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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 72

 

Zur Frau GRin Korosec möchte ich noch sagen, dass wir immer den Versuch unternommen haben und auch versprochen haben, dass die Verordnung gleichzeitig wenn das Gesetz in Kraft tritt auch in Kraft treten kann. Die Verordnung wurde in der Geriatriekommissions-Sitzung bereits auch als Entwurf besprochen. Mit diesen unterschiedlichen Zeitabläufen der Gesetzeswerdung und der Verordnung wird es auch möglich sein, dass beide dann zugleich in Kraft treten werden.

 

Als Grundlage diente eben das Strategiekonzept für die Betreuung älterer Menschen. Ich möchte an dieser Stelle vor allem auch den Experten und Expertinnen vom Dachverband der Wiener Pflege- und Sozialdienste und auch den Beamten und Beamtinnen, die an den Geriatriekommissions-Sitzungen teilgenommen haben, ganz, ganz herzlich danken, auf der anderen Seite aber auch den Experten vom Dachverband, die nach Vorliegen des Gesetzes für die Verordnung grundlegende Sitzungen abgehalten haben, um diese Verordnung auch in ein realistisches Konzept zu verpacken und eine Umsetzung zu gewährleisten.

 

Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt. Das Motto “Lebenswertes Altern in Wien aktiv und selbstbestimmt“ findet in diesem vorliegenden Gesetz seinen Niederschlag und wird natürlich auch einen Veränderungsprozess bei der Betreuung der älteren Menschen in Wien in den nächsten Jahren hervorrufen.

 

Das vorliegende Gesetz ist schon einmal auch dadurch richtungsweisend, dass wir gesagt haben, das sind keine Heimbewohner, es ist kein Heim, wo wir jemanden unterbringen und bevormunden wollen, sondern uns ist die Selbstständigkeit und das aktive Zusammenleben der älteren Menschen mit Unterstützung und Betreuung ganz wichtig und wir sind daher ganz stolz darauf, dass wir auch die Formulierung und Definition “Bewohner“ für alle, die dort wohnen, leben und betreut werden, gewählt haben.

 

Die vorrangigen Ziele des Gesetzes sind, dass den Bewohnern eine angemessene Betreuung und im Bedarfsfall auch eine angemessene Pflege gewährt wird, wobei es genauso wichtig ist, dass abhängig vom Betreuungsbedarf auch eine medizinische Betreuung durch Ärzte sicherzustellen ist.

 

Im Vordergrund steht die Menschenwürde, die Privatsphäre, die Individualität, die Selbstständigkeit und die Selbstverantwortung der BewohnerInnen. Weiters sollen die persönlichen, physischen, psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner gewahrt werden und bleiben und nicht durch die Betreuung in den Institutionen beeinträchtigt werden.

 

Wichtig war für uns auch, dass die personellen und ausstattungsmäßigen Strukturen der Heime sichergestellt werden und die spezifischen Anforderungen älterer Frauen und älterer Männer berücksichtigt werden, denn wir wissen, dass auch gerade im Alter Frauen und Männer unterschiedliche Bedürfnisse haben.

 

Für das Recht der Bewohner und dessen Sicherstellung wird eine neue BewohnerInnen-Servicestelle geschaffen, wobei ein Bewohner-Vertreter für jeweils 50 Personen auf 2 Jahre gewählt werden kann. Es sind zahlreiche Rechte angeführt, insbesondere auch das Recht auf Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, bei Flüssigkeitszufuhr, das oft nicht ganz leicht für alle zu erreichen ist und das wir damit auch explizit noch herausstreichen wollten.

 

Pflegebedürftige Menschen müssen ihren Lebensabend in Würde verbringen können. Dieses Wort “Würde“ wird sehr oft in den Mund genommen. Es ist aber kein abstrakter Begriff, sondern es wird mit Leben erfüllt, wenn die Menschen mitbestimmen können, selbstbestimmen können und das Wohlfühlen innerhalb der Pflegeinstitution im Vordergrund steht. Das ist aber eine große Herausforderung auch für jene pflegenden Personen, dieses menschliche Maß zwischen möglicherweise notwendiger technischer Hygiene, aber auch persönlicher menschlicher Zuwendung finden zu können und diese menschlichen Kontakte mit den zu Betreuenden zu pflegen.

 

Wesentlich ist uns aber auch die Transparenz des Leistungsangebots und der Organisation. Daher wird eine detaillierte Betriebs- und Leistungsbeschreibung eingefordert, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Kenntnis gebracht werden muss, aufliegen muss und ebenso wie die Heimordnung verpflichtend ausgelegt und aufgehängt werden muss.

 

Die Personalausstattung war auch ein wesentlicher Punkt in diesem Gesetz. Dabei ist es besonders wichtig, dass die entsprechende fachliche Qualifikation durch einen eigens dafür festgelegten Schlüssel ausgewiesen wird und auch laufend Fortbildung angeboten wird.

 

Wir haben heute schon einmal von den 12-Stunden-Diensten gehört. Wenn wir uns die städtischen Pflegeheime, aber auch viele private ansehen, so sind bereits viele Teams von den 12-Stunden-Diensten abgekommen. Wir nennen es und so heißt es fachlich auch die “flexible Diensteinteilung“, die von den Pflegepersonen mittlerweile auch schon sehr gerne angenommen wird und innerhalb der Teams auch sehr gut funktioniert.

 

Wesentlich ist auch die baulich technische Ausstattung, die heute schon einige Male angesprochen wurde, denn die gesundheitlichen und sozialen Interessen und die individuellen Bedürfnisse müssen dabei berücksichtigt werden. Die Diskussion, ob grundsätzlich Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und dass Personen, die eben die entsprechenden sozialen Kontakte wünschen, auch in Vierbettzimmern untergebracht werden, führen wir nicht erst seit dem Herbst 2003, sondern die führen wir eigentlich schon, wenn ich auf meine 10 Jahre Tätigkeit hier im Gemeinderat zurückblicke, über diese 10 Jahre hinaus.

 

Viele von uns sagen, ich möchte in einem Einbettzimmer sein. Die Frau StRin Landauer hat das gesagt. Der Herr Mag Kowarik sagt: „Ich möchte eigentlich lieber in einem Mehrbettzimmer sein.“ Das ist auch das, was ich gerne haben würde. Erst vorige Woche hat mir bei einem Besuch in Liesing eine Dame gesagt, in ihrem Zimmer, einem Zweibettzimmer, ist im Moment ein Bett

 

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