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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 65

 

Feststellungen hinsichtlich der Versorgungsmängel, die ich nur teilen kann. Aber was jetzt die Kooperation der Universitätsklinik betrifft mit anderen Einrichtungen, verblieb man letzten Endes im Unverbindlichen. Soweit waren wir vorher, und die Intervention des Patientenanwaltes hat offensichtlich daran nichts geändert.

 

Ich komme jetzt zu dem Thema, das mein Vorredner schon angesprochen hat: Die Situation, die sich ergeben hat, dass die Pflegemissstände in Wien endlich, endlich Thema wurden und dass der Pflegeombudsmann Dr Vogt installiert wurde, und zu der Frage, wie hier künftig zu verfahren ist angesichts eines Pflegeheimgesetzes, dem wir zugestimmt haben, wo eine Heimkommission unter der Führung der Patientenanwaltschaft eingerichtet wurde. Nichtsdestotrotz, obwohl wir zugestimmt haben, fordern wir die Einrichtung einer eigenen rechtlichen Institution für die Pflegeombudsstelle und lassen davon auch nicht ab. Ich glaube, dass eine Flurbereinigung der Aufgaben beiden Institutionen dienen würde und für beide Sinn machen würde.

 

Sie schreiben auf Ihren zwei Seiten, die Sie den Pflegeheimen in Ihrem Bericht widmen, lauter Dinge, die wir im Prinzip – mit einer einzigen Einschränkung, die ich noch verdeutlichen werde – auch teilen, dass es Personalmangel gibt, dass man das psychische und physische Wohlbefinden der Heimbewohner ins Zentrum der Arbeit stellen muss und und und. All das halten wir für unterstreichenswürdig. Aber, Herr Dr Dohr, das haben wir bereits gewusst. Wir haben gewusst, dass das alles richtig ist. Das haben wir in der Geriatriekommission rauf und runter gebetet, das ist keine neue Information.

 

Und dort, wo Sie Vorschläge machen, bin ich in einem wesentlichen Punkt nicht ihrer Meinung. Sie schreiben hier: „Die ärztliche Versorgung darf sich nicht auf die Grundversorgung durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin beschränken, sondern soll nahezu alle medizinischen Fächer bei Bedarf abdecken können." Also wenn das heißt, dass die krankenhausähnlichen Großpflegeheime auf diese Weise legitimiert, festgeschrieben und für alle Zukunft institutionalisiert bestehen bleiben sollen, wenn es das heißt, muss ich Ihnen widersprechen, denn wir waren in der Geriatriekommission schon wesentlich weiter. Wir haben festgestellt, dass für die hochbetagten Menschen natürlich eine medizinische Versorgung zur Verfügung stehen muss, was aber nicht heißt, dass wir eine Rundumversorgung von Fachärzten im Haus brauchen. Das ist Konsens gewesen in der Geriatriekommission, und Sie fallen mit diesem Vorschlag hinter diese Erkenntnis zurück. Mein Eindruck ist, dass man aus dieser Passage eigentlich lesen muss, dass Sie wollen, dass die beiden Großheime, die wir haben, so bestehen bleiben mit der vorbestimmten medizinischen Belegschaft. Das halten wir weder für notwendig noch für finanzierbar noch für zumutbar für die Patienten und Patientinnen, für die Bewohner und Bewohnerinnen, denn wir wollen ja, dass die Pflegeeinrichtungen keine Krankenhäuser sind und Menschen, die pflegebedürftig sind, im Wesentlichen in einer für sie annehmbaren Wohnumgebung sein sollen und nur dann medizinisch versorgt werden, wenn sie das auch brauchen.

 

Insofern ist der Ausweg, den die Frau Stadträtin, und ich bin sicher, auch heute wieder, als das Mittel der Wahl nennen wird, die Heimkommission, bei der der Dr Vogt einbezogen ist. Für Sie, Herr Dr Dohr, und auch für die Frau Stadträtin ist sie das Mittel, mit dem beide Aufgaben verbunden werden können.

 

Wir sind anderer Meinung, aus guten Gründen, nicht zuletzt, weil der Herr Dr Vogt selber immer wieder betont, welche Schwierigkeiten ihm diese Struktur macht. Und jeder, der Herr Patientenanwalt, die Frau Stadträtin, die Opposition, der Herr Dr Vogt, alle sollten doch eine Struktur vorfinden und unterstützen können, die Reibungsverluste vermeidet, Parallelstrukturen verhindert und die alle Institutionen so effizient wie möglich arbeiten lässt. Nichts spricht dagegen zu sagen, der Patientenanwalt hat ein großes, ein wichtiges Aufgabengebiet, der Pflegeanwalt hat ein wachsendes, was man an seiner Beanspruchung sieht. Nehmen wir die beiden Bereiche auseinander und ermöglichen wir auch für den Dr Vogt die notwendige Rechtsgrundlage. Frau Stadträtin, Sie kennen den Inhalt. Nichtsdestotrotz noch einmal ein Beschlussantrag auf Zuweisung in den Ausschuss.

 

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie, Herr Dr Dohr, mit der Heimkommission doch weitgehend die Arbeit erfüllen wollen, die wir dem Dr Vogt zubilligen wollen. Sie verlangen zusätzliches Personal. Das verstehe ich auch unter dieser Auffassung. Wir könnten in einer Entflechtung der Bereiche, denke ich, auch beim Dr Vogt das Personal ansiedeln, das dafür gebraucht wird, und bei der Heimkommission auskommen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die wir haben.

 

Ich wünsche mir, und das ist auch der Grund, warum wir diesem Bericht nicht zustimmen, dass Sie künftighin Ihre Aufgabe in diesem Sinn, wie ich es jetzt ausgeführt habe, verstehen werden, und wir hoffen auf einen Bericht im Jahr 2005, der auch auf diese grundsätzlichen und wichtigen Fragen in der Gesundheitsversorgung der Stadt endlich Antwort gibt. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Nächste Wortmeldung: Frau Abg Praniess-Kastner.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Patientenanwalt!

 

Erfreut haben wir den Bericht des Wiener Patientenanwalts, der Wiener Patientenanwaltschaft zur Kenntnis genommen, für dieses Jahr 2004 entgegengenommen, weil dieser wurde uns ja erstmals unter dem jetzigen Patientenanwalt Dr Dohr zeitgerecht vorgelegt. Diese zeitgerechte Vorlage wurde ja von uns Oppositionsparteien seit Jahren gefordert.

 

Wir halten die Institution des Patientenanwalts für eine äußerst wichtige Einrichtung, und wir haben uns gefreut über diesen Bericht. Die Freude hat sich aber leider beim Durchsehen des Berichts, nämlich beim Durchsehen der Inhalte des Berichts, verflüchtigt, denn wir haben gelesen, dass der Patientenanwalt von der Wiener

 

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