es liegt mir keine weitere Wortmeldung mehr vor. Es liegen zwei Abänderungsanträge vor.

 

Ich komme zunächst zum Abänderungsantrag der Landtagsabgeordneten Dipl-Ing Martin Margulies, Mag Maria Vassilakou, Christoph Chorherr, Matthias Tschirf, Mag Barbara Feldmann und Dr Wolfgang Ulm betreffend Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung – Wahlabo. Ich ersuche jene Mitglieder des Landtages, die für den Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die Minderheit. Somit ist der Abänderungsantrag nicht angenommen.

 

Mir liegt ein weiterer Abänderungsantrag von Dipl-Ing Martin Margulies, Mag Maria Vassilakou, Christoph Chorherr, Matthias Tschirf und Dr Wolfgang Ulm betreffend Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung – Briefwahl – vor. Auch diesbezüglich ersuche ich jene, die für diesen Antrag sind, um ein Handzeichen. – Das sind die Stimmen der ÖVP, der FPÖ und der Grünen. Das ist die Minderheit. Somit ist der Abänderungsantrag nicht angenommen.

 

Ich erkläre die Verhandlung nun für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Ich habe verstanden, dass ich mich kurz fassen soll.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich möchte hier nur noch einmal auf das Kernstück des Poststückes zu sprechen kommen: Am 29. Jänner dieses Jahres wurden entsprechende organisatorische Maßnahmen gesetzt sowie optimiert und die Organisation sowohl der Europawahlen, Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen sowie von Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren des Bundes im Parlament beschlossen.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag setzen wir

 

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