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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 83 von 90

 

bekommen sein. Der Banden werden wir bis auf lange nicht Herr werden und eine strafrechtliche Verurteilung nach StGB wäre etwas, was wirklich abschreckende Wirkung hätte.

 

Ich darf nun abschließend sagen, dass das natürlich nicht das einzige Problem ist. Wir sehen, dass die Stadt Wien und die Wiener Bevölkerung sich konfrontiert sieht. Wir haben ja im Übrigen eine ganze Reihe von Vorstößen als FPÖ zur Verschärfung des Landes-Sicherheitsgesetzes eingebracht: Zur Eindämmung der illegalen Prostitution, der um sich greifenden aggressiven Bettelei, der Kinderbettelei, wie sie durch Banden der organisierten Kriminalität hier in Wien vor sich geht.

 

Dazu hat die Frau Stadtrat auch Stellung genommen, wo man aber sagen muss, das betrifft sicherlich eine Möglichkeit, hier Absprachen mit den Ländern zu treffen. Wenn sich nunmehr irgendwelche Ostöffnungen, wo man die Zuwanderung und den Zuzug nicht mehr verhindern kann, zahlenmäßig massiv verschärfen, wird das Problem in alter Schärfe zurückkommen.

 

Und leider haben alle diese Vorschläge nicht die Zustimmung der SP-Mehrheit gefunden, ich glaube aber, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist, glaube ich, heute keine Sternstunde für die Wiener Gesetzgebung, und ich bin fast dankbar, dass wir diesmal in der Reihenfolge die FPÖ zuerst hatten und gleich darauf die GRÜNEN sprechen können, weil sich die Sozialdemokratie nun quasi aussuchen kann, welchen Weg sie in dieser Frage gehen möchte.

 

Jetzt haben wir in kurzen und schnellen Worten gehört, Bettelei, Punk, Dauerdemonstrationen, Osteuropa, Banden, Kinder, Prostitution und so weiter und so fort, und für alles hat die FPÖ eine ganze Menge Vorschläge zur Verschärfung der Landesgesetzgebung. In diesem Falle macht die SPÖ leider auch das, was sich die Freiheitlichen wünschen, nämlich eine Verschärfung des Strafrechts, das ja eigentlich und im Wesentlichen Bundessache ist, und wenn es ausnahmsweise nicht Bundessache ist, dann geht es in den gerichtlichen Strafbestimmungen im Landesrecht im Wesentlichen um den Steuerbereich, um Steuerhinterziehung, was eine gewisse Logik hat, denn wenn es sich um Steuern handelt, die vom Land eingenommen werden, ist es logisch, dass dann auch das Landesrecht greift.

 

Der Bund und die Bundesgesetzgebung hat im Bezug auf das Hütchenspiel bis heute keinen Handlungsbedarf gesehen und deswegen ist es auch in Österreich nicht verboten, (Abg Kurth-Bodo Blind: Da haben Sie Unrecht!) zumindest nicht verboten im Sinne des Strafrechts, und ist nicht vom Strafrecht bedroht.

 

Das heißt, Schwarz-Blau beziehungsweise Schwarz-Orange haben hier keinen Handlungsbedarf gesehen über die letzten Jahre. Die Wiener Stadtregierung mit einer absoluten Sozialdemokratie ist in diesem Fall schärfer eingestellt als das Kabinett Schüssel-Westenthaler, das in dem Bereich in keiner Art und Weise vorgegangen ist.

 

Jetzt muss man einmal schauen: Um was geht es eigentlich? Das Hütchenspiel, ein Missstand, okay, passt mir auch nicht. Ich wohne in der Nähe vom Brunnenmarkt, ich sehe das auch tatsächlich mindestens einmal in der Woche, wenn ich durchgehe, und ich nehme an, dass es öfter stattfindet, weil ich lebe ja nicht den ganzen Tag am Brunnenmarkt, sondern ich gehe ein paar Minuten durch. Jetzt passt mir das auch nicht. Was könnte man tun, welche Strafen sind vorgesehen, und was hat man in der Vergangenheit gemacht?

 

Letztes Jahr, 2005, 7 000 EUR Strafe, nicht zufrieden. 2006 bis zu 6 Monate Strafe. Was machen wir dann 2007? Das ist relativ schnell gegangen, innerhalb eines Jahres von einer Geldstrafe auf 6 Monate Haftstrafe. Was ist das Nächste, was kommt, wofür bekommt man überhaupt 6 Monate Haft? Das ist ja nicht so wenig. Ein halbes Jahr Haft bekommt man zum Beispiel bei fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Bedingungen.

 

Was heißt das jetzt genau? Zum Beispiel, wenn jemand mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt fährt und ein Kind mit dem Auto niederfährt, dann kann er als Höchststrafe 6 Monate bekommen. Man kann dasselbe auch alkoholisiert machen, das läuft auf die gleiche Strafe hinaus. Ist das verhältnismäßig, wenn Leute abgezockt werden beim Hütchenspiel, wo manche Leute in Österreich fürs Lottospielen schon das nicht sehr feine Wort Deppensteuer eingeführt haben? Das ist immerhin gang und gäbe, das darf man, glaube ich, verwenden. Ist es verhältnismäßig, wenn Leute, die Hütchenspiele betreiben, mit der gleichen Strafe bedroht sind wie jemand, der eine fahrlässige Körperverletzung begeht? Ich glaube nicht.

 

Jetzt ist die Frage natürlich, was glauben denn die GRÜNEN, was man tun könnte, wenn man schon das Hütchenspiel nicht haben möchte, denn verteidigen tue ich das natürlich mit keinem Wort. Was machen andere Städte? Schaut man da nach, weil das passiert ja nicht nur in Wien, sondern es ist ja so, dass das nicht nur in Wien passiert, sondern leider in nahezu jeder europäischen Großstadt ist das Hütchenspiel anzutreffen, es wird vornehmlich von sehr vielen Touristen und Touristinnen gespielt und die verlieren da halt einen Teil ihrer Urlaubskasse.

 

Was macht Berlin? Berlin hat genau dasselbe Problem wie Wien. Die setzen auf Prävention. Wenn man dort anruft, bekommt man die Auskunft: Wir haben lange auf Repression gesetzt, das hat aber nicht funktioniert, wir machen es jetzt genau umgekehrt. (Abg Christian Oxonitsch: Wir haben ein Bundesgesetz!) Die haben sich dann entschieden zu sagen, verstärkte Prävention. Dort gibt es mobile Polizeistreifen, die durchfahren und stehen bleiben, wo gespielt wird, da gibt es Lautsprecherdurchsagen, da gibt es Kinospots, die in der U-Bahn statt eines Werbespots oder sonst einer Unterhaltung gespielt

 

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