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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 47 von 69

 

auf den Günther Barnet können wir in der zivilen Verwaltung verzichten, der zieht wieder die Uniform an und geht zurück in den bewaffneten Körper Bundesheer. Dann sage ich: „Jawohl, ich ziehe mir meine Uniform an.“ Ich halte meine Standards, ich laufe stetig, ich schaffe die Köpertests, ich marschiere noch, ich springe immer noch bei Nacht aus 2 000 Meter Höhe ab. (Abg Johann Driemer: Mit Fallschirm?) Alles kein Problem! Sollte man mir wieder eine Uniform anziehen, ich kann damit leben. (Abg Johann Driemer: Mit Fallschirm?) Mit Fallschirm, Kollege Driemer, deswegen stehe ich auch noch als Ganzer da. Mit Fallschirm. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich halte das alles aus und das muss der öffentlich Bedienstete auch aushalten. Der öffentlich Bedienstete muss aushalten, dass er sich die Frage stellt: Wofür ist er denn eigentlich da? Ist er dafür da, um in der zivilen Verwaltung Papier - sage ich einmal so salopp, weil ich es selber tue - von links nach rechts zu verschieben oder ist er dazu da, um öffentliche Aufgaben wahrzunehmen, die zugegebenermaßen vom Markt nicht wahrgenommen werden können, weil sie ein öffentliches Gut darstellen? Und dann muss der öffentlich Bedienstete auch bereit sein, dieses öffentliche Gut wieder mit voller Leistung zu erbringen. Das heißt halt im schlimmsten Fall, von einem Arbeitsplatz auf den anderen geschoben zu werden. Da ist nichts Böses dabei, das muss man nur für sich selber wissen.

 

Wer das nicht tut - und das ist der Vorwurf an Personalvertretung und Gewerkschaft und insbesondere an die Sozialdemokratischen Gewerkschafter, weil sie nicht bereit waren, das ordentlich mitzuverhandeln -, der muss sich dem Vorwurf aussetzen, dass es in Wahrheit um Interessensgruppenpolitik geht und dass es darum geht, Geld mit dem Füllhorn auszuschütten, das Sie gar nicht haben und das Ihnen gar nicht gehört, damit Sie irgendwo wieder bei Personalvertretungswahlen oder bei sonstigen öffentlichen Wahlen Mehrheitsverhältnisse schaffen können. Das ist der Punkt, der dahinter steht und warum diese Stadt so viel Geld ausgibt! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Man wird diese Reformen beschreiten müssen, weil uns gar nichts anderes übrig bleibt. (Abg Kurt Wagner: Und der bewaffnete Körper braucht die Abfangjäger!) Was sagst du? (Abg Kurt Wagner: Der bewaffnete Körper braucht die Abfangjäger!) Der bewaffnete Körper braucht die Abfangjäger gar nicht. Die Republik braucht sie, weil sie sich dazu erklärt hat, ein Staat zu sein. Zum Staat gehören – ich will da keine Völkerrechtsvorlesung halten – drei Grundelemente und eine davon ist die Souveränität und die Souveränität endet nicht über dem Boden, sondern erst in der Stratosphäre. Bis dorthin fliegen wir eh nicht, weil wir keine Raumfahrt aufrichten wollen, obwohl das eh Länderkompetenz wäre, aber zumindest die Lufthoheit wollen wir wahren, so lange wir noch ein Staat sind. Wenn du darauf verzichtest, dass die Republik Österreich ein Staat ist, dann nehme ich das zur Kenntnis, aber dann werden wir das den Leuten sagen: Du willst Österreich nicht, wir wollen es schon und so lange wir ein Staat sind, fliegen wir. So einfach ist das! (Beifall bei der FPÖ. – Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das ist eine sehr gewagte Interpretation! – Aufregung bei der SPÖ.) Ich habe irrsinnig viel Zeit, ich kann auf jeden eurer Zwischenrufe eingehen. Aber es ist eure Zeit, die ich damit stehle. Ich wollte eigentlich woanders fortschreiten, nämlich (Abg Harry Kopietz: Das ist richtig! Sie stehlen uns die Zeit! – Weitere Aufregung bei der SPÖ.) bei der Kollegin Frauenberger und bei der Kollegin Vana, die sich mit der Frage beschäftigt haben, ob das denn verfassungsrechtlich zulässig sei und warum es um den Solidaritätsbegriff geht. (Die Abgen Sandra Frauenberger und Dr Monika Vana stehen hinter den Sitzreihen.) Ihr plaudert da hinten zwar sehr nett, ihr seid sehr hübsch, ich blicke euch gerne ins Auge und möchte euch daher auch diese Argumente sagen.

 

Kollegin Frauenberger, wenn Sie fragen, ob dieser Einspruch verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist, dann sage ich: „Ja“. Erstens steht das der Bundesregierung gemäß der Bundesverfassung zu und zweitens hat sie einen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich den des Art 13 Abs 2 B-VG. Für alle, die ihn nicht kennen – der Kollege Hufnagl kennt ihn, der verzeiht das, dass ich das jetzt vorlese, weil er sagt immer, ich belehre ihn sonst, aber Sie erlauben, dass ich ihn für die paar Kollegen, die das nicht wissen, vorlese: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes anzustreben.“ Genau so ist es. Jeder muss seinen Beitrag leisten und das Land Wien, die Stadt Wien will halt wieder einmal nicht. Sie will halt wieder einmal nicht bei sich selber sparen, so wie es der Kollege Serles ausgeführt hat, sondern sagt beim Finanzausgleich: „Ich öffne die eine Hand, schütte noch etwas hinein, lieber Bund, weil ich auf der anderen Seite nicht bereit bin, etwas einzusparen.“ Diesem Punkt, Art 13 Abs 2 B-VG, verfassungsrechtlicher Auftrag an die Bundesregierung oder an alle Gebietskörperschaften, das gesamtwirtschaftliche Haushaltsgleichgewicht herzustellen, entziehen Sie sich. Sie entziehen sich dem und wollen im Finanzausgleich mehr Geld! Da ist ja klar, dass der Bund sagt: „Leistet zuerst einmal eure Hausaufgaben!“ Ich werde Ihnen die Zahlen in concreto noch nennen und zwar deswegen, und damit bin ich auch wieder bei der Kollegin Frauenberger, weil sie gesagt hat - wo ist sie denn? (Abg Sandra Frauenberger steht hinter den Sitzbänken.) Ach da! -, diese Zahlen sind nicht nachvollziehbar.

 

Kollegin Frauenberger, ich verwende jetzt nur Zahlen von offiziellen Dokumenten dieser Stadt und dieses Landes, wie immer Sie wollen, Rechnungsabschluss, Budget oder den vorliegenden Entwurf. Beginnen wir bei den Bediensteten. Wie schaut es denn aus um die Bediensteten der Stadt Wien? Also wenn man das in diesem neuhochdeutschen Personalberaterslang sagen würde, ist die Stadt Wien eigentlich nicht schlecht aufgestellt. Sie ist nicht schlecht aufgestellt, denn sie hat im Budget einen gar nicht so hohen Ansatz für Personalausgaben, wenn man den Zahlen vorerst einmal glaubt. Geht man aber in die Tiefe und schaut sich das Verhältnis zwischen aktiven Bediensteten und Bediensteten im Ruhestand an, dann stellt sich die Problematik

 

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