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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 55

 

ihnen eine Schulung geben wollen, wie Gewalt wirkt und wie sie mit ihren Aggressionen umgehen. Wir wollen ihnen vermitteln, dass Gewalt an Frauen tabu ist, und das in einer sehr jugendgerechten Form gemeinsam mit der WEGA. Ich denke mir, dass eine Kooperation zwischen Jugendzentren, der Polizei und der Stadt Wien sehr gut ist. Ich meine nämlich, wie schon erwähnt, dass präventive Arbeit, aber auch Bewusstseinsarbeit ganz wichtig ist.

 

White Ribbon leistet einen guten Beitrag, wenn prominente Fußballer, Schauspieler und Politiker sagen: Wir stehen gemeinsam auf gegen die Gewalt an Frauen! Das soll meiner Meinung nach immer wieder unterstützt werden, und ich denke, wir sind da in Wien auf einem sehr guten Weg.

 

Die „16 Tage gegen Gewalt“ sind eine Aktionszeit, in der es intensive Bemühungen gibt, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Letztendlich lohnt es sich aber für uns Politikerinnen und Politiker, egal, welcher Couleur, Tag für Tag gegen die Gewalt an Frauen zu kämpfen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Die 5. Frage (FSP - 05368-2007/0001 - KFP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Ebinger gestellt und ist an die Frau Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet. (Medienberichten zufolge plant die EU-Kommission eine neue Richtlinie, die vorsieht, dass alle EU-Bürger sich in einem beliebigen EU-Land behandeln lassen dürfen und nur jene Behandlungskosten ersetzt werden, die auch im Herkunftsland des Patienten anfallen würden. Welche Auswirkungen hat diese Richtlinie für das Land Wien?)

 

Frau Stadträtin! Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen, welche Auswirkungen die geplante EU-Richtlinie im Gesundheitsbereich auf Wien hat. – Die Europäische Kommission hat für Ende 2007 den Richtlinienvorschlag zu Gesundheitsdiensten angekündigt. Allerdings liegt dieser noch nicht vor, weshalb zu den Auswirkungen dieses zu erwartenden Vorschlags für das Land Wien noch keine konkreten Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

Grundsätzlich können wir aber schon sagen, dass die Mechanismen des Binnenmarktes auch im Gesundheitsbereich nach dem Wunsch der Europäischen Kommission stärker Einzug halten sollen und dass das Land Wien diesen Entwicklungen sehr kritisch gegenüber steht. Meines Erachtens sind nämlich Gesundheitsdienstleistungen nicht zu vergleichen mit anderen Dienstleistungen, die nach Marktregeln funktionieren. Außerdem meine ich, dass der hohe medizinische und auch rechtliche Standard der österreichischen Gesundheitsversorgung nicht durch Regelungen der freien Marktwirtschaft unterlaufen werden darf.

 

Für das Land Wien hat eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung aller Wienerinnen und Wiener die oberste Priorität. Ein gleicher und gerechter Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsdienstleistungen ist daher auch in Zukunft sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass der Markt hier nicht Einzug hält.

 

Entsprechend der österreichischen und Wiener Gesundheitspolitik müsste daher die Richtlinie zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten die Mobilität der Patienten und auch der Fachkräfte regulieren, um Ungleichgewichte in der Gesundheitsversorgung und Belastungen zu verhindern. Ich gehe davon aus, dass die Republik Österreich, die dafür Ansprechpartnerin ist, dementsprechend reagieren und agieren wird, wenn die Richtlinie vorliegt.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von Herrn Mag Ebinger. – Ich bitte darum.

 

Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Landesrätin!

 

Sie haben schon ausgeführt, dass Wien – sogar laut Studie – österreichweit führend in der Gesundheitsversorgung ist. Wir können also zu Recht stolz auf dieses Gesundheitssystem sein!

 

Mir ist klar, dass die Diskussion über die Richtlinie jetzt ein bisschen früh ist. Mit Ende des Jahres wird ein Entwurf für die Richtlinie verabschiedet. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Richtlinie verabschiedet wird. Und wenn sie verabschiedet ist, muss man sie auch noch umsetzen, das weiß ich schon.

 

Allerdings ist das wirklich ein Thema von gewaltiger Dimension. Das Ganze kann nämlich speziell in dem Fall, dass man eine international renommierte Gesundheitsversorgung hat, auch gewaltige finanzielle Dimensionen haben. So weit ich nämlich der Gemeindezeitung und den Tageszeitungen entnehmen kann, würde das, zumindest wie es jetzt vorgesehen ist, bedeuten, dass sich jeder Bürger der Europäischen Union hier zu den Kosten behandeln lassen kann, die seine Sozialversicherung tragen würde.

 

Sie werden sich sicherlich schon mit Ihren Experten damit beschäftigt haben. Daher meine Frage: Gibt es schon Schätzungen, was im Extremfall an Mehrpatienten auf Wien zukommen kann?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Richtlinie liegt, wie gesagt, noch nicht vor, ist aber bereits in Diskussion, und ich bin Ihnen insofern sehr dankbar für die Frage, weil ich es für ganz wichtig halte, dass wir über Prozesse in der Europäischen Union nicht erst dann reden, wenn sie da sind und damit schon erledigt sind, sondern bereits zu dem Zeitpunkt, wenn der Prozess beginnt. Daher habe ich mich auch schon sehr eingehend damit beschäftigt.

 

Das, was von der Kommission geplant ist, ist die Umsetzung dessen, was derzeit Rechtsprechung des EuGH ist, und die Rechtsprechung des EuGH besagt, dass die ambulante Versorgung in Mitgliedsstaaten ohne vorherige Genehmigung des anderen Mitgliedsstaats in Anspruch genommen werden kann, die stationäre Versorgung hingegen nur nach vorheriger Genehmigung. Sowohl die Kommission als auch der EuGH in seinen Erkenntnissen gehen davon aus, dass die Patienten- und Patientinnenmobilität sehr gering ist und nur 1 Prozent

 

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