Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 65
Amtsf StR Mag Sonja Wehsely:
Die Antwort ist Nein.
Präsident Johann Hatzl: Die letzte Zusatzfrage
hat Frau Abg Korun.
Abg Mag Alev Korun
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Nur
zur Klarstellung wegen vorhin: Ich weiß natürlich, dass die
Einbürgerungsbehörde MA 61 auf Hochtouren arbeitet, um spruchreife Anträge
noch vor In-Kraft-Treten des restriktiveren Staatsbürgerschaftsgesetzes
sozusagen zu beenden. Allerdings gibt es leider auch Fälle - ich nehme an, das
sind Einzelfälle, und sehr wenige, aber uns sind sie bekannt geworden -, dass
Personen den Antrag nicht einbringen konnten. Ob sie dann Monate später die
Staatsbürgerschaft bekommen hätten oder nicht, das ist natürlich eine Frage,
die niemand beantworten kann. Allerdings finden wir es in einem Rechtsstaat
prinzipiell bedenklich, das Menschen, die einen Antrag einbringen wollen, das
nicht können. Das nur zur Klarstellung; ich wollte damit auch klargestellt
haben, dass es kein Vorwurf an die MA 61 ist, pauschal das neue Gesetz zu
vollziehen. Es war nur die Befürchtung im Raum.
Nun
zu meiner Zusatzfrage: Mit dem neuen, verschärften Staatsbürgerschaftsrecht
wird es auch wesentlich teurer werden, Österreicher oder Österreicherin zu
werden. Nur ein Beispiel: Für die Erstreckung der Verleihung der
Staatsbürgerschaft bei Ehepartnern, die bis jetzt ungefähr 174 EUR gekostet
hat, steigen die Kosten auf ganze 700 EUR, sprich: Es werden sehr viele
Menschen vermutlich an dieser Hürde scheitern, da sie sich die Verleihung
schlicht und ergreifend nicht leisten können.
Nun meine Frage an Sie als zuständige Stadträtin: Können
Sie sich vorstellen, dass aufgrund des massiven Anstiegs der Kosten Wien auf
einen Teil der Landesgebühren bei der Einbürgerung verzichtet oder dass die
Stadt Wien einen Fonds schafft, um einkommensschwachen Personen und Familien
unter die Arme zu greifen, damit es nicht an der Einkommenshürde scheitert,
Österreicher oder Österreicherin zu werden? - Danke.
Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.
Amtsf
StR Mag Sonja Wehsely: Ich kann mir vorstellen - und habe das auch
schon getan -, dass wir uns, und das nicht leise, bemühen werden, dass sich auf
Bundesebene bei den Gebühren etwas ändert. Denn es ist schon jetzt so, dass
nach dem derzeit in Geltung befindlichen Gesetz - und Sie haben es ja selbst
angesprochen, dass die Gebühren drastisch erhöht werden - nur ein ganz kleiner
Teil Landesgebühren sind. Wenn wir uns zum Beispiel die Gebühren aufgrund der
Einbürgerungen nach freiem Ermessen anschauen, dann sind die österreichischen
Bundesgebühren 725 EUR versus 152 EUR an Landesgebühren. So ist es auch in
vielen anderen Bereichen, daher sage ich, dass die Landesgebühren hiervon nur
einen kleinen Teil ausmachen.
Es
ist natürlich im Bereich der Landesverwaltung notwendig, einen gewissen
Deckungsgrad zu haben. Allerdings erachte ich die Bundesgebühren, die jetzt im
neuen Staatsbürgerschaftsgesetz vorgeschrieben sind, für Gebühren, bei denen es
nicht um die Deckung des Aufwandes geht, sondern darum, Menschen, die sonstige
Voraussetzungen bereits erfüllen, aufgrund von Kosten abzuschrecken. Das lehne
ich ab, und daher werde ich auch dagegen auftreten.
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur
3. Anfrage (FSP - 05594-2005/0001 - KVP/LM). Sie wurde von
Herrn Abg Mag Wolfgang Gerstl gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Mit 1. Jänner 2006 tritt die Verordnung
des Landeshauptmannes betreffend die Geschwindigkeitsbeschränkung von
50 km/h als Verkehrsmaßnahme gemäß den Bestimmungen des IG Luft in Kraft.
Welche konkreten Auswirkungen betreffend die Schadstoffbelastung erwarten Sie
von der Temporeduktion auf 50 km/h?)
Ich
bitte um die Beantwortung.
Lhptm
Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
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of the same, ich kann mich daher, mir hoffentlich Wiederholungen ersparend, auf
die unmittelbare Beantwortung einer unmittelbaren Frage konzentrieren. Diese
Antwort wird Sie wenig überraschen: Ich erwarte mir insbesondere an besonders
belasteten Stellen der Stadtaus- und -einfahrten eine Reduktion auch der
Sekundärschadstoffe, wie sie der Feinstaub, aber auch Ozon darstellen. Daher
wird diese Maßnahme auch gesetzt.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr
Abg Mag Gerstl.
Abg
Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke, Herr Landeshauptmann!
Als
wir die Frage vor über einer Woche eingebracht haben, konnten wir nicht damit
rechnen, dass Ihre Kollegen aus der Stadtregierung Schicker und Sima am
vergangenen Freitag das Thema selbst hochbringen. Daher kommen wir jetzt dazu,
dass wir diese Anfrage noch einmal beantworten und noch einmal darüber
diskutieren.
Sie
haben ja schon ankündigen lassen, dass Sie überlegen, die Maßnahme einer
Evaluierung zu unterziehen, und wenn sie sozusagen nichts bringt, dann lassen
wir sie eben. Wir werden spätestens in drei Monaten wieder eine
Feinstaubbelastung in Wien haben. Sind Sie dann bereit, auch nach drei Monaten,
das heißt, nach vier, fünf Monaten zu sagen: Wenn es nichts gebracht hat,
stellen wir das wieder ein? (Abg Mag Rüdiger Maresch: Die haben wir jetzt, die Feinstaubbelastung!)
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm
Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie
beleidigen den seriösen Wissenschafter in mir. (Heiterkeit.) Denn gerade einen Sekundärschadstoff innerhalb
von drei Wochen zu messen, zu bewerten und dann auch die Maßnahme zu bewerten,
ist schon leicht verwegen. Das muss ich Ihnen in aller Offenheit sagen.
Lassen Sie mich zunächst abseits aller großen
Fachdiskussionen, die ja auch gestern geführt wurden, darauf hinweisen, dass es
in der österreichischen Straßenverkehrsordnung steht, dass im Ortsgebiet
Tempo 50 gilt,
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