Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 70 von 72
entsprechend, den Maßnahmenplan vorlegen, so wie es auch vorgesehen ist. Deswegen habe ich Ihren Antrag nicht ganz verstanden, weil der Antrag im Prinzip genau das wiederholt, was im IGL eigentlich drinsteht, was man ohnehin machen muss. Das ist also eine gesetzliche Verpflichtung, der wir selbstverständlich nachkommen werden, das kann ich Ihnen von hier aus versichern.
Lärm, Umgebungslärmrichtlinie: Auch da harren wir der
Umsetzung des Bundes. Wir sind schon gerüstet, die MA 22 hat alles
vorbereitet. Ich glaube, der Umweltminister hat vor einer oder zwei Wochen
letztendlich doch die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vorgelegt. Wir
werden dann ebenfalls zügig darangehen, diese umzusetzen. (Abg Mag Rüdiger
Maresch: Bis 2008 habe ihr eh Zeit! Ist eh ziemlich zügig!) Na ja, wir tun
eben unserer Bestes, um Sie 100-prozentig zufriedenzustellen, Herr Kollege! (Abg
Mag Rüdiger Maresch: Ach so!)
Herr Kollege Klucsarits! Bei Ihnen wie immer
Wechselbäder: Einerseits sind Sie ganz zufrieden, andererseits sind Sie ganz
unzufrieden, es ist daher immer ein bisschen schwierig, den Mittelweg zu
finden. Auf das Thema Fluglärm werde ich, wenn Sie gestatten, am Schluss bei
der Antwort auf Kollegin Jerusalem noch einmal eingehen.
Ich freue mich über Ihr Umdenken in Sachen Gentechnik
und freue mich natürlich auch darüber, dass heute ein Vierparteienantrag
eingebracht worden ist. Fünf Jahre Befristung - lassen Sie mich am Anfang nur
Folgendes sagen. Wir haben auch mit der Landwirtschaftskammer ein Gespräch
gehabt. Sie ist mit vier Forderungen gekommen; zwei haben wir aufgenommen, weil
sie uns sinnvoll erschienen sind, und zwei nicht. Ich glaube, das ist eine ganz
gute Rate, auch für die Kammer, mit der sie zufrieden sein kann.
Die fünfjährige Befristung des Gesetzes halte ich
einfach nicht für sinnvoll, ich verstehe auch den inhaltlichen Hintergrund
nicht. Es ist ein Gesetz, in dem es vor allem darum geht zu wissen: Wer setzt
wo wann welche gentechnisch veränderte Pflanze aus? Warum wir das nach fünf
Jahren nicht mehr wissen wollen sollten, weiß nicht. Ich glaube, das wird uns
immer interessieren.
Wir können ein Gesetz jederzeit adaptieren. Wenn wir
in zwei Jahren draufkommen, dass uns noch etwas viel, viel Gescheiteres
einfällt, dann können wir das immer noch machen. Aber automatisch ein
Ablaufdatum von fünf Jahren festzulegen, halte ich einfach nicht für sinnvoll,
und das habe ich auch zu den Vertretern der Kammer so gesagt.
Was die Haftung und den Schadenersatz betrifft, finde
ich einfach, dass es im Bundesgesetz, das Ihre Kollegen im Nationalrat ja
beschlossen haben, ausnahmsweise einmal halbwegs zufriedenstellend geregelt
ist. Man muss ja auch hin und wieder ein Lob verteilen. Deswegen sehe ich aber
keine Notwendigkeit, das in Wien noch ein zweites Mal zu regeln, weil wir uns
dann ein bisschen übers Kreuz kommen.
Für den Fall, dass überhaupt kein Verursacher zu
finden ist, kann ich nur sagen: Die Stadt Wien hat die Landwirtschaft noch nie
im Stich gelassen, sei es bei Hagel, bei Sturmschäden oder bei sonstigen Dingen.
Da sind wir immer eingesprungen, darauf haben sich die Landwirtinnen und
Landwirte in Wien immer verlassen können, und das wird sicherlich auch hier der
Fall sein. Deswegen haben wir keine Notwendigkeit gesehen, noch eine
zusätzliche Regelung einzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)
Bezüglich Ihrer Anmerkung zum
1 000-Hektar-Pro-gramm möchte ich nur ganz kurz eine Richtigstellung
machen. Es ist tatsächlich so, dass von diesem 1 000-Hektar-Programm
bereits 300 Hektar erreicht sind. Beim 1 000-Hektar-Programm ging es
nicht nur um den Ankauf, sondern da ging es auch um Neugestaltungen von
Flächen, um Umwidmungen von Flächen in Sww, auch um den Ankauf, und seit der
Beschlussfassung sind bereits ungefähr 300 Hektar sozusagen im Rahmen
dieses 1 000-Hektar-Programms entweder gekauft, umgewidmet oder neu
gestaltet worden. (Abg Günter Kenesei: Stimmt ja nicht!) Es ist also
nicht diese geringe Summe, die Sie vorhin genannt haben. Ich habe das heute
extra erheben lassen. (Abg Günter Kenesei: Stimmt ja nicht! Netto-Fläche
50 Hektar!)
Nein, es sind 80 Hektar angekauft,
100 Hektar umgestaltet, 100 Hektar umgewidmet worden. (Abg Günter
Kenesei: Und wie viele sind zurückgewidmet worden oder umgewidmet worden in
Bauland?) Ich habe erheben lassen, wie viel neu in Grünland umgewidmet
worden ist (Abg Günter Kenesei: Na ja, das ist ja Grünland ...!), wie es
auch in diesem 1 000-Hektar-Programm steht. In dem von Ihnen übermittelten
Antrag schreiben Sie nämlich "8 Hektar"; das haben wir irgendwie
nicht ganz nachvollziehen können, und ich wollte das hier von dieser Stelle
noch einmal richtig stellen. (Zwischenruf von Abg Günter Kenesei.)
Sie haben dann die Miniermotte erwähnt. Da kann ich
Ihnen mitteilen, dass wir im Jahr 2004, wie Sie aus dem Ausschuss
wahrscheinlich wissen, ein Forschungsprojekt dazu in Auftrag gegeben haben, das
heuer läuft und nächstes Jahr fertiggestellt wird, da hoffen wir dann auf
positive Ergebnisse. Der Bericht - und das muss ich immer wieder betonen -
befasst sich mit dem Berichtszeitraum 2002/2003. Deswegen kommen darin gewisse
Dinge, die in diesem Jahr passiert sind, nicht vor. Das erklärt sich einfach
durch den Berichtszeitraum.
Sie haben irgendetwas von Seite 34 des Berichts
erwähnt, wo Wildwuchs aufgeführt ist, das Ihnen offensichtlich nicht gefallen
hat. Das finde ich schade, weil ich denke, dass es eine sehr nette Aktion ist,
in der Stadt nicht nur die kontrollierten grünen Wiesen zuzulassen, sondern
auch ein bisschen Wildwuchs.
Das Landwirtschaftskapitel, dessen Fehlen Sie in
Ihrer Rede bemängelt haben, ist auf Seite 26 zu finden. Es gibt einen
Berichtsteil zum Thema Landwirtschaft, und ich möchte nur darauf verweisen,
dass es auch einen ganz eigenen Landwirtschaftsbericht gibt, weshalb dem hier
nicht so viel Raum gewidmet wurde, wie Sie es sich vielleicht gewünscht hätten.
Zum Thema Solarförderung habe ich
gerade vor ein paar Wochen eine Anfragebeantwortung gemacht - ich
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