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Landtag, 17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 70

 

wahrscheinlicher. Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz bestimmt: Wer den öffentlichen Anstand verletzt oder ungebührlicherweise störenden Lärm erregt, ist mit Geldstrafe bis zu 700 EUR, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. Welche Maßnahmen auch legistischer Art werden Sie initiieren, um Wien noch lebenswerter und sicherer zu machen?)

 

Bitte, Herr Dr Häupl, um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Ich habe mich natürlich mit dem Vorfeld Ihrer relativ allgemeinen Frage beschäftigt, nämlich mit der Feststellung, dass es zu vermehrten Anstandsverletzungen und Lärmerregungen im öffentlichen Raum kommt. Ich habe mir daher, weil mir kein diesbezüglicher Bericht vorgelegen ist und weil auch der Herr Innenminister, mit dem ich mich vor nicht allzu langer Zeit über ein anderes Thema, nämlich die Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld und bei der Europameisterschaft unterhalten habe, im Sinne auch unserer Partnerschaft, die wir unter anderem auch zu diesem Zweck abgeschlossen haben, unterhalten habe, keinerlei Hinweise gemacht hat, folgerichtig bei der Bundespolizeidirektion erkundigt.

 

Die hat mir mitgeteilt, dass von ihren Statistiken her gesehen eher das Gegenteil wahr ist. Im Jahr 2006 hat die Bundespolizeidirektion Wien 4 353 Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt, 2007 waren es 4 206, und bis 31.5.2008 waren es 1 904 Verwaltungsstrafverfahren. So gesehen kann die Bundespolizeidirektion mit Sicherheit sagen, dass das Ganze eher rückläufig ist und nicht vermehrt auftritt.

 

Nichtsdestotrotz, auch 4 000 Verwaltungsstrafverfahren sind immer noch eine ganze Menge, wenngleich es im Vergleich mit anderen Straftaten, vor allem Eigentumsdelikten, natürlich immer noch entsprechend zu relativieren ist.

 

Ich will diese Information nicht kleinreden, immerhin habe ich es Ihrer Frage zu verdanken, dass ich überhaupt darüber informiert wurde, was sich in dem Bereich abspielt. Aber einmal mehr kann ich nur darauf verweisen, dass, wenn wir unsere Polizei ordentlich ausstatten – und jetzt rede ich nicht alleine der Polizeigewerkschaft das Wort –, sie dann – davon bin ich überzeugt – die Probleme, die sie in der Stadt hat, die Aufgabenstellungen, die sie in der Stadt hat, ordentlich bewältigen kann und da auch den, sagen wir einmal, relativ kleinen Teil der Verwaltungsübertretungen oder Verwaltungsstrafverfahren entsprechend durchführen kann.

 

Ich glaube nicht, dass es notwendig ist – und auf das wird es ja in Ihrer Zusatzfrage dann hinauslaufen –, dass wir hier eigene Organe aufbauen müssen, die notabene dann Bundesrecht vollziehen müssten, denn jeder weiß, dass das Sicherheitspolizeigesetz ein Bundesgesetz ist, dieses Thema betreffend.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 1. Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Dr Ulm. Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Ich bin ja geradezu begeistert darüber, wie die nonverbale Kommunikation zwischen uns funktioniert, denn natürlich wollte ich genau diese Frage stellen, wie viele Verfahren es in dem Bereich wirklich gegeben hat, aber da es kein Bereich der Landesvollziehung ist, wäre es mir nicht zugelassen worden. Also, idealer geht es wirklich nicht mehr.

 

Aber nichtsdestoweniger möchte ich auf dieses ceterum censeo von mir hinweisen, dass ich schon meine, dass zur Kriminalitätsbekämpfung wirklich an allen Rädchen gedreht werden muss und dass da die Gemeinde Wien bei der kommunalen Kriminalprävention vielleicht noch Potenzial hat, um in diesem Bereich mehr zu machen.

 

Ich möchte jetzt gar nicht die Polizei kritisieren, indem ich sage, ich habe den Eindruck, es wird bei den Anstandsverletzungen zu wenig eingeschritten, aber Tatsache ist, es gibt Randale in öffentlichen Verkehrsmitteln, es gibt Betrunkene in der U-Bahn-Passage, es gibt Belästigungen von Passanten. Das senkt nicht nur die Lebensqualität in Wien, sondern das geht auch sehr oft Hand in Hand mit gerichtlich strafbaren Handlungen.

 

Ich meine, dass es da Potenzial gibt, dass man dieser Problematik noch mehr Augenmerk widmen sollte, weil es eine Schnittstelle ist zwischen Sicherheitspolitik und Sozialpolitik, wo die Gemeinde durchaus ihren Platz hat, denn örtliche Sicherheitspolizei ist laut Bundesverfassung Angelegenheit im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Das haben wir an die Bundespolizeidirektion übertragen, ist okay, aber können wir hier nicht noch mehr machen, um zu mehr Lebensqualität und Sicherheit in Wien beizutragen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich bin ja, wie Sie wissen, für konkrete Vorschläge immer sehr offen in diese Richtung, aber ich darf schon darauf verweisen, dass wir, Stadt und Bundespolizeidirektion Wien, gerade in der Analytik mit der Polizei sehr, sehr eng zusammenarbeiten, und wenn sich in dieser Kriminalanalytik bestimmte Hotspots herausstellen sollten, so wie wir jetzt beispielsweise die Praterstern-Ereignisse haben, dann gibt es dort eine sehr, sehr gute Zusammenarbeit. Wie Sie wissen, haben wir das SAM gegründet, also eine sozialarbeiterische Einrichtung, deren MitarbeiterInnen aus meiner Sicht heraus gesehen aus den Erfahrungen vom Karlsplatz her viel gelernt haben und sehr gut arbeiten. Wir haben sie, soweit man das heute beurteilen kann, auch personell sehr gut ausgestattet. Sie sind sehr gut vorbereitet, und sie arbeiten sehr, sehr gut mit der Polizei zusammen. Und was vor allem am SAM wirklich das Gute und Neue ist: Sie sind sehr, sehr flexibel. Das heißt, sie können gemeinsam mit der Polizei auf Veränderungen, die sich aus der Analytik herauslesen lassen, entsprechend reagieren.

 

Jetzt gilt auch hier: Das Bessere ist der Feind des Guten. Selbstverständlich bin ich der Auffassung, wenn man gerade im Hinblick auf Kriminalprävention etwas besser machen kann, dann reden wir darüber. Ich bin

 

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