Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 65
Relation – zur Verfügung gestellt haben für Projekte, die sich dem Kampf gegen Frauenhandel verschrieben haben. Frauenhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern mittlerweile eines der größten internationalen Verbrechen. Sie kennen die Zahlen so gut wie wir. Menschenhandel hat den Drogenhandel bereits abgelöst im Umsatz, den man machen kann. Über 500 000 Opfer allein in Europa!
Noch einmal abschließend: Die Stadt Wien hat eine
Vorreiterrolle im Kampf gegen Gewalt und auch im Kampf gegen Gewalt in der
Familie. Die Stadt Wien lässt die Opfer nicht im Stich und baut den
Gewaltschutz aus. Das ist der einzig richtige Weg, und Wien geht ihn. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die
Aktuelle Stunde ist beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen,
gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1
der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten
des Grünen Klubs im Rathaus eingelangt ist.
Vor Sitzungsbeginn sind von Abgeordneten des
ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien fünf Anträge eingelangt. Den Fraktionen
wurden diese Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie
beantragt.
Die Abgen Christian Oxonitsch und Godwin Schuster
haben am 25. November 2005 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine
Gesetzesvorlage betreffend die Erlassung eines Gesetzes über die Regelung der
Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge
(Parkometergesetz 2006) eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke zugewiesen.
Nach der Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich
folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 1, 6, 3, 2, 10,
11, 12, 13, 9, 4, 5, 7 und 8 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.
Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.
Wir kommen zu Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie
betrifft den Bericht der Wiener Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im
Jahr 2004.
Ich darf Herrn Patientenanwalt Dr Dohr recht herzlich
bei uns im Saal begrüßen (Allgemeiner Beifall.) und darf auch gleich
bitten, bekannt zu geben, wenn Sie sich zu Wort melden wollen.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin
Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um entsprechende Diskussion.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem
Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Mag Ebinger zu Wort gemeldet. Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Mag Gerald Ebinger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine
Damen und Herren!
Wir haben seinerzeit dem Patientenanwaltschaftsgesetz
zugestimmt, und wir haben das sehr begrüßt, weil eine weisungsfreie Institution
geschaffen wurde. Es stand aber auch in diesem Gesetz drinnen, dass Berichte
einmal jährlich der Landesregierung und dem Landtag vorgelegt werden sollen.
Das ist damals nicht erfolgt. Wir haben viel zu spät die Berichte für 2002 und
2003 bekommen. Das war einer der Gründe, warum wir Anfang dieses Jahres dem
letzten Bericht nicht zugestimmt haben.
Der zweite Grund, auf den ich später noch eingehen
werde, waren die Missstände, der Strukturwandel bei Pflegeheimen
beziehungsweise das Nichtagieren des Patientenanwaltes in diesem Bereich.
Lassen Sie mich ein paar Punkte aus diesem jetzigen
Bericht für das Jahr 2004, der rechtzeitig und korrekt dem Landtag vorgelegt
wird, herausgreifen.
Vielleicht ganz kurz die verbindliche
Patientenverfügung. Der Herr Patientenanwalt sagt zu Recht, dass er bedauert,
dass diese für Patienten so wichtige Verfügung beziehungsweise das Gesetz
darüber noch nicht abgeschlossen ist. Wir hoffen auch, dass das 2006 endlich
der Fall sein wird, wenngleich es eine sehr heikle Materie ist und es
vielleicht auch immer gut ist, wenn man über diese Dinge genauer spricht.
Eine, wie soll ich sagen, für die Statistik
interessante und für mich wichtige Anmerkung ist auf den Seiten 22 und 23,
wo es um die Anzahl der Geschäftsfälle geht. Da werden in diesem Bericht
statistisch gegenübergestellt die Jahre 2000 bis 2004 und in den letzten Berichten
die Jahre 1996 bis 2003. Wenn man mit einer Statistik irgendwie etwas anfangen
will, dann sollte man immer meines Erachtens die Berichte für die gleichen
Jahre fortführen und nicht irgendwo fortsetzen. 1999 waren die Fälle ein bissel
höher. Das ist jetzt da herausgefallen. Das nur eine kurze Anmerkung.
Ein weiterer Grund, warum wir seinerzeit nicht
mitgestimmt haben, war die Stellung des Patientenanwaltes hinsichtlich der
Missstände, der Strukturmängel in Pflegeheimen. Wir haben seinerzeit darauf
hingewiesen, dass das Patientenanwaltschaftsgesetz eindeutig im § 3 die
Möglichkeit vorsieht oder den Patientenanwalt sogar beauftragt mit der
Angelegenheit des Gesundheitswesens in Wien im Rahmen der Landes- und
Gemeindeverwaltung, also betreffend Krankenanstalten, Pflegeheime, Rettung,
Krankenbeförderung, Angebot und Dienste der Stadt Wien im Gesundheitsbereich,
und dass ihn dabei die zuständigen Organe Land und Gemeinde bei der Erfüllung
der Aufgaben unterstützen sollen.
Der Herr Patientenanwalt Dohr hat
in seinem Bericht 2000/2001 überhaupt nur eine kurze Bemerkung über Pflegeheime
gemacht und erst im Bericht 2002/2003 ein bisschen eine Statistik angeführt.
Das, was wir uns erhofft haben, dass auf die Strukturmängel eingegangen wird
und dass Vorschläge vielleicht unterbreitet werden, diese Strukturmängel zu
beseitigen oder zu verbessern, ist meines Erachtens ansatzweise im jetzigen
Bericht vorhanden. Er geht jetzt auf den Seiten 51 ff auf die Situation
der Pflegeheime ein. Hinsichtlich der
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