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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 104

 

Behörde – ich erspare mir jetzt den Namen, denn da respektiere ich den Datenschutz –, weil er das Gesetz nicht vollzogen hat. Aber nicht, weil es dem Magistrat selber zur Kenntnis gekommen ist, nicht, weil Sie reagiert haben auf Grund des Berichtes des Volksanwaltes, nicht, weil Sie reagiert haben auf Grund der Feststellungen anlässlich der Prüfung durch das Kontrollamt, sondern auf ein Schreiben von mir an den Herrn Bürgermeister, der es dann an den Magistratsdirektor weitergegeben hat. Erst daraufhin wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und nicht davor. Und das ist ein schwerer Behördenmangel im Bereich der Vollziehung der Stadt Wien. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Eine Behörde, Herr Kollege Schieder, Sie wissen das, ist verpflichtet, einen solchen Missstand anlässlich einer Prüfung zu melden. Sie hat disziplinäre Konsequenzen zu überprüfen, und zwar von selber, nicht erst auf Aufforderung. Das hätte die Magistratsdirektion tun müssen mit Kenntnisnahme des Kontrollamtsberichtes, mit Kenntnisnahme des Volksanwaltschaftsberichtes. Sie hätte darüber hinaus die Frage zu prüfen gehabt, ob es strafrechtlich relevant ist, ob das das Tatbild des § 302 StGB erfüllt – ich brauche es Ihnen nicht vorzulesen, Sie wissen das –, den Amtsmissbrauch.

 

Ich warte darauf, ob die Disziplinarbehörde das jetzt tun wird, ob sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen wird. Tut sie es nicht, fühlen sich andere dazu gezwungen. Als Mitglied der U-Kommission – Sie wissen das auch – ist man Behörde nach dem AVG, und wenn andere Behörden nicht tätig werden, ist es die Pflicht der Mitglieder der U-Kommission, als Behörde tätig zu werden und dann von sich aus die Sachverhaltsdarstellung bei der StA einzubringen.

 

Seit es darüber hinaus den Toten in Lainz gegeben hat, ist klar, dass das Tatbild des § 302 StGB, Amtsmissbrauch, erfüllt ist, denn der Leiter der damals zuständigen Magistratsabteilung, der mehrfach zugegeben hat, wissentlich das Gesetz nicht vollzogen zu haben, hat dabei in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen können. Und diese Rechtsfrage, Kollege Schieder, die wird noch zu klären sein. Da kann sich die Sozialdemokratie auch nicht mit dem Mehrheitsbericht, den sie morgen zur U-Kommission abgeben wird, herumschwindeln. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ein anderer vom Volksanwalt aufgezeigter Problemkreis ist der Fonds Soziales Wien. Die Feststellungen hiezu sind heute in Teilen schon angesprochen worden, aber es geht bei ihm natürlich um die Frage: Ausgliederung – ist das ein Allheilmittel? Und er sagt, nein. Er spricht auch davon, dass es sich um eingeschränkte parlamentarische Kontrolle handeln würde und um das Entstehen grauer Finanzschuld. Ich bin auf den Antrag der Kollegin Ramskogler zum Tagesordnungspunkt 11 in diesem Zusammenhang heute schon eingegangen, aber beim nochmaligen Durchlesen des Volksanwaltschaftsberichtes stelle ich sogar fest, dass der Volksanwalt eins zu eins meine Rechtsmeinung teilt – oder ich umgekehrt eigentlich seine teilen muss; er ist der dazu Berufenere –, indem er nämlich sagt, dass es die Stadtverfassung und die Bundesverfassung zulassen würden, eine entsprechende landesverfassungsrechtliche Absicherung der Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft einzurichten und dass nicht, so wie Sie in Ihrem Antrag intendieren, eine bundesverfassungsgesetzliche Änderung im Bereich des Art 148i B-VG notwendig ist. Ich lese Ihnen das jetzt wieder vor. Er schreibt nämlich: "Da die nähere Ausgestaltung von Verwaltungskontrolle auf dieser Ebene grundsätzlich beim Landesverfassungsgesetzgeber liegt und keinen Verstoß gegen bundesverfassungsgesetzliche Rahmenbedingungen im Sinne des Art 148i Abs 1 B-VG darstellen kann".

 

Das ist also das, was ich Ihnen vor zirka eineinhalb Stunden schon einmal gesagt habe, weshalb ich Ihnen ausrichten muss: Dieser Resolutionsantrag, Kollegin Ramskogler und GenossInnen, ist nicht notwendig. Es wäre ein Leichtes für Sie, eine Änderung der Stadtverfassung herbeizuführen, so wie es der Volksanwalt anregt, und den Fonds Soziales Wien unter eine entsprechende parlamentarische Kontrolle zu stellen.

 

Im Zusammenhang mit der Frage der Ausgliederungen noch ein Satz an die Sozialdemokratie, weil Sie sich immer, obwohl es eigentlich nicht die Kompetenz ist, mit der Bundesregierung beschäftigen. Ich habe in der Stadtverfassung nachgeschaut. Das Land Wien hat nur zwei verfassungsrechtliche Kompetenzen, die Bundesregierung oder eigentlich den Bundesgesetzgeber zu kontrollieren, das ist nämlich bei der Anfechtung von Bundesgesetzen vor dem Verfassungsgerichtshof. Dieses Recht steht dem Landtag zu oder einem Drittel der Mitglieder des Landtages, sofern es das Landesverfassungsgesetz festgelegt hat, oder der Landesregierung. Von einer dieser Maßnahmen haben Sie beim Asylgesetz Gebrauch gemacht, aber sonst brauchen Sie sich nicht immer mit der Bundesregierung zu beschäftigen, Sie könnten sich mit sich selbst beschäftigen.

 

Gerade bei den Ausgliederungen, wo ich von der Sozialdemokratie immer Kritik höre – oje, jetzt verkauft die Bundesregierung das ganze österreichische Wasser, und ich weiß nicht, was ich da alles schon gehört habe, was diese Bundesregierung macht –, wäre diese Frage eigentlich auch im Sozialbereich zu stellen. Ist das ein Ausverkauf, wenn Sie in den Fonds Soziales Wien ausgliedern? Ist das ein Herausnehmen aus der Verantwortung? Diese Fragen stellen sich gerade auch im Sinne der gestrigen Argumentation. Sie sagen, bei der Integration ist das so wichtig, da holen wir es vom Fonds wieder zurück in die Magistratsabteilung 17, aber beim Sozialbereich, da ist es uns so unwichtig, da kommt es weg vom Magistrat, da kommt es in einen undurchschaubaren Fonds Soziales Wien. Das ist eine Kritik, die auch der Herr Volksanwalt an Sie gerichtet hat und der ich mich nur vollinhaltlich anschließen kann, und diese Kritik sollten Sie bedenken. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist ein zweites Mal der Herr Abg Fuchs.

 

Es passt nur jetzt, bitte mich nicht misszuverstehen. In der Diskussion gibt es natürlich eine Situation, wo man auch manchmal - und ich weiß, wovon ich spreche - eine

 

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