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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 71

 

wirklich ihre Ziele nennen, die sie in einer halben Stunde äußern könnten. Sie plakatieren, und Kleingruppen mit extremen Einzelzielen wie etwa diese Pelzgegner blockieren den ganzen Tag lang Kaufhäuser, Geschäfte und dergleichen mehr in der Mariahilfer Straße. Außerdem werden Demos um 22 Uhr abends genehmigt. Das stört zwar die Geschäftsleute und auch sicherlich die Kunden nicht mehr, hingegen aber die Bewohner, die das aushalten müssen.

 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, keine Frage. Aber es muss auch eine Verhältnismäßigkeit der Mittel geben, und diese vermisse ich in Wien mit aller Deutlichkeit.

 

Ich darf auch kurz sagen, dass nach den Gesetzen natürlich nur solche Versammlungen zu untersagen sind, die strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen und die öffentliche Sicherheit gefährden. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf das Grundrecht auf friedliche Versammlungen aber auch eingeschränkt werden, soweit es im Interesse des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. Das wird von Theo Öhlinger dahin gehend ausgelegt, dass eine Begrenzung der Demonstrationsfreiheit möglich sein muss, um den Geschäftsverkehr nicht unmöglich zu machen, und es Pflicht der Behörden sei, zwischen Interessen der Veranstalter einer Demo und dem öffentlichen Wohl und den Interessen anderer Bürger abzuwägen.

 

Ich ersuche den hier nicht anwesenden Bürgermeister, dass er sich mit den Sicherheitsbehörden zusammensetzt und endlich dafür Sorge trägt, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden! Er ist einflussreich genug! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich nehme ihm nämlich seine festlegende Feststellung, wo er überall nicht zuständig ist und daher nichts machen könne, nicht ganz ab! Ich gehe davon aus, dass der Bürgermeister von Wien und gerade Herr Bürgermeister Häupl ein nicht unwichtiger Mann ist; ich würde ihn als einen der wichtigsten Männer der Republik bezeichnen. Wenn er will, wird er sicherlich auch Änderungen bei diesen Nebenaspekten des Demonstrationsrechts in einer Haupteinkaufsstraße durchsetzen können, und ich hoffe, er wird es wollen.

 

Dazu kommen noch die Probleme in der Mariahilfer Straße, die jetzt nicht unbedingt mit diesem Punkt zusammenhängen. Ich erwähne sie trotzdem kurz: Kriminalität, Auswüchse des Drogenproblems, die allerdings weniger die Mariahilfer Straße betreffen, sondern hauptsächlich die U-Bahn, Karlsplatz, Schwedenplatz et cetera.

 

Im Hinblick darauf wäre die Einführung eines personell gut ausgestatteten städtischen Ordnungsdienstes eine dringende Notwendigkeit. Es gibt genügend Beispiele in der Bundesrepublik Deutschland, dass das dort sehr gut und zur Zufriedenheit der Stadt, der Verwaltung und der Bürger funktioniert. Beispielsweise wurde so etwas in Nürnberg und auch in Wolfsburg, einer im Vergleich zu Wien verhältnismäßig kleinen Stadt in Niedersachsen, eingeführt. Dort geschieht einiges in diese Richtung.

 

Dieser Ordnungsdienst hat das Ziel, durch handelnde Präsenz dazu beizutragen, ordnungswidriges Verhalten zu minimieren. Es geht dabei um Missachtung des Leinenzwanges, Graffiti-Farbschmierereien, es geht um Lärmen, belästigendes Verhalten, es geht um Betteln, es geht um Fahrradfahren in der Fußgängerzone, was dort anscheinend verboten ist, es geht um Nichtbeachtung der Lieferzeiten, Parken in der Fußgängerzone und vieles andere mehr.

 

Neben der Möglichkeit, ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen, gibt es auch die Befugnis, Ordnungswidrigkeiten vor Ort zu unterbinden, Platzverweise und Ersatzvornahmen zu veranlassen und Ähnliches mehr. Selbstverständlich kann die Polizei zur Unterstützung beigezogen werden, soweit es im Einzelfall erforderlich ist. Sollten Verwarnungen oder die Einleitung eines Bußgeldverfahrens unumgänglich sein, hat dies zu erfolgen. Da hat übrigens die Wiener Einrichtung, die jetzt geschaffen wird, mehr Möglichkeiten als der Ordnungsdienst in Niedersachsen. Man kann aber sagen: Der Erfolg dieses Ordnungsdienstes bei der Lösung der Aufgaben ist ein großer, und die optische Präsenz allein in den Hauptstraßen und Fußgängerzonen ist ein Sicherheitsfaktor für die Bevölkerung.

 

Ich glaube, dass die genannten Dinge der Konstruktion sehr ähneln, welche Frau StRin Sima und die Gemeinde Wien nunmehr für diese „Waste Watchers" vorgesehen haben, allerdings halt leider eingeschränkt und nicht in dem Ausmaß, wie es notwendig wäre. Ich sehe darin einen ersten Schritt im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, hier massive Veränderungen herbeizuführen.

 

In der gestrigen Debatte hat sich aber leider gezeigt, dass die SPÖ und Bgm Häupl am Bild Wiens als eine Insel der Seligen festhalten. Die Bürgerinnen und Bürger Wiens tun das sicherlich nicht mehr, und ich glaube auch nicht, dass irgendjemand in der SPÖ behaupten wird, dass Wolfsburg ein Hort der Kriminalität, der Taschendiebstähle, der Einbruchsdiebstähle und der Devastationen ist. Ich glaube das nicht, und ich glaube, Sie glauben das auch nicht.

 

Trotzdem, obwohl wahrscheinlich weniger Anlass besteht, in Wolfsburg ... (Abg Godwin Schuster: Wie viele Personen sind dort im Ordnungsdienst beschäftigt?) Es ist sicherlich, bezogen auf eine kleine Stadt von etwa 150 000 Einwohnern, eine größere Zahl. Es sind dort sicherlich mehr als 30 Personen, Herr Kollege! (Abg Godwin Schuster: Vielleicht sind es insgesamt 40!) Dann würden wir hier aber auf alle Fälle 400 brauchen, haben aber für einen Teilaspekt nur 30. Das muss man dazu sagen: Wien ist ja auch eine um ein Vielfaches größere Stadt und bedarf daher auch eines vielfach größeren Einsatzes. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich glaube daher, wenn man das betrachtet, was in Nürnberg passiert ist, das ein bisschen größer ist und auch andere Ordnungsdienste hat, und wenn man Wolfsburg hernimmt und das vergleicht, dann ... (Zwischenruf von Abg Godwin Schuster.) Ich rede von etwas ganz

 

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