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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 69

 

Antrag ein, der einen Schutz des Fasangartens in Schönbrunn in dieser wichtigen Funktion auch sicherstellen soll.

 

Man könnte ja diese Aufstellung noch lange fortsetzen, aber wenn die Liste der Umweltsünden der Stadtregierung schon beim Naturschutz so lang ist, dann will ich mir ja ein wenig Ihrer Aufmerksamkeit – die Grünen können ja vielleicht lachen – für die zukünftigen noch viel komplexeren Negativleistungen dieser Stadtregierung im Umweltbereich aufheben.

 

Deshalb, meine Damen und Herren, beschränke ich mich nur mehr auf ein Lob für die Beamten, die ja de facto die Verantwortung für den Naturschutz in dieser Stadt übernommen haben. In diesem Sinne nehmen wir den Naturschutzbericht zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gelangt Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Die MA 22 legt wieder ihren Naturschutzbericht vor. Sie beginnt mit einer Selbstdarstellung und schreibt in dieser Selbstdarstellung unter anderem: Die MA 22 ist in der Lage, zu jedem umweltrelevanten Thema eine kompetente schlüssige Fachmeinung zu vertreten. Ich meine, das klingt zwar recht eitel, aber ich denke, dass es sich hier gar nicht um Eitelkeit oder wenn, dann um eine gerechtfertigte handelt, denn diese Themenführerschaft und die Fachkompetenz ist meiner Meinung nach evident, evident trotz der knappen Ressourcen, die der MA 22 zur Verfügung stehen.

 

Der Naturschutzbericht umfasst wieder eine Vielzahl von Themen und Bereichen. Man hat es gehört, die Kollegen vor mir haben schon alle möglichen Dinge angesprochen, doch das ist nur ein kleiner Teil dessen, worum sich der Naturschutzbericht kümmert. Es sind große und kleine Fragen und Themen, in Summe sind sie aber alle doch sehr wichtig, nämlich für die Lebensqualität in dieser Stadt.

 

Es ist auch schon diese Studie aus dem Jahre 2003 über die Lebensqualität in Wien zitiert worden, und ich sage, natürlich ist ein Bericht – das ist schon vom Vorsitzenden des Umweltausschusses eingeworfen worden – ganz einfach eine Aufnahme der Vergangenheit, ein Bericht über schon Geschehenes. Hätte diese Untersuchung Mitte 2004 stattgefunden, dann wäre sie sicherlich von einem geprägt gewesen – es ist gestern in der Diskussion schon intensiv darüber gesprochen worden –, nämlich vom Fluglärm in Wien und vom Mediationsverfahren, an dem die MA 22 und auch die Umweltanwaltschaft teilnimmt. – Das ist ganz einfach ein Fluglärm, der in manchen Bezirken in diesem Sommer zugenommen hat, ohne dass in anderen Bezirken eine Abnahme zu verzeichnen war. Die Vereinbarungen, die in diesen Mediationsverfahren getroffen wurden, sind nicht eingehalten worden. Das haben wir auch gestern gehört. Dieser Fluglärm ist nicht nur eine Belästigung in diesem Sinne, sondern Lärm ist ganz einfach auch eine Gesundheitsbelastung. Wenn bei einem Mediationsverfahren Vereinbarungen getroffen werden und sich dann herausstellt, dass es zu keinerlei Entlastung gekommen ist, sondern nur zu einer zusätzlichen Belastung der Bevölkerung, dann ist eindeutig etwas schiefgelaufen. Ich appelliere daher an die MA 22, die Interessen der Wienerinnen und Wiener zum Schutz ihrer Gesundheit auch weiterhin im Mediationsverfahren zu vertreten.

 

Aber es ist nicht nur der Fluglärm, der äußerst unangenehm ist, es gibt auch Belästigungen beispielsweise durch die U-Bahn. Wir, die Freiheitlichen im 23. Bezirk, haben versucht, einen Antrag einzubringen. Das heißt, den Antrag haben wir eingebracht, wir haben versucht, eine Initiative zu setzen, um die Bewohner entlang der U6 zwischen Erlaaer Straße und Perfektastraße ein bisschen vor dem U-Bahn-Lärm zu schützen. Der Antrag ist zwar im Bezirk durchgegangen und ist weitergeleitet worden. Nach einem Jahr hat sich dann eine Anrainerin bei mir gemeldet und hat gesagt: Was ist jetzt? Man merkt noch immer nichts. Ich habe daraufhin eine Anfrage an den StR Rieder gestellt, der mir dann lapidar gesagt hat: Ein Anspruch gegen die WIENER LINIEN besteht nicht, weil ja die U-Bahn schon dort war, noch ehe die Wohnungen gebaut wurden. Man hätte den Bauträger darauf aufmerksam gemacht, dass es zu Belästigungen kommen würde, aber offensichtlich hat auch der Bauträger nicht vorgesorgt. Jedenfalls wohnen jetzt dort Menschen, sind belästigt durch Lärm der U-Bahn, aber die WIENER LINIEN sehen sich nicht zuständig und der Wohnbauträger offensichtlich auch nicht.

 

Aber Herr StR Rieder hat versprochen – und da kommt wieder die MA 22 ins Spiel –, die MA 22 werde Untersuchungen anstellen, Messungen anstellen, wie stark die Lärmbelästigung dort ist. Sollte sich herausstellen, dass die Lärmbelästigung so hoch ist wie bei den von der Stadt Wien als hochprioritär eingestuften Gebieten, wo Maßnahmen gesetzt werden, insbesondere zum Beispiel entlang der Westbahnstrecke, dann ist es möglich, auch dort eine höhere Prioritätenreihung anzusetzen. Aber – das hat der Herr Stadtrat auch dazugeschrieben – bei der Prioritätenreihung geht es nicht nur um die Höhe und die Stärke des Lärms, sondern auch um die Anzahl der betroffenen Personen. Er hat auch gleich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Lärmwand entlang der U-Bahn nur die unteren Stockwerke schützt, die oberen nicht.

 

Wenn ich mir jetzt vorstelle, wie viele Personen betroffen sind, fürchte ich, dass die Bewohner wohl durch die Finger schauen werden. Aber ich hoffe, dass die MA 22 vielleicht auch Ideen hat oder Lösungen findet, wie man auch anders der Bevölkerung helfen kann, nicht nur mit einer Lärmschutzwand. Da setze ich große Hoffnungen in die MA 22, dass man da findig ist, weil es ganz einfach traurig ist, dass die Bevölkerung im Regen stehen bleibt mit ihren Interessen.

 

Wichtig im Naturschutz ist, wie gesagt, die Zufriedenheit der Bevölkerung, daher muss auch ein hohes Maß an Verlass auf Grünraumpläne gegeben sein. Es soll ein Umweltleitbild kommen, dem stehen wir sehr

 

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