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Landtag, 8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 59

 

Unser Abänderungsantrag lautet daher und ist meines Erachtens bedeutend sinnvoller und klarer in sich geregelt:

 

„Das Benützungsrecht geht von Todes wegen über oder wird unter Lebenden übertragen." – Damit wäre einmal dieser erste Absatz sinnvoll geregelt, damit sich das nicht widerspricht.

 

Und dann lautet der dritte Absatz in unserem Abänderungsantrag:

 

„Die Übertragung des Benützungsrechtes unter Lebenden kann nur an eine einzelne Person erfolgen, die der ersten oder zweiten Linie im Sinne der §§ 731 ff ABGB angehört oder an den Ehegatten. Im Falle der Mehrheit von Benützungsberechtigten hat die Übertragung der Benützungsberechtigung im Einvernehmen aller Benützungsberechtigten zu erfolgen."

 

In formeller Hinsicht fordern wir die sofortige Abstimmung dieses Antrages.

 

Ich hoffe, dass Sie dem zustimmen, denn es wäre tatsächlich in der Praxis sinnvoll, diese Aufsplitterung des Benützungsrechtes unter mehreren Personen dahin gehend zu bereinigen, dass in Zukunft nur noch Einzelpersonen benützungsberechtigt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr StR Ellensohn.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Zwei Anmerkungen zum Abänderungsantrag der FPÖ.

 

Der eine Punkt, der gerade ausgeführt wurde, klingt für einen Nichtjuristen wie mich fast logisch, nämlich, wenn im § 27 Abs 2 steht, das Benützungsrecht geht von Todes wegen über und im Abs 3 wird dann etwas anderes geregelt. Jetzt würde man sagen, der Hausverstand sagt einem, das klingt ein bisschen seltsam. Jetzt hat aber ein Jurist vor mir gesprochen, und in der Juristensprache ist das eben ganz anders. Ich habe mir das von einem Juristen von meinem Team erklären lassen, und da gibt es eine Regelung – ich mache das wirklich ganz selten, denn mein Latein hat in der 4. Klasse Gymnasium aufgehört zu existieren und ich habe unter anderem deswegen die Schule gewechselt –, die nennt sich lex specialis derogat legi generali (Beifall bei den GRÜNEN. – Zwischenrufe.) – es scheinen sich mehrere Lateiner und Lateinerinnen im Haus zu befinden –, und das bedeutet nichts anderes, als das speziellere Gesetz hebt das allgemeine auf, und in der Juristensprache ist es eben nicht ungewöhnlich, zuerst etwas Allgemeines zu formulieren und kurz danach eine spezielle Regelung, die eine Ausnahme von der generellen Regelung darstellt, anzufügen. (Abg Mag Harald STEFAN: Aber das ist da nicht der Fall!) Das wäre genau da passiert.

 

Wenn mir das passiert wäre, hätte ich gesagt, das ist in Ordnung, denn ich bin kein Jurist, aber Sie sind ein Jurist, Herr Stefan. Also ich hätte geglaubt, dass Sie das so gut wissen wie mein Kollege, der mir das ausgearbeitet hat. (Abg Mag Harald STEFAN: Aber das ist nichts Spezielles, das ist etwas anderes!) Der hat mich nämlich darauf aufmerksam gemacht, dass die FPÖ anscheinend auch bei der Gesetzestechnik Lücken hat und nicht nur im politischen Inhalt.

 

Zum politischen Inhalt, und deswegen werden wir den Abänderungsantrag der FPÖ ablehnen. Es wird exakt ausgeführt, warum es zu dieser Änderung im Abs 3 kommt. Ich bringe jetzt eine Aufzählung, wer denn nun aller ein Recht auf Übertragung haben soll. Das sind Ehepartner, Lebensgefährten, Elternteil, Kind, Enkelkind, Bruder und Schwester. Die Freiheitliche Partei hätte jetzt gerne eine Erweiterung um Neffen und Nichten und streicht gleichzeitig die Lebensgefährtin und den Lebensgefährten hinaus. Es wird jetzt extra ausgeführt, dass das halt heute zu unserer Gesellschaft passt, denn so ist es. Das ist einfach eine Entsprechung und trägt der gesellschaftspolitischen Entwicklung Rechnung.

 

Der vorliegenden Gesetzesänderung, die per Antrag eingebracht wird, werden wir zustimmen, dem Abänderungsantrag der FPÖ aus den genannten Gründen nicht. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Wagner. Ich erteile es ihm.

 

Abg Kurt Wagner (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Ich könnte mir jetzt eigentlich die Ausführungen sparen und sagen, ich schließe mich vollinhaltlich den Ausführungen meines Vorredners an. (Beifall von Abg Dipl-Ing Martin Margulies.) Auch uns ist aufgefallen, dass in der Schnelligkeit anscheinend da der FPÖ etwas passiert ist, nämlich der wirklich wichtige Partner, der Lebensgefährte, denn der fällt dann im Prinzip heraus.

 

Nur, Herr Mag Stefan, ich habe schon eine Bitte, und das möchte ich formalrechtlich heute hier vorbringen. Wir hätten die Gelegenheit gehabt, das zu diskutieren, und wenn es hier wirklich Probleme gibt, dann soll man über diese Probleme diskutieren und reden, aber der richtigen Zeitpunkt und der richtige Ort zur Diskussion wäre der Ausschuss gewesen. Da hätten Sie alle Diskussionsbeiträge, alle Vorstellungen einbringen können, und wir hätten die Chance gehabt, uns mit der Materie dann tatsächlich auch inhaltlich noch vor Beschlussfassung im Landtag auseinanderzusetzen. Das haben Sie nicht gemacht.

 

Was haben Sie gemacht? Sie sind heute um 9.50 Uhr – um 9.50 Uhr! –, vor dem offiziellen Sitzungsbeginn gekommen und haben diesen Antrag eingebracht. Wir haben ihn im Prinzip bekommen. Ich darf Ihnen sagen (Abg Dr Matthias Tschirf: Sitzungsbeginn war um 9 Uhr!) – ja, aber vor der offiziellen Diskussion –, das ist eigentlich keine Vorgangsweise, wenn Sie tatsächlich wollen, dass man etwas prüft und nach Möglichkeit dann auch in die Realität umsetzt.

 

Ich würde Ihnen wirklich raten, und das gilt eigentlich für alle Fraktionen dieses Hauses – besonders lobend erwähnen möchte ich da die Grüne Fraktion, die das eigentlich immer sehr vorbildlich macht (Abg Claudia Smolik: Danke!) –: Wenn Sie etwas wollen, dann wird das lange Zeit vorher eingebracht. Man hat die

 

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