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Landtag, 22. Sitzung vom 29.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 59

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Schönen guten Morgen!

 

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter, Sie fragen mich, inwieweit die Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes auf Bundesebene, die sich derzeit in Begutachtung befindet, Auswirkungen auf die Wiener Gesetzeslage hat.

 

Da in Ihrer Fragestellung keine inhaltliche Definition inbegriffen ist, verzeihen Sie mir, wenn ich zuerst einmal rein formal beantworte. Wir befinden uns in der Phase einer Begutachtung, das bedeutet, dass eine Vielzahl von Stellen in diesem Begutachtungsverfahren ihre Kommentare abgeben wird. Wenn das Gesetz tatsächlich mit noch nicht grundsätzlich feststehenden Formulierungen beschlossen werden sollte und, wie es im Entwurf vorgesehen ist, mit 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, dann ist es wie jedes Mal selbstverständlich, dass die Länder und damit auch das Land Wien in ihren diesbezüglichen Landesgesetzen bundesgesetzliche Bestimmungen aufzunehmen hätten, und das wird auch in diesem Fall geschehen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 1. Zusatzfrage stellt wieder Herr Abg Mag Gudenus. Bitte sehr.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Das Prozedere, dass die Landesgesetze dann angeglichen werden müssen, ist mir schon klar. Es geht ja aus dem Entwurf hervor, dass es mehrere Änderungen geben soll. Zum Beispiel soll das Jugendamt Zugriff auf strafrechtlich relevante Daten oder persönliche Daten wie zum Beispiel die Religion oder zum Beispiel eine Mitteilungspflicht einiger Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, wie etwa in Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen oder Spitälern haben.

 

In den Diskussionen der letzten Monate, wo es auch einige Kritik an den Behörden in Wien auf Grund einiger Fälle gab, haben Sie meiner Erinnerung nach abgelehnt, dass so eine Mitteilungspflicht stattfindet. Wie ist Ihre Meinung dazu?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

LhptmStin Grete Laska: Wenn wir uns der inhaltlichen Diskussion dieser Gesetzesvorlage zuwenden, dann sage ich aus Wiener Sicht, es sind hier einige Punkte gesetzlich festgelegt, wo ich sehr stolz darauf bin, dass sie in Wirklichkeit das gesetzlich niederschreiben, was die tägliche Arbeit in Wien tatsächlich auch auszeichnet. Wir hatten in der vergangenen Woche eine große Enquete im Rathaus, wo zum Beispiel der ganze Bereich der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanung sehr genau mit Fachleuten nicht nur aus Wien, sondern weit über Wien hinaus diskutiert wurde. In Wirklichkeit werden, wenn das Gesetz so kommt, wie es jetzt vorgesehen wird, sowohl im Bereich der Gefährdungsabklärung als auch im Hilfeplan beziehungsweise in der Verpflichtung zur Dokumentation die Wiener Standards im Bundesgesetz aufgenommen. Das ist gut so, weil wir der Meinung sind, dass das schon sehr lange notwendig ist.

 

Das Zweite, was die Verschwiegenheitspflicht, die Auskunftspflicht und vor allem die Datenschutzbestimmungen betrifft, stellt ebenfalls eine Verbesserung dar, weil damit ganz klar geregelt wäre, was der Jugendwohlfahrtsträger in Zukunft verwenden und übermitteln darf. Auch das ist etwas, was Sie angesprochen haben. Mit dieser Klarstellung wären dann Diskussionen darüber, ob man sich mehr wünscht oder weniger möchte, nicht mehr möglich, weil bei einer gesetzlichen Regelung, die wir dann selbstverständlich auch ins Wiener Gesetz übernehmen würden, das klar wäre.

 

Auch die Zusammenfassung der Mitteilungspflichten an den Jugendwohlfahrtsträger und die Verpflichtung, Mitteilungen nun auch unverzüglich schriftlich zu erhalten, stellen eine Verbesserung dar.

 

Es gibt aber auch einige vorgesehene Paragraphen, die sicherlich noch zu Diskussionen führen werden und wo aus meiner Sicht noch nicht ganz sicher ist – aus Wiener Sicht würde ich mir das auch dringend wünschen, dass es noch nicht sicher ist –, dass die Regelungen, so wie sie jetzt im Gesetzesentwurf vorgesehen sind, tatsächlich auch kommen. Da rede ich, um ein Beispiel zu geben, von dem gesamten Bereich der Pflegeeltern und dem vorgesehenen Wegfall der Pflegebewilligungen. Das ist ein Bereich, der für mich nicht ganz glücklich in dieser Formulierung geregelt wäre, weil es ein Rückschritt wäre. Und auch der gesamte Bereich der Frage, was nach dem 18. Lebensjahr geschieht, bedarf meiner Meinung nach noch einer genaueren Definition, weil wir nicht auf der einen Seite bestimmte Altersgrenzen mit Rechten und Pflichten verbinden können, die wir auch teilweise in den letzten Jahren und Jahrzehnten heruntergesetzt haben, und auf der anderen Seite bestimmte Aufgabenstellungen im Zusammenhang mit der Jugendwohlfahrt erweitern können. Hier ist eine Grenzziehung noch deutlicher zu machen, und auch die Definition, wann in welchen Fällen wer etwas zu tun hat.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 2. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Dieses Gesetz wird sicher noch Anlass zu einigen Diskussionen vor allem bezüglich des Bundes geben, worauf Kollege Gudenus auch abgezielt hat, nämlich bezüglich der Datenweitergabe bezüglich Religionsbekenntnis und ethnischer Herkunft. Es wird auch kritische Stellungnahmen zu genau diesem Passus geben.

 

Meine Frage: In § 12 ist in diesem zur Begutachtung vorliegenden Gesetzesentwurf festgelegt, dass die Ausstattung der öffentlichen Jugendhilfeträger in personeller, finanzieller und fachlicher Hinsicht in erforderlicher Art und Weise und Umfang geregelt sein muss beziehungsweise geeignet sein muss. Es gibt ja nach wie vor die offene Forderung der Gewerkschaft – nämlich der KIV und auch des FSG – nach mehr Personal im Wiener Jugendwohlfahrtsbereich, nämlich nach 36 SozialarbeiterInnen und im Bereich der RechtsvertreterInnen nach 18 Personen.

 

Es ist so, dass bis jetzt 11 SozialarbeiterInnen beziehungsweise eine Stelle bei der Mobilen Arbeit mit Familien bewilligt sind.

 

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