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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 65

 

Amtsf StR Mag Sonja Wehsely: Die Antwort ist Nein.

 

Präsident Johann Hatzl: Die letzte Zusatzfrage hat Frau Abg Korun.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Nur zur Klarstellung wegen vorhin: Ich weiß natürlich, dass die Einbürgerungsbehörde MA 61 auf Hochtouren arbeitet, um spruchreife Anträge noch vor In-Kraft-Treten des restriktiveren Staatsbürgerschaftsgesetzes sozusagen zu beenden. Allerdings gibt es leider auch Fälle - ich nehme an, das sind Einzelfälle, und sehr wenige, aber uns sind sie bekannt geworden -, dass Personen den Antrag nicht einbringen konnten. Ob sie dann Monate später die Staatsbürgerschaft bekommen hätten oder nicht, das ist natürlich eine Frage, die niemand beantworten kann. Allerdings finden wir es in einem Rechtsstaat prinzipiell bedenklich, das Menschen, die einen Antrag einbringen wollen, das nicht können. Das nur zur Klarstellung; ich wollte damit auch klargestellt haben, dass es kein Vorwurf an die MA 61 ist, pauschal das neue Gesetz zu vollziehen. Es war nur die Befürchtung im Raum.

 

Nun zu meiner Zusatzfrage: Mit dem neuen, verschärften Staatsbürgerschaftsrecht wird es auch wesentlich teurer werden, Österreicher oder Österreicherin zu werden. Nur ein Beispiel: Für die Erstreckung der Verleihung der Staatsbürgerschaft bei Ehepartnern, die bis jetzt ungefähr 174 EUR gekostet hat, steigen die Kosten auf ganze 700 EUR, sprich: Es werden sehr viele Menschen vermutlich an dieser Hürde scheitern, da sie sich die Verleihung schlicht und ergreifend nicht leisten können.

 

Nun meine Frage an Sie als zuständige Stadträtin: Können Sie sich vorstellen, dass aufgrund des massiven Anstiegs der Kosten Wien auf einen Teil der Landesgebühren bei der Einbürgerung verzichtet oder dass die Stadt Wien einen Fonds schafft, um einkommensschwachen Personen und Familien unter die Arme zu greifen, damit es nicht an der Einkommenshürde scheitert, Österreicher oder Österreicherin zu werden? - Danke.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StR Mag Sonja Wehsely: Ich kann mir vorstellen - und habe das auch schon getan -, dass wir uns, und das nicht leise, bemühen werden, dass sich auf Bundesebene bei den Gebühren etwas ändert. Denn es ist schon jetzt so, dass nach dem derzeit in Geltung befindlichen Gesetz - und Sie haben es ja selbst angesprochen, dass die Gebühren drastisch erhöht werden - nur ein ganz kleiner Teil Landesgebühren sind. Wenn wir uns zum Beispiel die Gebühren aufgrund der Einbürgerungen nach freiem Ermessen anschauen, dann sind die österreichischen Bundesgebühren 725 EUR versus 152 EUR an Landesgebühren. So ist es auch in vielen anderen Bereichen, daher sage ich, dass die Landesgebühren hiervon nur einen kleinen Teil ausmachen.

 

Es ist natürlich im Bereich der Landesverwaltung notwendig, einen gewissen Deckungsgrad zu haben. Allerdings erachte ich die Bundesgebühren, die jetzt im neuen Staatsbürgerschaftsgesetz vorgeschrieben sind, für Gebühren, bei denen es nicht um die Deckung des Aufwandes geht, sondern darum, Menschen, die sonstige Voraussetzungen bereits erfüllen, aufgrund von Kosten abzuschrecken. Das lehne ich ab, und daher werde ich auch dagegen auftreten.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 05594-2005/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Mag Wolfgang Gerstl gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Mit 1. Jänner 2006 tritt die Verordnung des Landeshauptmannes betreffend die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h als Verkehrsmaßnahme gemäß den Bestimmungen des IG Luft in Kraft. Welche konkreten Auswirkungen betreffend die Schadstoffbelastung erwarten Sie von der Temporeduktion auf 50 km/h?)

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

More of the same, ich kann mich daher, mir hoffentlich Wiederholungen ersparend, auf die unmittelbare Beantwortung einer unmittelbaren Frage konzentrieren. Diese Antwort wird Sie wenig überraschen: Ich erwarte mir insbesondere an besonders belasteten Stellen der Stadtaus- und -einfahrten eine Reduktion auch der Sekundärschadstoffe, wie sie der Feinstaub, aber auch Ozon darstellen. Daher wird diese Maßnahme auch gesetzt.

 

Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage: Herr Abg Mag Gerstl.

 

Abg Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke, Herr Landeshauptmann!

 

Als wir die Frage vor über einer Woche eingebracht haben, konnten wir nicht damit rechnen, dass Ihre Kollegen aus der Stadtregierung Schicker und Sima am vergangenen Freitag das Thema selbst hochbringen. Daher kommen wir jetzt dazu, dass wir diese Anfrage noch einmal beantworten und noch einmal darüber diskutieren.

 

Sie haben ja schon ankündigen lassen, dass Sie überlegen, die Maßnahme einer Evaluierung zu unterziehen, und wenn sie sozusagen nichts bringt, dann lassen wir sie eben. Wir werden spätestens in drei Monaten wieder eine Feinstaubbelastung in Wien haben. Sind Sie dann bereit, auch nach drei Monaten, das heißt, nach vier, fünf Monaten zu sagen: Wenn es nichts gebracht hat, stellen wir das wieder ein? (Abg Mag Rüdiger Maresch: Die haben wir jetzt, die Feinstaubbelastung!)

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie beleidigen den seriösen Wissenschafter in mir. (Heiterkeit.) Denn gerade einen Sekundärschadstoff innerhalb von drei Wochen zu messen, zu bewerten und dann auch die Maßnahme zu bewerten, ist schon leicht verwegen. Das muss ich Ihnen in aller Offenheit sagen.

 

Lassen Sie mich zunächst abseits aller großen Fachdiskussionen, die ja auch gestern geführt wurden, darauf hinweisen, dass es in der österreichischen Straßenverkehrsordnung steht, dass im Ortsgebiet Tempo 50 gilt,

 

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