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Landtag, 26. Sitzung vom 25.06.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 61

 

Weiters sollen im Bereich der Budgetausstattung Änderungen durchgeführt werden können. Auch das ist gescheit und richtig. Und dass Bezirksvorsteher verschiedener Bezirke Vereinbarungen miteinander treffen können, ist ebenfalls gescheit und richtig. Schließlich sollen auch Ehrungen von Bezirksvorstehern unterschrieben werden können, wenn sie der Bürgermeister dazu ermächtigt.

 

Meine Damen und Herren! Sonst ist da aber nicht viel! Es könnte in den Bezirken derzeit mehr neu geregelt werden! Man könnte in der Stadtverfassung, aber auch in der Gemeinderatswahlordnung vieles regeln. Man könnte zum Beispiel auch Überlegungen über eine Direktwahl des Bezirksvorstehers anstellen. Oder man könnte überlegen, wie man Sitzungen der Bezirksvorstehung und der Bezirksvertretung ordentlich protokolliert. Es gibt dort keine Wortprotokolle, und daher kann man nie nachvollziehen, was geschehen ist.

 

In diesem Bereich gibt es noch sehr viel zu tun! Es gibt jedoch nur diese minimale Lösung in Form eines Initiativantrags der beiden Parteien hier im Haus. Die Begründung dafür war, dass das die Bezirksvorsteher von SPÖ und ÖVP vereinbart haben und dass es nur auf Bezirksvorsteherebene eine Diskussion gegeben habe. – Wenn das wirklich auf Bezirksvorsteherebene stattgefunden hat, dann war die FPÖ dazu nicht eingeladen, weil wir keine Bezirksvorsteher stellen. Die GRÜNEN stellen jedoch Bezirksvorsteher, und ich weiß nicht, ob sie entweder nicht eingeladen waren oder nicht mittun wollen. Das entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Es ist dies jedenfalls eine Novelle, die ganz typisch die Handschrift der zwar mandatsstärksten, aber nicht mehr stimmenstärksten Partei dieses Hauses trägt. Man macht Novellen, die alles können, nur eines sicherlich nicht, nämlich die Machtbefugnisse der SPÖ einschränken, und so geht es seit Jahrzehnten.

 

Meine Damen und Herren! Ich bin schon lange in diesem Haus, und habe auch die Novelle zur Wiener Stadtverfassung 1996 miterlebt. Bei der damaligen Novelle war der nachmalige Klubobmann und Präsident Hatzl noch Stadtrat und als Vorgänger von Stadträtin Frauenberger für diesen Bereich zuständig, und es war wirklich interessant, wie er das Ganze aufgebaut hat. Die Oppositionsparteien sind damals mit der Vorstellung in diese Verhandlungen gegangen, dass Wien endlich ein faires Wahlrecht erhält und es nicht eine Bevorzugung der größten Partei in diesem Hause gibt, die dann mit knapp 45 Prozent trotzdem noch die absolute Mehrheit stellt.

 

Wie hat Hatzl das Ganze angelegt? – Er ist mit etwas ganz Neuem gekommen und hat gesagt: Wir werden das jetzt in Wien ändern und gehen von den derzeitigen Sprengelaufteilungen auf eine Aufteilung nach Wahlkreisen zurück. Dann ist ein zweiter Vorschlag gekommen, nämlich 50 Prozent davon auf 50 Wahlkreise und den Rest nach Hagenbach-Bischoff oder nach d’Hondt aufzuteilen. Beides waren intensive Vorteile für die SPÖ, ganz besonders in der damaligen Zeit. Es war dies eine Bestlösung für die SPÖ. Ansonsten werde alles bleiben, wie es ist.

 

Das war es dann auch. Die ÖVP hat damals dagegen gestimmt. Ich kann mich noch an die damalige Rede erinnern. Wir haben damals im Endeffekt der ÖVP ihren Mandatsstand gerettet. Wären die Vorschläge gekommen, die Hatzl vorher vorgesehen hatte, dann hätte es vielleicht noch den einen oder anderen Abgeordneten aus dem 19., 13. und 1. Bezirk gegeben und sonst überhaupt nichts, und der FPÖ und den Grünen wäre ein ähnliches Schicksal sicher gewesen.

 

Interessant dabei ist, dass die ÖVP bis zu dem Zeitpunkt 1996 immer ein faires Wahlrecht vertreten und sich dafür eingesetzt hat, dass im zweiten Ermittlungsverfahren so vorgegangen wird wie im Nationalrat, dass die Stimmen auch ordnungsgemäß den Parteien zugeordnet werden und dass es zu keiner Verschiebung auf Grund der Zuordnungen kommen kann, die sich auf Grund der Möglichkeit nach Hagenbach-Bischoff in Wien im ersten Wahlgang ergeben.

 

1996 waren Wahlen, und was ist dann geschehen? – Die SPÖ hat erstmals auf Grund des hervorragenden Ergebnisses der FPÖ die absolute Mehrheit verloren und hat die ÖVP unter dem Landesparteiobmann der ÖVP und nachmaligen Vizebürgermeister Görg in die Regierung mitgenommen. Dieser hat dann ein Gusenbauer-Schicksal erlitten.

 

Die ÖVP hätte in der Zeit von 1996 bis 2001 zu dem stehen können, was sie vorher und nachher immer verlangt hat, nämlich ein faires Wahlrecht für Wien. Görg war aber so glücklich, dass er Vizebürgermeister ist, dass er auf all das, was er den Wählerinnen und Wählern und auch den Parteien vorher versprochen hat, völlig vergessen hat! Er hat sich über die zwei Ressorts, die man ihm gegeben hat, wahnsinnig gefreut, hat aber in dieser Zeit im Endeffekt nichts getan. Die ÖVP hat die fünf Jahre mehr oder weniger genossen, sie hat aber vergessen, dass sie vorher Oppositionspartei war. Sie hat zwar 1998 durchaus den einen oder anderen kleinen Schritt betreffend Dezentralisierung betrieben und hat im Bereich der Kontrolle das eine oder andere eingebracht, aber es ist ihr in dieser Zeit nicht gelungen, sich für ein faires Wahlrecht für Wien einzusetzen.

 

Meine Damen und Herren! Seit 2001 ist die ÖVP nicht mehr in der Regierung, und Klubobmann Tschirf vertritt jetzt wieder sehr intensiv und gut ein faires Wahlrecht für Wien, und er wird heute, von uns unterstützt, einen Antrag einbringen, dass ein faires Wahlrecht für Wien ausgearbeitet wird. Die Frau Stadträtin wird dazu aufgefordert werden, im Herbst damit herauszukommen.

 

Diese Leistung, die jetzt für diese kleine Novelle im Bereich der Stadtverfassung zur Verbesserung der Aktivitäten der Bezirke erbracht wurde, ist zu unterstützen, wenn es auch nur eine Minimalleistung ist. Wir werden diese selbstverständlich unterstützen, hoffen aber, dass groß angekündigte neue Maßnahmen nicht wieder so im Sande verlaufen wie bisher!

 

Es ist interessant, dass heute wieder zwei Anträge der beiden Klubobleute von SPÖ und ÖVP eingebracht wurden. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher: Soll das

 

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