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Landtag, 17. Sitzung vom 05.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 70

 

haben aus unterschiedlichen Gründen ihren Protest angekündigt. In nahezu allen Fällen, die Sie aufgezählt haben, mit Ausnahme des Kärntner Landeshauptmanns, ging es überhaupt nicht um die Frage der Kostenverlagerung, sondern um die Strukturreform, also um diese so genannten Machtfragen, ob zum Beispiel die Arbeitnehmervertreter oder die Arbeitgebervertreter jetzt im Kontrollausschuss überstimmt oder nicht überstimmt werden können oder wie weit die Weisungsrechte des Kontrollausschusses gehen, ob es da nur um ein Benchmarking oder eine Empfehlung geht oder tatsächlich Anordnungen getroffen werden können. In Salzburg hat man beispielsweise verkündet, dass in Zukunft die Entscheidung, ob die Putzfrau in der Gebietskrankenkasse angestellt wird, von der Zustimmung des Kontrollausschusses abhängig ist. – Das ist vollkommener Unsinn! Das liegt in der Nähe der Schildlausargumentation der FPÖ anlässlich des EU-Beitrittes.

 

Es gibt also viele Motivationen, und man hat offenbar nahezu wissentlich Argumente verwendet, von denen man weiß, dass sie falsch sind, um in dieser Auseinandersetzung halt auch irgendwo öffentlich punkten zu können, zumeist angeregt durch die jeweiligen Obleute der Gebietskrankenkasse in den jeweiligen Ländern. – Das ist die Wahrheit.

 

Ein einfaches Wort zum Konsultationsmechanismus: Der Konsultationsmechanismus kann dann ausgelöst werden, wenn eine Gesetzesvorlage dem Ministerrat vorgelegt wird, bei der eine klare Benachteiligung für die Länder herauskommt. Diesfalls sind die drei Konsultationsmechanismen zu einem Zeitpunkt ausgelöst worden, zu dem es noch gar keinen Gesetzesentwurf gegeben hat. Im Hinblick darauf frage ich mich, wogegen dieser Konsultationsmechanismus eigentlich ausgelöst wurde!

 

Und der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat noch eins draufgesetzt, indem er gemeint hat, dass damit diese Reform gestoppt ist. – Der Konsultationsmechanismus kann keine Reform und kein Gesetzesvorhaben stoppen! Der Konsultationsmechanismus kann lediglich eine Verhandlungsnotwendigkeit zwischen dem Bund und den Ländern über die finanziellen Auswirkungen, die es in diesem Zusammenhang gibt, signalisieren.

 

Es geht also überhaupt nicht darum, ob ich irgendjemandem die Mauer gemacht habe. Vielmehr habe ich meinen scharfen Blick auf die Interessen der Wiener Patienten und Patientinnen in Wien fokussiert und habe gemäß ihren Interessen gehandelt.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Pilz stellt die nächste Zusatzfrage. – Bitte.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Alle namhaften Experten und Expertinnen sind sich einig, dass man, wenn man von einer nachhaltigen Gesundheitsreform sprechen möchte, auch die Länder und die Spitalserhalter mit einbeziehen muss.

 

Mein Eindruck war, das man sich von Länderseite und auch in Wien diese doch sehr heftig geführte Debatte zwischen den verschiedenen Playern betreffend die eigenen Reformnotwendigkeiten quasi ein bisschen aus der ersten Reihe fußfrei angeschaut hat.

 

Würde man das ernst nehmen und Nägel mit Köpfen machen, dann müsste man doch sagen, dass eine Finanzierung aus einer Hand und eine zentrale Steuerung genau das bewirken würde, was Sie selbst jetzt als Kritikpunkt formuliert haben, nämlich dass die Patientenströme vom niedergelassenen Bereich in die Ambulanzen umgeleitet werden. Wenn man all das nicht möchte, sondern wenn man möchte, dass es die beste Versorgung für alle gibt, dann müssten die Länder das ihrige tun.

 

Herr Landeshauptmann! Ich frage Sie: Sind Sie bereit, die Budgetmittel für die Spitalsfinanzierung in eine zentrale Steuerungsorganisation einzubringen, damit man den niedergelassenen Bereich und den Spitalsbereich aus einer Hand steuern kann?

 

Präsident Johann Hatzl: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Nur wenn man mich politisch entmündigt, würde ich das tun! Würde ich befürworten, rund 2 Milliarden EUR in einen bundesweiten Topf einzuzahlen und nachher nicht das Geringste mitentscheiden und mitbestimmen zu können, was die Spitalsversorgung betrifft, dann müsste ich, mit Verlaub gesagt – man soll im Landtag immer schön sprechen, deshalb suche ich jetzt so dringend ein Wort – voll meschugge sein!

 

Der Vorschlag, der schon im Frühling gekommen ist, hat einen relativ einfachen Hintergrund, und dieser heißt: Verbundlichung – „Verstaatlichung“ kann man ja nicht sagen – des gesamten Gesundheitswesens. Über den Vorschlag, dass es nur mehr eine Gebietskrankenkassa in Österreich gibt und die Länder-Gebietskrankenkassen aufgelöst werden, kann man zweifelsohne diskutieren. Alle Spitäler würden dann Staatsspitäler werden, und die Länder sollen dazu zahlen. – Darüber kann man diskutieren. Das ist aber absolut nicht mein Vorschlag und Konzept. So stelle ich mir das mit Sicherheit nicht vor!

 

Nichtsdestotrotz werden die Länder mit dem Bund über die Frage der Spitalsfinanzierung, die einen anderen Teil des Gesundheitsfinanzierungskonzeptes darstellt, natürlich reden müssen. Das tun sie auch, denn wie Sie sicherlich wissen, ist im Finanzausgleichspaktum natürlich nicht nur der Finanzausgleich im engeren Sinn, also die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesmittel, enthalten, sondern es geht dabei auch um andere Fragen wie etwa um die Wohnbauförderung, um die Spitalsfinanzierung, um die Schule, die wir hier oft genug diskutiert haben, und insbesondere auch um die Lehrerstellen und so weiter. Es wird hier in einem Paket diskutiert, und nur so sind diese Dinge auch zu lösen.

 

Auch beim letzten Finanzausgleich war die Frage der Spitalsfinanzierung ein wesentlicher Verhandlungsgegenstand. Der Finanzausgleich ist mit Jahresanfang in Kraft getreten, und die Diskussion, die zur Frage der nachhaltigen Sicherung der Gesundheitsfinanzierung geführt wird, läuft darauf hinaus, dass man vier oder fünf Monate später das gesamten Finanzausgleichspaktum wieder aufschnüren soll. Das halte ich nicht für gut. Man

 

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